Von Kai Rebmann
Am Donnerstag musste sich Carla Hinrichs vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten verantworten. Hintergrund: Die Sprecherin der „Letzten Generation“ hatte im Februar vergangenen Jahres mit mehreren Gesinnungsgenossen die Abfahrt der A 100 in der Hauptstadt blockiert. Da sich die deutsche Justiz einmal mehr nicht darauf einigen konnte, wie samtweich man die Extremistin anfassen möchte, kam es schließlich zur mündlichen Verhandlung. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe in Höhe von 450 Euro gefordert, die sich aus 30 Tagessätzen zu je 15 Euro zusammensetzen sollte.
Dem Gericht erschien dieses Strafmaß jedoch zu gering. Am Ende des Prozesses stand zwar eine Geldstrafe in Höhe von 600 Euro, was jedoch nur auf den ersten Blick wie ein „härteres“ Urteil wirkt. Die Summe ergibt sich, anders als in der Forderung der Staatsanwaltschaft, aus 20 Tagessätzen. Die höhere Gesamtstrafe resultiert daraus, dass als Tagessatz 30 Euro angesetzt wurden. In gewisser Weise ist Richter Christoph Weyreuther damit letztlich sogar noch hinter dem Antrag der Ankläger zurückgeblieben.
Die 26-jährige Studienabbrecherin Hinrichs ist von Beruf Tochter und lebt eigenen Angaben zufolge nicht zuletzt von der Unterstützung ihrer Eltern. Dem Urteil zufolge geht das Gericht offenbar wohlwollend davon aus, dass der Extremistin pro Monat nur 900 Euro zur Verfügung stehen.
Medien blenden Nazi-Skandal aus
Kuschelurteile wie diese sind wohl nicht zuletzt der wichtigste Grund, weshalb Berlin auch zur Hauptstadt der Klima-Kleber geworden ist. Im Dezember wurde Hinrichs in Frankfurt wegen der Beteiligung an einer Blockade in der Banken-Metropole im April 2022 noch zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.800 Euro (60 Tagessätze zu je 30 Euro) verurteilt. Den von der Verteidigung geforderten Freispruch gab es vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten rein formal zwar nicht, Hinrichs wird das Urteil aber dennoch als implizite Aufforderung zum Weitermachen auffassen, wie sie direkt nach der Verhandlung gegenüber mehreren Medien sinngemäß auch geäußert hat.
Der Anwalt der Klima-Kleberin und Teile der wohlgesonnenen Medien waren es dann auch, die für die eigentlichen Skandale in dieser Causa sorgten. Mit Ausnahme der Springer-Presse (u. a. Bild und Welt) brachten es die meisten Kollegen fertig, insbesondere ÖRR-Sender wie der RBB, über den Fall zu berichten, ohne dabei auf den irren Nazi-Vergleich einzugehen, den Gerd Winter im Rahmen seines Plädoyers angebracht hat. Der Rechtswissenschaftler, der seine Mandantin an der Uni einst noch selbst unterrichtet hatte, richtete sich mit folgenden Worten an das Gericht:
„Meine Generation hat ihre Eltern gefragt: Habt ihr den NS-Staat toleriert oder gar unterstützt, oder habt ihr Handlungsspielräume, ihn zu bekämpfen, ausgenutzt?“ Was das mit dem aktuellen Fall zu tun hat? Nach Ansicht des Juristen offenbar eine ganze Menge. Denn Winter fuhr fort: „Diese Frage stellt sich neu mit der noch viel größeren Katastrophe, die auf uns zukommt, und sie wird auch Ihnen, Herr Vorsitzender, gestellt werden.“
Erneute Täter-Opfer-Umkehr
Besonders verstörend: Gerd Winter ist 80 Jahre alt und damit ein Kind eben jener Zeit, die er vor Gericht soeben noch verharmlost hat. Auch einige weitere Aussagen des Anwalts werfen die Frage auf, ob er vielleicht einfach nur schon zu sehr raus ist aus dem juristischen Alltag. Wie zuletzt schon in Bremen, so wurde jetzt auch in Berlin-Tiergarten erneut der Versuch unternommen, die Autofahrer von Opfern zu Tätern zu machen.
Diese seien, so Winter, für „irreversible Klimaschäden“ verantwortlich. „Ist das nicht das eigentliche sozialschädliche Verhalten?“, wollte der Anwalt in einer offenbar ernstgemeinten Frage von Richter Weyreuther wissen. Das Festhalten an klimaschädlichen Gewohnheiten sei „die eigentliche Nötigung“, die gegenüber den durch den Klimawandel Geschädigten ausgeübt werde, verrannte sich Winter immer weiter in seiner ganz eigenen, allem Anschein nach von der „Letzten Generation“ übernommenen Logik.
Es ist sicherlich eine Sache, wenn sich Berufsextremisten zu einer Organisation zusammenschließen, die beste Chancen hat, demnächst zum Beobachtungsfall für den Verfassungsschutz zu werden. Etwas ganz anderes ist es hingegen, wenn ein bis dato renommierter Rechtswissenschaftler und Staatsrechtler sich im Spätherbst seines Wirkens vor eben diesen Karren spannen lässt und damit seine gesamte Reputation aufs Spiel setzt. Oder hat sich da ein gestandener Professor sein Plädoyer am Ende sogar von seiner Mandantin und ehemaligen Schülerin ins Heft diktieren lassen?
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Kai Rebmann ist Publizist und Verleger. Er leitet einen Verlag und betreibt einen eigenen Blog. Bild: ShutterstockMehr von Kai Rebmann auf reitschuster.de