Hausdurchsuchung wegen „Alles für Deutschland“ „Aktionstag gegen Hasspostings“

Von Kai Rebmann

Wenn es um den Kampf gegen vermeintlichen Hass und Hetze geht, ist wohl kaum jemand für seine Einäugigkeit so bekannt wie Nancy Faeser (SPD). Immer dann – und nur dann – wenn die Bundesinnenministerin dieses neuartige, selbst für Juristen schwer greifbare, weil im Gesetztext äußerst schwammig definierte Phänomen aus der rechten Ecke kommen sieht, schrillen sämtliche Alarmglocken.

Da kann dann auch ein vergleichsweise harmlos anmutender Post in den sozialen Medien, der in anderen Fällen noch nicht einmal strafrechtlich verfolgt wird, zu einem ungebetenen Besuch der Polizei führen. So geschehen am 6. Juni bei einem X-Nutzer, der zuvor die angeblich schon seit Menschengedenken jedem Bürger zwingend bekannte SA-Parole „Alles für Deutschland“ gepostet haben soll.

Dem Mann wird das Verwenden von Kennzeichnen verfassungsfeindlicher Organisationen vorgeworfen, strafbar nach Paragraf 86a StGB. Die Wohnung soll den Angaben von Markus Haintz zufolge, der den X-Nutzer mit seiner Kanzlei vertritt, „komplett auf den Kopf gestellt“ worden sein. Jeder Schrank und jede Schublade seien durchwühlt worden. Das Vorgehen der Polizei wird als „unfassbar arrogant, übergriffig und respektlos“ beschrieben.

70 Hausdurchsuchungen und über 130 ‚Maßnahmen‘

Zu ähnlichen Szenen kam es an eben diesem Tag bundesweit in Dutzenden weiteren Fällen. An wechselnden Tagen, dieses Jahr war dies der 6. Juni, begehen die Strafverfolgungsbehörden seit inzwischen zehn Jahren ihren sogenannten „Aktionstag gegen Hasspostings“. Wie das Bundeskriminalamt in Wiesbaden (BKA) mitteilt, seien auch heuer wieder rund 70 Wohnungen in allen Bundesländern durchsucht und noch mehr Verdächtige verhört worden.

Ganz offensichtlich ging es bei dieser konzertierten Aktion in allererster Linie darum, ein Signal der Abschreckung in die Welt zu senden. Wäre unmittelbare Gefahr in Verzug gewesen, so hätten derartige Hausdurchsuchungen kaum nach dem Kalender ausgerichtet werden können. Im Umkehrschluss stellt sich daraus resultierend jedoch die Frage nach der Verhältnismäßigkeit eines solchen Einsatzes. Allein im oben beschriebenen Fall sollen 14 Polizisten im Einsatz gewesen sein – wohlgemerkt, weil der Verdächtige via X die drei Wörter „Alles für Deutschland“ gepostet haben soll.

Doch gegen wen richtet sich dieser „Aktionstag gegen Hasspostings“ eigentlich und wo verortet das BKA die „üblichen Verdächtigen“? Für das BKA und Bundesinnenministerin Nancy Faeser scheint der Fall einmal mehr klar. In einer offiziellen Mitteilung heißt es dazu unter anderem: „Erneut konnten über die Hälfte der bearbeiteten Hasspostings dem Phänomenbereich der politisch motivierten Kriminalität – rechts – zugeordnet werden.“ Fälle aus den Phänomenbereichen -ausländische Ideologie- sowie -religiöse Ideologie- lägen hingegen nur „zum Teil“ vor.

Statistik mit bedingter Aussagekraft

Es bleiben einige Fragen offen. Zum Beispiel, wie die Statistik aussähe, wenn das BKA über alle Fälle berichteten würde und nicht nur über die „bearbeiteten Hasspostings“. Denn schon allein die Frage, ob ein Post als Hass und/oder Hetze einzuordnen ist, liegt im objektiven Auge des jeweiligen Betrachters und wird bekanntlich von Fall zu Fall höchst unterschiedlich bewertet. Dasselbe gilt etwa für die Frage der Einordnung des Antisemitismus, der von Behörden wie dem BKA gerne grundsätzlich rechts verortet wird.

Ein ganz erheblicher Widerspruch, wonach „über die Hälfte“ der Hasspostings rechts einzuordnen sei, ergibt sich aus der oben bereits zitierten BKA-Mitteilung selbst. An anderer Stelle heißt es dort: „Die polizeilich registrierten Fallzahlen von Hasspostings sind im letzten Jahr massiv angestiegen. Insgesamt hat sich die Anzahl von 3.396 auf 8.011 Fälle mehr als verdoppelt. Dabei hat sich die Anzahl der Hasspostings in den Bereichen der Politisch motivierten Kriminalität -ausländische Ideologie- und -religiöse Ideologie- sogar vervierfacht, bei rechter Ideologie verdreifacht.“

Ferner werden für diesen massiven Anstieg ausdrücklich „auch antisemitistische Äußerungen mit Bezug zum Nahost-Konflikt, wie zum Beispiel die Parole ‚From the river to the sea, Palestine will be free‘“ verantwortlich gemacht. Selbst das ebenfalls aufgeführte „Verwenden von Hakenkreuzen oder anderer NS-Symbolik“ war und ist in diesem Zusammenhang nicht (mehr) eindeutig dem rechten Antisemitismus zuzuordnen, wie die Bilder der vergangenen Wochen und Monate überdeutlich gezeigt haben.

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Kai Rebmann ist Publizist und Verleger. Er leitet einen Verlag und betreibt einen eigenen Blog.

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