Bundesregierung lässt Impfopfer im Regen stehen Kein Interesse an Erforschung des Post-Vac-Syndroms

Von Kai Rebmann

Die bisher viel zu selten gestellte und viel zu wenig diskutierte Frage nach der Entschädigung von Opfern der Impfkampagne kommt langsam auch im medialen Mainstream an. So berichtete jüngst sogar der „Spiegel“ – dazu gezwungen, über den berühmten Elefanten im Raum zu sprechen. Kritischen Journalismus gibt es bei den Hamburgern aber weiter nur mit angezogener Handbremse, denn der entsprechende Artikel wurde leider hinter der Bezahlschranke geparkt. Konkret geht es um eine Kleine Anfrage im Bundestag durch die Unionsfraktion. CDU und CSU wollten vom Bundesgesundheitsministerium wissen, ob seitens der Regierung „Entschädigungen für vom Post-Vac-Syndrom Betroffene“ geplant sind, und ob diese gegebenenfalls durch den Bund oder die Hersteller geleistet werden.

Zumindest Biontech und Pfizer scheiden als Ansprechpartner für Impfopfer aus, da diese sich in weiser Voraussicht von der EU-Kommission einen Freibrief haben ausstellen lassen, wie hier nachzulesen ist. In der Antwort des von Karl Lauterbach (SPD) geführten Ministeriums heißt es zwar: „Wer durch eine öffentlich empfohlene Schutzimpfung oder eine Impfung aufgrund der Coronavirus-Impfverordnung einen Impfschaden erlitten hat, erhält auf Antrag Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz.“ Aber: Wer diesen Weg einschlagen will, der muss sich nicht nur auf eine Odyssee von einem Arzt zum nächsten einstellen, sondern auch auf eine mehrjährige juristische Hängepartie mit ungewissem Ausgang.

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Zu allem Überfluss präsentiert der „Spiegel“ seinem zahlenden Publikum in diesem Zusammenhang eine nicht ganz unwesentliche Falschinformation. Um Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz zu erhalten, „müssen die Betroffenen beweisen, dass ein Zusammenhang zwischen der Impfung und ihren Symptomen besteht“, schreiben die Kollegen. Das ist falsch! Unter Paragraf 61 Infektionsschutzgesetz (IfSG) heißt es dazu: „Zur Anerkennung eines Gesundheitsschadens als Folge einer Schädigung im Sinne des Paragrafen 60 Abs. 1 Satz 1 genügt die Wahrscheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhangs.“

Gesundheitsministerium verweist auf fehlende wissenschaftliche Evidenz

Laut eigenen Angaben hat der „Spiegel“ im Haus von Karl Lauterbach um ein Gespräch mit dem Minister „zwischen Weihnachten und Neujahr“ angefragt. Diese Bitte wurde abschlägig beschieden, mit dem Hinweis, Lauterbach habe sich bereits „mehrfach zu dem Thema geäußert“. Darüber hinaus wird in der Antwort aus Berlin an mehreren Stellen darauf verwiesen, dass es keine wissenschaftliche Evidenz für Zusammenhänge zwischen der Impfung und den von Post-Vac-Patienten beschriebenen Symptomen gäbe. Im Gegensatz dazu, so schreiben die Kollegen, gebe es „internationale Studien“ über die Zusammenhänge zwischen Long Covid und einer Corona-Infektion. In beiden Fällen – Long Covid und Post-Vac-Syndrom – werden von den Betroffenen sehr ähnliche Symptome beschrieben.

Zunächst drängt sich dann die Frage auf, weshalb in Bezug auf das Post-Vac-Syndrom angeblich keinerlei wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen, bei Long Covid aber das Gegenteil der Fall ist bzw. sein soll. Wurde hier seitens der Wissenschaft und der sie fördernden Stellen nur in eine ganz bestimmte Richtung geforscht? Dieser Verdacht wird durch weitere Äußerungen aus dem Bundesministerium nicht nur erhärtet, sondern quasi bestätigt. „Ein Versorgungs- und Behandlungskonzept sowie eine Leitlinie für Hausärzte, mit der sie Post-Vac-Patienten diagnostizieren können, sei derzeit nicht in Planung. Ebenso wenig sei eine Förderung zur Erforschung des Post-Vac-Syndroms geplant“, heißt es zu dieser Fragestellung. Mit anderen Worten: Es besteht im Gesundheitsministerium überhaupt kein Interesse daran, möglichen kausalen Zusammenhängen zwischen Impfung und daraus resultierenden Nebenwirkungen auf den Grund zu gehen.

‘Kann-Versorgung‘

Zum Glück haben die Autoren des IfSG im bereits zitierten Paragraf 61 auch für diesen Fall vorgesorgt. Dort heißt es weiter: „Wenn diese Wahrscheinlichkeit nur deshalb nicht gegeben ist, weil über die Ursache des festgestellten Leidens in der medizinischen Wissenschaft Ungewissheit besteht, kann mit Zustimmung der für die Kriegsopferversorgung zuständigen obersten Landesbehörde der Gesundheitsschaden als Folge einer Schädigung im Sinne des § 60 Abs. 1 Satz 1 anerkannt werden. Die Zustimmung kann allgemein erteilt werden.“ Der Gesetzgeber sieht hier also ausdrücklich die Möglichkeit einer sogenannten „Kann-Versorgung“ von Impfopfern vor, was die Bundesregierung offensichtlich aber ablehnt.

Stephan Pilsinger (CSU) wird in dem Bericht wie folgt zitiert: „Die von einem Post-Covid- oder einem Post-Vac-Syndrom betroffenen Menschen sind keine queren Spinner, sondern Patienten, die wir ernst nehmen und denen wir helfen müssen.“ Die vielen Betroffenen würden sich ihre Symptome „bestimmt nicht einbilden“, betont der Bundestagsabgeordnete, der im Gegensatz zum Bundesgesundheitsminister nach wie vor noch als praktizierender Arzt tätig ist. Pilsinger wirft der Regierung vor, mit generellen Verweisen auf fehlende wissenschaftliche Evidenz für Zusammenhänge zwischen Long-Covid-Symptomen und der Impfung „im steilsten Juristendeutsch“ jede Notwendigkeit zum politischen Handeln zu leugnen.

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Kai Rebmann ist Publizist und Verleger. Er leitet einen Verlag und betreibt einen eigenen Blog.

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