Von reitschuster.de
Impfung ist nicht gleich Impfung. Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt eine Klage des Musikproduzenten und Ex-Bundestagsabgeordneten der Linken Diether Dehm gegen die Nicht-Anerkennung seiner Impfung mit dem russischen Wirkstoff Sputnik V zurückgewiesen. Sie wurde nicht zugelassen, wie Dehm reitschuster.de exklusiv mitteilte.
Der bekennende Putin-Sympathisant Dehm hatte sich schon früh in Moskau (10. Mai) und San Marino (19. Juli) mit Sputnik V impfen lassen. Der Politiker fordert, dass die Impfung mit Sputnik V in Deutschland „endlich anerkannt und zertifiziert werden soll“.
Wohl im Zusammenhang mit der Meldung seiner Impfung beim hessischen Gesundheitsamt in Fulda bekam Dehm Post vom hessischen Ministerpräsidenten Volker Bouffier. Und obwohl seine Gesundheitsbehörde das Zertifikat verweigert hatte, schrieb ihm der Chef des Landes Hessen und gratulierte ihm quasi zur Impfung u.a. mit den einleitenden Worten: „Sie gehören zu den ersten, die mit Ihrer Impfung dazu beigetragen haben, Corona die Stirn zu bieten …“
Seine Klage vor dem hessischen Verwaltungsgerichtshof wurde abgewiesen.
Auch das daraufhin angerufene Bundesverfassungsgericht wies Diether Dehms Klage jetzt ab.
Aber wie geht es weiter geht in der Sache? Das bespricht Diether Dehm aktuell in einem ausführlichen Videogespräch mit dem Verfassungsrechtler Professor Dr. Christian Kirchberg, seinem Anwalt in der Sache, und Autor Tom Wellbrock, das Sie hier ansehen können.
Kommt es zum Showdown am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und/oder geht es wieder zurück an den Verwaltungsgerichtshof in Kassel?
Übrigens: Wird tatsächlich ein Impfzwang in Deutschland beschlossen, wäre die Frage nach Impfstoffen, die nicht auf der mRNA-Technologie basieren, noch einmal besonders relevant. Insbesondere in Anbetracht der vielen Ungeimpften, die sich für einen Impfstoff wie Sputnik V entscheiden würden. Hier wären alternative Zulassungen möglicherweise sinnvoll.
Bild: Cineberg/ShutterstockText: red
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