Impfstoffhersteller fürchten Klagen: Flüchtlinge werden nicht geimpft Aber NGO-Vertreter beruhigen: Rechtliche Schritte von Migranten „extrem gering“

Von Alexander Wallasch

Unter zehn Prozent der Menschen in Entwicklungsländern haben mindestens eine Dosis eines Impfstoffes (mRNA) erhalten zum Zwecke einer Immunisierung gegen Corona. Demgegenüber sind fast 60 Prozent der Weltbevölkerung mindestens einmal gegen COVID-19 geimpft worden.

Beispielsweise in Portugal sind über 90 Prozent der Bevölkerung doppelt geimpft, während es in Nigeria kaum mehr als 2 Prozent mit doppeltem Impfschutz gibt.

Aber was bedeutet das konkret? Wird in Europa mittlerweile mehr oder weniger offen die Ansteckung mit Corona propagiert, also die Durchseuchung, hat diese in weiten Teilen Afrikas längst im großem Stil stattgefunden. Der Spiegel berichtete im Oktober 2021, dass sich dort mittlerweile so viele Menschen mit dem Coronavirus angesteckt haben, wie in Europa geimpft wurden.

Die Bevölkerung Afrikas ist jung, die schweren Verläufe sind gering. Selbst im bitterarmen Äthiopien soll es zu keiner Corona-Pandemie-bedingten humanitären Katastrophe gekommen sein, kaum mehr als 7.000 Tote wurden in dem bevölkerungsreichen Land bisher gezählt und das bei hohem Infektionsgeschehen.

AFFLINKSDen deutschen Weg beschreibt ganz aktuell der Virologe Klaus Stöhr: Er erwartet eine schnelle Durchseuchung in den kommenden Wochen mit der hoch ansteckenden Omikron-Variante, anschließend eine natürliche Immunisierung der Bevölkerung – und schließlich ein Auslaufen der Pandemie.

Die geringe Impfquote der Bevölkerungen der Entwicklungsländer ist das eine. Für viele Migranten und Flüchtlinge, die in diesen Ländern unterwegs bzw. in Lagern untergebracht sind, besteht zudem kaum die Gelegenheit, sich impfen zu lassen: Regierungen fühlen sich hier nicht zuständig. Dutzende von Entwicklungsländern haben diese Gruppe noch nicht in ihre Impfprogramme aufgenommen.

Die Impfallianz Gavi, die sich für preiswerte oder kostenlose Impfstofflieferungen in Entwicklungshilfeländer einsetzt, beklagt die zögerliche Bereitschaft der Impfstoffhersteller, die teilweise nicht in Länder liefern wollen, welche die Haftung für Impfschäden nicht übernehmen wollen.

Bill Gates und Svenja Schulze

Das deutsche Entwicklungshilfeministerium unter Svenja Schulze (SPD) beschreibt auf der offiziellen Seite des Ministeriums die Impfallianz Gavi als „öffentlich-private Partnerschaft mit dem Ziel, Menschen in Entwicklungsländern durch Impfungen gegen vermeidbare Krankheiten zu schützen“.

Gavi sei, so das Ministerium, eine partnerschaftliche Zusammenarbeit aller „wichtigen Entscheidungsträger im Immunisierungsbereich“. Konkret sind das die Regierungen von Industrie- und Entwicklungsländern, die WHO, UNICEF und die Weltbank. Und auf der privaten Seite stehen die Impfstoffhersteller, die Bill-und-Melinda-Gates-Stiftung und eine Reihe von Nichtregierungsorganisationen (NGOs).

Das deutsche Entwicklungshilfeministerium unterstützt die Impfallianz Gavi bereits seit 2006.

Wenn man so will, ist Gavi ein milliardenschwerer Prototyp einer Verquickung von staatlichen, also demokratisch legitimierten, mit privaten Interessen. Die Gates-Stiftung hat diesen Schritt mit ihrem finanziellen Engagement für die WHO noch viel früher vollzogen.

Der SWR titelte dazu noch im September 2020: „Die WHO am Bettelstab: Was gesund ist, bestimmt Bill Gates.“

Besagte Impfallianz Gavi betreibt gemeinsam mit der WHO die Impfkampagne COVAX. Das globale Programm setzt sich dafür ein, dass Menschen außerhalb staatlicher Hilfen ebenfalls eine Corona-Impfung bekommen. So sollen Flüchtlinge, Migranten und Asylsuchende sowie Menschen, die von Naturkatastrophen oder anderen Ereignissen betroffen sind, erreicht werden. Und da beginnen schon die Probleme: Die Impfdosen für diese Leute außerhalb staatlicher Obhut werden überwiegend von NGOs beantragt. Diese NGOs können allerdings die rechtlichen Risiken nicht tragen, sprich, keine Haftung für Impfschäden übernehmen.

