Ketzerverfolgung geht weiter: Bhakdi muss erneut vor Gericht Kritische Juristen sprechen von politischem Prozess

„Der Rechtsstaat zuckt noch: Bhakdi-Prozess endet mit Freispruch“ – unter dieser Überschrift habe ich hier am 23. Mai über den Prozess gegen den Medizin-Professor und Corona-Maßnahmen-Kritiker vor dem Amtsgericht im Schleswig-Holsteinischen Plön geschrieben. 

Die „Zuckungen“ fallen jetzt aber ganz anders aus, als erhofft. Weil die Generalstaatsanwaltschaft, die dem Justizministerium der schwarz-grünen Landesregierung in Kiel gegenüber weisungsgebunden ist, Berufung eingelegt hat, geht das Verfahren jetzt in die zweite Runde. Bhakdi muss zum zweiten Mal vor die Richter – diesmal wird vor dem Landgericht Kiel verhandelt.

Der Vorwurf ist an den Haaren herbeigezogen und wirkt politisch motiviert: Volksverhetzung und Holocaust-Verharmlosung. Der Richter im ersten Prozess hatte der Generalstaatsanwaltschaft eine kräftige Ohrfeige ereilt. Er fand, dass Bhakdis Äußerungen im Wahlkampf 2021 sowie in einem Interview nicht strafbar waren. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte 90 Tagessätze für Bhakdi gefordert. Ab 91 Tagessätzen gilt man als vorbestraft.

Schon ganz zu Beginn des Verfahrens hatte es die zuständige Staatsanwaltschaft ohne Anklage eingestellt, weil sie keinen Straftatbestand sah. Daraufhin riss die übergeordnete Generalstaatsanwaltschaft das Verfahren an sich, um es doch noch zur Anklage zu bringen. Damit scheiterte sie dann im Mai kläglich vor Gericht.

Jetzt versucht es die Behörde von Neuem. Sie hat sich regelrecht verbissen in den Mediziner, dessen Warnungen sich in vielem als richtig herausstellten. Je höher die Instanzen, umso strammer sind die Richter oft politisch auf Linie – weil das in vielen, wenn auch nicht allen Fällen Voraussetzung für ihre Beförderung an höhere Gerichte ist. Richter, die nicht auf Linie sind, haben im Zweifelsfall geringere Karrierechancen.

Vor dem Amtsgericht hatten im Mai mehrere Hundert Menschen für einen Freispruch Bhakdis demonstriert. Auf Spruchbändern zeigten sie Losungen wie: „Wer die Wahrheit sagt, wird angeklagt“ oder „Freund der Menschen. Schleswig liebt Dich.“ Andere zeigten Banner mit einem roten Herzen und der Aufschrift „Danke Sucharit Bhakdi“. Der 76-Jährige war mit einem Elektro-Klappfahrrad zum Gericht gefahren. Seine Anhänger begrüßten ihn mit Jubel und Klatschen. Die Polizei war mit rund 50 Beamten vor Ort.

Während des Prozesses sei deutlich geworden, dass die Staatsanwältin keinerlei Grundlage für ihre Argumente hatte, berichtete ein Zuschauer: So habe man die streitgegenständlichen Videos vollständig anschauen müssen, weil der Vertreterin der Generalstaatsanwaltschaft offenbar nur die aus dem Zusammenhang gerissenen Aussagen bekannt waren, aber nicht der Kontext. Besonders bemerkenswert in diesem Zusammenhang: Unsere Justiz ist so überlastet, dass schon mal ein verurteilter Frauenmörder oder Kinderschänder auf freien Fuß kommen kann, weil wegen Personalmangel Fristen nicht eingehalten werden. Für Bhakdi dagegen findet sich Zeit.

Der Richter begründete den Freispruch damit, dass bei mehrdeutigen Aussagen auch andere Deutungen zu berücksichtigen seien. Es sei nicht vollständig auszuschließen, dass der Professor mit seinen Äußerungen ausschließlich die Regierung von Israel und nicht das Volk meinte, so der Richter.

Hier die Aussagen Bhakdis, wegen derer er vor Gericht musste:

„Das Volk, das geflüchtet ist aus diesem Land, aus diesem Land, wo das Erzböse war, und haben ihr Land gefunden, haben ihr eigenes Land in etwas verwandelt, was noch schlimmer ist, als Deutschland war. (…) Das ist das Schlimme an den Juden: Sie lernen gut. Es gibt kein Volk, das besser lernt als sie. Aber sie haben das Böse jetzt gelernt – und umgesetzt. Deshalb ist Israel jetzt living hell – die lebende Hölle.“

Die Staatsanwaltschaft Kiel sah darin – anders als die Generalstaatsanwaltschaft, die dann Anklage erhob, keine strafwürdige Volksverhetzung oder Holocaust-Relativierung. „Die Äußerungen des Beschuldigten in dem Video richten sich vornehmlich gegen den Staat Israel als solchen, wobei er sich auf die dortige Politik im Zuge der Maßnahmen zur Eindämmung der COVID 19-Pandemie bezieht“, hieß es in der Begründung.

