Hammer-Gerichtsurteil: Belgiens Corona-Maßnahmen rechtswidrig "Bürgerliche Freiheitsrechte und Menschenrechte ohne Rechtsgrundlage eingeschränkt"

„Belgien muss nach einem Gerichtsurteil wegen unzureichender Rechtsgrundlage alle Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus zurücknehmen“, schreibt die Schweizer Zeitung „Blick„. Die Zentralregierung in Brüssel hat nun 30 Tage Zeit, den Richterspruch umzusetzen, oder die aktuellen Regelungen gesetzeskonform zu machen. Gelingt ihr das nicht, muss sie alle Corona-Einschränkungen aufheben. Eine Sprecherin des Innenministeriums bestätigte das Urteil dem Bericht von „Blick“ zufolge. Die Regierung habe bürgerliche Freiheitsrechte und Menschenrechte ohne die nötige Rechtsgrundlage eingeschränkt, befand der Richter laut dem öffentlich-rechtlichen belgischen Fernsehen RTBF .

Kläger war die „Liga für Menschenrechte“. Sie zog gegen den belgischen Staat vor einigen Wochen vor Gericht, weil sie geltend machte, die Entscheidungen während der Corona-Pandemie hätten keine gültige Rechtsgrundlage. Der Richterspruch setzt eine Strafe von 5000 Euro täglich fest, deckelt die Gesamthöhe der Strafe für den Fall, dass die Entscheidung nicht umgesetzt wird, aber bei 200.000 Euro.

Nach Angaben der belgischen Zeitung «De Standaard» kann die Regierung in Brüssel zwar Berufung einlegen. Eine solche würde aber keine aufschiebende Wirkung entfalten. Hintergrund der Entscheidung sind die strengen Corona-Regeln in dem deutschen Nachbarstaat. Die Menschen dort dürfen nur mit einer Person außerhalb der eigenen vier Wände engen Kontakt haben. An der frischen Luft ist es maximal vier Personen gestattet, sich zu treffen, und auch das nur mit Maske. Shoppen können Belgier nur, wenn sie einen Termin haben. Die Gastronomie ist seit Monaten geschlossen, so „Blick“.

Die Richter kamen nun zu dem Schluss, dass die Rechtsgrundlage für all diese Maßnahmen nicht ausreichend sei. „Das Gerichtsurteil bedeutet nicht, dass die Corona-Einschränkungen nicht mehr gelten“, beeilt sich die Tagesschau mitzuteilen: „Sie bleiben in Kraft, aber die Regierung ist verpflichtet, innerhalb von 30 Tagen ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren einzuleiten. Und das bedeutet: Das belgische Parlament muss eingebunden werden.“ Die parlamentarische Debatte müsse wieder in den Mittelpunkt gestellt werden, erklärte dem Bericht zufolge die Liga für Menschenrechte, die geklagt hatte. Auch in einer Krisensituation müssten die Regeln des Rechtsstaats Priorität haben.

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Bild: bekulnis/Shutterstock
Text: red


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