Wo aber der Staat fehlt, um die Haftung zu übernehmen, müssen die Impfstoffhersteller einspringen. Die aber winden sich, wollen dieses Risiko nicht tragen. Reuters hat hier umfangreich recherchiert und berichtet, dass mehr als zwei Drittel der Impfstoffdosen für Flüchtlinge und Migranten – das Programm COVAX erreicht aktuell etwa zehn Millionen Betroffene – von Pfizer/Biontech, Astrazeneca und Moderna stammen.

Keine Stellungnahme zur Haftung

Aber warum wollen diese Hersteller keine Haftung übernehmen? Gegenüber Reuters lehnt Moderna eine Stellungnahme ab. Astrazeneca und Pfizer sagen, sie seien in Gesprächen mit Gavi, wollten sich aber nicht weiter äußern. Zwar will man ärmeren Ländern gute Preise machen, aber die rechtlichen Risiken nicht übernehmen.

Deutschland hat bereits 2,2 Milliarden Euro für COVAX bereitgestellt, berichtet das Auswärtige Amt. Ein Sprecher von Gavi sagte, die Zurückhaltung der Impfstoffhersteller, die rechtlichen Risiken einzugehen, sei „eine große Hürde“ bei dem Versuch, ausreichend Impfstoffe bereitzustellen. Dem Appell der Organisation folgten nur drei chinesische Hersteller.

Der Europäische Verband EFPIA, der große Pharmaunternehmen in Europa vertritt, argumentierte jetzt, dass man in Flüchtlingslagern die Sicherheit der Impfstoffe nicht kontinuierlicher überwachen könne, da unter anderem die Lieferung „logistisch anspruchsvoll“ sei. Weiter heißt es:

Menschen könnten Impfstoffe für Probleme verantwortlich machen, die später auftreten, auch wenn sie nichts damit zu tun haben. „Dies könnte dann zu einer erhöhten Zahl von Rechtsstreitigkeiten führen … in denen die Sicherheit und Wirksamkeit des Impfstoffs öffentlich in Frage gestellt würden“, hieß es in einer Erklärung gegenüber Reuters. Dies könnte zu einer erhöhten Impfzögerlichkeit und einer langsameren Erholung von der Pandemie führen.

Aber warum ist es überhaupt so wichtig, Flüchtlinge und Migranten in ihren Unterkünften zu impfen, wo es zwar ein hohen Infektionsrisiko gibt, aber in der Regel bei den überwiegend jungen Menschen nur leichte Symptome auftreten?

Mireille Lembwadio, die globale Impfkoordinatorin bei der Internationalen Organisation für Migration (IOM), meint, in diesen Lagern würde bei fehlenden Impfungen das Auftreten neuer Varianten begünstigen werden. „Sie ungeimpft zu lassen, könnte dazu beitragen, das Virus und seine Varianten auf der ganzen Welt zu verbreiten“, sagte sie.

Flüchtlinge und Migranten sind demnach zwar ohne große Symptome, aber aufgrund ihrer hohen Mobilität Superspreader auch ganz neuer Mutationen des Corona-Virus?

Darren Hertz, Direktor der NGO International Rescue Committee (IRC) will die Impfstoffhersteller beruhigen, die Wahrscheinlichkeit, dass ein Flüchtling versuchen würde, im Falle von Nebenwirkungen rechtliche Schritte einzuleiten, schätzt er als „extrem gering“ niedrig ein.

Aber was bedeutet das schon übersetzt? Heißt das, dass ein Vertreter der die Migranten in Lagern betreuenden NGOs hier meint, dass selbst dann, wenn es Impfschäden gibt, die Hersteller von diesen Menschen keine Klagen zu befürchten hätten?

Drei Hürden verhindern für diese Zielgruppe eine rasche Verteilung von Impfstoffen in der dritten Welt: Ein allgemeiner Mangel an Impfstoffen und administrative Hürden. Und zudem Haftungsfragen, welche die Hersteller nicht beantwortet sehen.

Entscheidend ist hier, dass Versicherungen die Nebenwirkungen der mRNA-Impfstoffe nicht versichert haben, was bei vorhergehenden Impfstoffen gegen andere Krankheiten aber getan wurde.