Vergleichen Sie diese Aussagen mit Äußerungen anderer Prominenter gegen Ungeimpfte – die hier zu finden sind. Wie hier mit zweierlei Maß gemessen wird, ist hanebüchen.

Das Netzwerk kritischer Richter und Staatsanwälte schrieb zum Volksverhetzungs-Vorwurf: „In den beschriebenen Äußerungen Bhakdis ist allerdings von vornherein überhaupt nichts zu finden, was mit dieser Definition zusammenpassen würde.“ Und: „Dieser Tatvorwurf ist also bei einer an der höchstgerichtlichen Rechtsprechung orientierten Auslegung nicht aufrechtzuerhalten.“

Das zweite Zitat, das Bhakdi zur Last gelegt wird, lautet wie folgt:

Es ist allen Wissenden klar, dass mit der formalen Zulassung der Impfstoffe der erste Meilenstein der Agenda erreicht ist und das Rennen ums Erreichen des Endziels eröffnet wird. Dieses Endziel ist die Erschaffung einer neuen Realität und beinhaltet nichts anderes als den zweiten Holocaust. Die Abschaffung der Menschheit in der jetzigen Ausprägung.“

Zum Vorwurf, der Professor habe damit den Holocaust verharmlost, schreibt das Netzwerk: „Eine ausdrückliche Leugnung oder Verharmlosung des Holocausts, des nationalsozialistischen Völkermordes im Dritten Reich, lässt sich dieser Aussage schon einmal nicht entnehmen. Im Gegenteil setzt sie den Holocaust und seine Schrecken als gegeben voraus.“

Hoffnung auf Sachverstand und Courage

Fazit der kritischen Richter und Staatsanwälte im Juni:  „Die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Schleswig ist in beiden Anklagepunkten schon im objektiven Tatbestand nicht schlüssig. Bhakdis Äußerungen sind vom Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt. Es drängt sich der Verdacht von Gesinnungsstrafrecht auf. Dem Amtsgericht Plön ist genügend juristischer Sachverstand und genügend Courage zu wünschen, die Eröffnung des Hauptverfahrens aus Rechtsgründen abzulehnen.“

Im Mai schrieb ich: „Der Freispruch ist ein Triumph für den Rechtsstaat.“ Die Berufung durch die Generalstaatsanwaltschaft ist dagegen eine Schande für denselben. Sie instrumentalisiert die Verbrechen des Dritten Reiches, um Kritiker der Regierungspolitik einzuschüchtern – eine Tendenz, die heute sehr verbreitet ist in Deutschland. Und die bei Anhängern des rot-grünen Zeitgeists die Norm ist. Sie diffamieren Andersdenkende regelmäßig als „Nazis“, ohne dass sie deswegen juristische Konsequenzen fürchten müssten wie Bhakdi.

Hier mein Video zum Freispruch vom Mai mit einer Foto-Reportage

Sie entscheiden – mit Ihrer Hilfe! 

Mein Dechiffrier-Video über die Methoden von Markus Lanz hat das ZDF dreimal auf Youtube sperren lassen. Der Schuss ging nach hinten los. Ich habe es im freien Internet auf Rumble hochgeladen. Da wurde es binnen weniger Tage mehr als 4 Millionen Mal aufgerufen. Offenbar, weil die Algorithmen „kritische“ Inhalte nicht ausbremsen wie bei Youtube. Ein Leser rechnete aus, dass damit mehr Zuschauer meine kritische Analyse der Sendung gesehen haben als die Sendung selbst. Auch mein Dechiffriert-Video zu dem Hetzstück des ZDF über Hans-Georg Maaßen wurde auf Rumble über 3,8 Millionen Mal geklickt. Das macht Mut! Aber es kostet auch sehr viel Zeit und Energie – im konkreten Fall eine Nachtschicht. Umso dankbarer bin ich für Ihre Unterstützung. Ohne die wäre meine Arbeit nicht möglich, weil ich weder Zwangsgebühren noch Steuermillionen bekomme, und auch keinen Milliardär als Sponsor habe. Dafür bin ich unabhängig!
Aktuell sind (wieder) Zuwendungen via Kreditkarte, Apple Pay etc. möglich – trotz der Paypal-Sperre: über diesen Link. Alternativ via Banküberweisung, IBAN: DE30 6805 1207 0000 3701 71. Diejenigen, die selbst wenig haben, bitte ich ausdrücklich darum, das Wenige zu behalten. Umso mehr freut mich Unterstützung von allen, denen sie nicht weh tut.

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Bild: Alexander Heil

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