Von Kai Rebmann
Der September 2023, darin sind sich viele Beobachter einig, wird für den weiteren Verlauf der Klagewelle gegen die Hersteller der sogenannten Impfstoffe ein richtungsweisender Monat. Bundesweit sind hunderte Verfahren anhängig, in denen Kläger Schadensersatz und/oder Schmerzensgeld fordern. Nachdem es bisher schon einzelne Urteile gegeben hat (reitschuster.de berichtete), warten in den nächsten Wochen gleich mehrere Prozesse auf ihren Beginn.
Dabei stehen Gewinner und Verlierer jetzt schon fest. Zu verlieren haben Biontech, Moderna und Co. praktisch nichts. Wird von den Gerichten zugunsten der Hersteller entschieden, so sind sie ohnehin fein raus. Aber selbst dann, und das macht diese Causa so ungewöhnlich, kommen auf den Steuerzahler Kosten in Millionenhöhe zu.
Die EU hat sich von Big Pharma bekanntlich eine Freistellung von jeglicher Haftung in die entsprechenden Verträge diktieren lassen. Diese Klauseln betreffen – im Falle einer Niederlage vor Gericht – aber nicht nur die jeweils geforderten Summen für Schadensersatz und/oder Schmerzensgeld, sondern auch die Prozesskosten, insbesondere die Honorare für Anwälte.
Streitwert als Knackpunkt
Nun ist es grundsätzlich das gute Recht der Beklagten, sich vor Gericht nicht nur anwaltlich vertreten zu lassen, sondern dies auch so zu tun, wie sie es für angemessen und notwendig erachten. Und das tun die Hersteller auch. Das Branchenportal „Juve“, das vielen als Leitmedium der deutschen Wirtschaftsanwaltschaft gilt, spricht bei der Auswahl der Rechtsberater auf Seiten der Beklagten vom „Who’s who anerkannter Produkthaftungsspezialisten“.
Ein Anwalt, der selbst „rund 15 Jahre in solchen Kanzleien“ gearbeitet hat, erklärt gegenüber reitschuster.de, weshalb das aus seiner Sicht ein Problem darstellt: „Die Kosten dieser Anwälte tragen nicht die beklagten Pharmaunternehmen, sondern der Staat, also letztlich der Steuerzahler. Dieser müsste auch für etwaige Entschädigungszahlungen aufkommen. Selbst wenn die Unternehmen die Verfahren gewinnen, erhalten sie nur einen streitwertabhängigen Anteil der produzierten Kosten vom Kläger erstattet.“
Im Klartext: Der durchschnittliche Streitwert dieser Prozesse wird von „Juve“ auf durchschnittlich „150.000 bis 200.000 Euro“ geschätzt. Am Streitwert des jeweiligen Verfahrens – dieser kann im Einzelfall auch höher oder niedriger liegen – orientiert sich der Kostenanteil, den ein Kläger im Falle einer Niederlage an die Hersteller überweisen muss.
Aber: Die tatsächlichen Anwaltskosten dürften in den meisten Fällen deutlich höher liegen. Alle über den „streitwertabhängigen Anteil“ hinausgehenden Kosten sind üblicherweise selbst zu tragen, in diesem Fall also von den Herstellern. Für Big Pharma gilt das aber nicht, da besagte EU-Verträge sie von jeglichem Kostenrisiko entbinden. Ergo muss der Steuerzahler dafür geradestehen.
Biontech tauscht komplettes Team aus
Und so kann es kaum verwundern, dass auf Seiten der Beklagten nicht nur ganze Heerscharen von Juristen aufgeboten werden, sondern auch nur die Besten der Besten. Wer die Musik, die er bestellt hat, nicht zahlen muss, sehr wohl aber danach tanzen kann, der kann bedenkenlos auch die Wiener Philharmoniker aufbieten. So jedenfalls scheinen es Biontech und Co zu sehen.
Der oben bereits zitierte Anwalt rechnet vor: „Die in dem Bericht genannten Rechtsanwälte wird man kaum unter einem Stundensatz von 500 Euro verpflichten können (zzgl. Umsatzsteuer und Auslagen). Im Regelfall werden solche Verfahren zudem durch Teams mehrerer Anwälte bearbeitet, der Arbeitsaufwand pro Verfahren und Instanz dürfte nicht selten bei mehreren hundert Stunden liegen. Die Anwaltskosten auf Beklagtenseite lassen sich mit den genannten Eckdaten hochrechnen.“
Für weiteren „Gesprächsstoff im Markt“ sorgt der kurzfristige Beraterwechsel bei Biontech. Ließ sich der Konzern bisher von der Kanzlei „CMS Hasche Sigle“ vertreten, so wurde das Mandat nun von „White& Case“ übernommen. Die Beteiligten wollten sich auf „Juve“-Nachfrage nicht zu dieser Rochade äußern, jedoch sei es „ungewöhnlich, dass in einem so großen Komplex aus mehreren Hundert Einzelverfahren ein Unternehmen die Kanzlei komplett austauscht“, wie es in dem Bericht heißt.
Der uns bekannte Anwalt zieht daher ein grundsätzlich zwar bekanntes, aus seiner Sicht von der breiten Öffentlichkeit aber nach wie vor viel zu wenig beachtetes Fazit: „Während die Gewinne aus dem Verkauf der Impfstoffe also in den Unternehmen verbleiben, werden die Kosten etwaiger Produktmängel der Allgemeinheit aufgebürdet.“
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Kai Rebmann ist Publizist und Verleger. Er leitet einen Verlag und betreibt einen eigenen Blog.
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