Deswegen haben viele Regierungen und Organisationen Entschädigungssysteme eingerichtet. Die US-Regierung hat sogar ein Notstandsgesetz verabschiedet, das Pharmaunternehmen rechtliche Immunität für Nebenwirkungen ihrer im Land verwendeten COVID-19-Impfstoffe bietet (Wie es Deutschland gemacht hat, hier am Ende des Artikels).

Im Niemandsland der Ungeimpften

Wo aber kein Staat die Haftung übernimmt, will auch niemand die Verantwortung für Flüchtlinge und Migranten übernehmen. Reuters beendet seinen Investigativ-Artikel mit folgender Feststellung:

Für die Pharmaunternehmen ist die Übernahme einer potenziellen Haftung eine unübliche Praxis. „Impfstoffhersteller versuchen in fast allen Fällen, rechtliche Risiken zu minimieren“, sagte John T. Monahan, Professor an der Georgetown University. „Der Goldstandard ist die vollständige Immunität vor Klagen. Wenn sie Ausnahmeregelungen akzeptieren, könnte es schwieriger werden, dieses Ziel zu erreichen.“

Am Beispiel der Flüchtlinge und Migranten wird deutlich, wie wenig die Impfstoffhersteller bereit sind, Verantwortung für ihr Produkt zu übernehmen. Und Vertreter von Nichtregierungsorganisationen umgarnen die Unternehmen bereits mit der Zusagen, dass diese Menschen wohl auch bei Schäden kaum klagen werden.

Zu befürchten, dass hier bei tatsächlichen Schäden schon die nächste Fluchthilfe-NGO sich auf das Verklagen der Impfhersteller spezialisieren könnte, darf man den Pharma-Unternehmen dann aber auch nicht verdenken.

Und wie sieht es eigentlich mit der Haftung für Impfschäden in Deutschland aus?

Das Bundesministerium für Gesundheit hat auf seiner Website folgende Hinweise zur Haftung veröffentlicht:

„Wer haftet, wenn es zu gesundheitlichen Schäden durch die Impfung kommt?

Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes wurde in  § 60 IfSG klargestellt, dass für alle gesundheitlichen Schäden, die im Zusammenhang mit Schutzimpfungen eingetreten sind, die auf Grundlage der Coronavirus-Impfverordnung seit 27. Dezember 2020 vorgenommen wurden, bundeseinheitlich ein Anspruch auf Entschädigung besteht. Dieser Anspruch besteht unabhängig von den öffentlichen Empfehlungen der Landesbehörden.“

Darüber hinaus hat das Robert Koch-Institut auf seiner Website ausführliche Informationen zur Haftung bei Schäden nach einer Impfung gegen COVID-19 veröffentlicht. Dort heißt es ergänzend:

„Für gesundheitliche Schäden im Zusammenhang mit einer Covid-19-Impfung wird auch dann auf der Grundlage von § 60 IfSG eine staatliche Entschädigung geleistet, wenn diese nicht öffentlich von einer Landesbehörde empfohlen worden ist – d.h. in der Regel auch, wenn die Impfung nicht von der STIKO empfohlen ist. Dies umfasst z.B. die Einzelfallentscheidung bei der Impfung von Schwangeren/Stillenden.
Unabhängig von einem etwaigen Anspruch auf Entschädigung nach § 60 IfSG haftet die impfende Person – wie auch sonst in derartigen Fällen – für Schäden, die z.B. im Zusammenhang mit Applikationsfehlern bei der Impfung (falsche Dosierung, falscher Applikationsort etc.) eintreten.“

Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben immer die Meinung des Autors wieder, nicht meine.

Alexander Wallasch ist gebürtiger Braunschweiger. Er schrieb schon früh und regelmäßig Kolumnen für Szene-Magazine. Wallasch war 14 Jahre als Texter für eine Agentur für Automotive tätig – zuletzt u. a. als Cheftexter für ein Volkswagen-Magazin. Über „Deutscher Sohn“, den Afghanistan-Heimkehrerroman von Alexander Wallasch (mit Ingo Niermann), schrieb die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung: „Das Ergebnis ist eine streng gefügte Prosa, die das kosmopolitische Erbe der Klassik neu durchdenkt. Ein glasklarer Antihysterisierungsroman, unterwegs im deutschen Verdrängten.“ Seit August ist Wallasch Mitglied im „Team Reitschuster“.

Bild: screenshot Eckart von Hirschhausen
Text: wal

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