Impfpflicht-Gesetzentwurf: Wer sich widersetzt, zahlt bis zu 2.500 Euro Strafe Änderungen nach Belieben möglich

Von Daniel Weinmann

Während immer mehr Länder von einer Impfpflicht abrücken – erst an diesem Donnerstag lehnte das Parlament in Litauen eine derartige Verfügung für Ärzte und Pflegepersonal ab – nimmt hierzulande die politische Diskussion zunehmend an Fahrt auf. In dem jüngsten Entwurf mit dem vielsagenden Titel „Gesetz zur Aufklärung, Beratung und Impfung aller Volljährigen gegen SARS-CoV-2“ (SARSCovImpfG) heißt es, dass COVID-19 zu den „ansteckendsten übertragbaren Krankheiten“ gehört.

Laut des 49 Seiten umfassenden Positionspapiers müssen alle über 18 Jahre alten Bundesbürger ab dem 1. Oktober auf Anforderung Nachweise über drei Impfungen oder einen gültigen Genesenenstatus dann den Krankenkassen vorlegen. Dies bedeutet: Der Auffrischungs-Piks wird zur Pflicht. Wer dem nicht Folge leistet, muss mit einem Ordnungsgeld von bis zu 2.500 Euro rechnen.

Bereits ab 15. Mai sollen die Krankenkassen alle Erwachsenen persönlich kontaktieren und über Beratungs- und Impfmöglichkeiten informieren. Dass die Krankenkassen längst signalisiert haben, dass sie die Impfpflicht nicht überprüfen wollen, ist hier nur ein Aperçu am Rande.

Die „Wirksamkeit“ dieses Gesetzes soll in einem Turnus von drei Monaten von der Bundesregierung geprüft werden, befristet ist es – zunächst – bis zum 31. Dezember 2023. Federführend bei der inhaltlichen Ausarbeitung sind vor allem die Impfpflicht-Apologeten Karl Lauterbach (SPD) und der grüne Gesundheitspolitiker Janosch Dahmen. Unter den mehr als 150 Unterzeichnern finden sich daneben auch Bundeskanzler Olaf Scholz, Außenministerin Annalena Baerbock, Wirtschaftsminister Robert Habeck sowie die FDP-Abgeordneten Thomas Sattelberger und Marie-Agnes Strack-Zimmermann.

Jederzeitige Anpassung des Gesetzes nach Gusto der Regierung

Bezeichnend für den gesamten Duktus ist bereits die auf der dritten Seite stehende Aussage zur Effektivität der Vakzine: „Zur Prävention stehen gut verträgliche, sichere und hochwirksame Impfstoffe zur Verfügung. Studien zeigen, dass Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS- CoV-2 nicht nur die geimpfte Person wirksam vor einer Erkrankung und insbesondere vor schweren Krankheitsverläufen schützen.“

Selbst das hinsichtlich seiner Neutralität umstrittene Bundesverfassungsgericht sieht das anders: Eine Impfung könne zu vorübergehenden Beschwerden führen, im Einzelfall könnten auch schwerwiegende Nebenwirkungen auftreten, die in extremen Ausnahmefällen auch tödlich sein könnten, schrieb das höchste Verfassungsorgan der Justiz Anfang Februar, als es einen Eilantrag gegen die geplante Impfpflicht im Pflege- und Gesundheitswesen ablehnte.

Auch Bill Gates, der die gesamte Menschheit mit mindestens einer Impfung beglücken will, gestand anlässlich der Münchner Sicherheitskonferenz ein: “Wir waren nicht besonders gut darin, Therapeutika zu entwickeln […] beim nächsten Mal sollte man besser sein […] Leider hat Omikron eine bessere Arbeit geleistet als die Impfung.“

Ebenfalls bedenklich: Das Bundesministerium für Gesundheit wird „ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates“ diverse Änderungen vorzunehmen. Dazu zählt etwa eine Neuregelung des Impf-, Genesenen- oder Testnachweises, „sofern diese abweichenden Anforderungen für die jeweils betroffenen Personen vorteilhaft sind“.

Zudem darf die Regierung die Dauer des Genesenenstatus nach Belieben bestimmen, die Intervallzeiten zwischen einzelnen Impfungen modifizieren, die Anzahl und mögliche Kombinationen der Einzelimpfung verändern oder neue Vakzine einführen.

Fragwürdiger Eingriff in das Sozialgesetzbuch

Darüber hinaus will sich die Regierung über einen Eingriff in das Sozialgesetzbuch weitreichende Kompetenzen gewähren. So soll den Krankenkassen ermöglicht werden, den Impfstatus in den Patientenakten zu speichern – die Vorstufe eines zentralen Impfregisters.

Würde das Gesetz auf Basis dieses Entwurfs verabschiedet werden, wäre der Artikel 2 des Grundgesetzes (Recht auf körperliche Unversehrtheit) gleich aus mehreren Gründen ausgehebelt:

  • Es liegen keine wissenschaftlich validierten Erkenntnisse über Langzeiterfahrungen vor
  • Die Impfstoffe sind nur bedingt zugelassen
  • Laut WHO übersteigen die Nebenwirkungen der Corona-Impfungen diejenigen sämtlicher anderer Impfungen der vergangenen 20 Jahre um ein Vielfaches – bei gleichzeitig sehr fragwürdiger Wirkung
  • Die Wirkung (soweit man davon sprechen kann) hält nur wenige Monate an
  • Ländervergleiche zeigen, dass die Impfquote kaum Effekte auf Inzidenz und Hospitalisierung hat

Am 17. März wird der Bundestag über die Impfpflicht debattieren. Neben diesem Entwurf sollen noch weitere Versionen präsentiert werden: Ein Antrag für eine Impfpflicht ab 50 Jahren, der Antrag der CDU auf Impfpflicht auf Vorrat sowie zwei Anträge gegen die Impfpflicht (eine Gruppe von FDP-Abgeordneten um Wolfgang Kubicki und ein Antrag der AfD).

Diejenigen, die selbst wenig haben, bitte ich ausdrücklich darum, das Wenige zu behalten. Umso mehr freut mich Unterstützung von allen, denen sie nicht weh tut!

Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben immer die Meinung des Autors wieder, nicht meine. Ich schätze meine Leser als erwachsene Menschen und will ihnen unterschiedliche Blickwinkel bieten, damit sie sich selbst eine Meinung bilden können.

Daniel Weinmann arbeitete viele Jahre als Redakteur bei einem der bekanntesten deutschen Medien. Er schreibt hier unter Pseudonym.

Bild: DesignRage/Shutterstock
Text: dw

mehr von Daniel Weinmann auf reitschuster.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert