Ein Gastbeitrag von Collin McMahon
In der Klage des ehemaligen deutschen Cybersicherheitschefs Arne Schönbohm gegen Jan Böhmermann und das ZDF zeichnet sich eine Niederlage für den Zwangsgebühren-“Komiker“ ab. Der Richter geht von „unwahren Tatsachenbehauptungen aus“, die „in schwerem Maße herabwürdigend“ gewesen seien. Prof. Schönbohm erinnerte sich daran, wie seine Kinder aufgrund Böhmermanns Schmähungen in der Schule gemobbt wurden und die Nachbarn die Straßenseite gewechselt hätten. Zu einer Entschuldigung sieht sich das „öffentlich-rechtliche“ ZDF immer noch nicht in der Lage.
Wir erinnern uns: Am 7.10.2022 hatte der unlustigste „Komiker“ im deutschen Fernsehen Jan Böhmermann den damaligen Chef der „Bundesagentur für Cybersicherheit in der Informationstechnologie“ (BSI) Prof. Arne Schönbohm aufgrund unbewiesener Behauptungen als „Cyberclown“ diffamiert, und ihm eine Nähe zu Russland unterstellt.
Die Behauptungen fußten auf bloßer Kontaktschuld und Unterstellungen, die von einem dubiosen, anonym auftretenden Recherchekollektiv auf Twitter/X „Policy Network Analytics“ mit Nähe zum staatlich finanzierten Fake-News-Portal „Correctiv“, wie reitschuster.de berichtete. Außerdem bestehen personelle Überschneidungen zwischen „Policy Network Analytics“, „Correctiv“ und der Redaktion von „ZDF Royal“, w.z.B. der „Aktionskünstler“ Jean Peters („Ich erfinde Geschichten, mit denen ich in das politische Geschehen interveniere“).
Innenministerin Nancy Faeser (SPD) ließ den ihr wohl unbequemen CDU-Mann Schönbohm am 13.10. vom Dienst freistellen. Schönbohm durfte sich auf Faesers Geheiß bis April 2023 nicht öffentlich zu der herbeikonstruierten Diffamierungskampagne äußern, als eine von ihm beantragte disziplinarrechtliche Vorermittlung Schönbohm vollkommen rehabilitierte.
Dabei soll Faesers Ministerium schon im Vorfeld Kontakte zu Böhmermann gehabt haben, wie ich in „Der Zensurkomplex“ beschrieben habe. Am 6. April und 23. Mai 2022 telefonierte die Staatssekretärin des BMI Juliane Seifert mit Böhmermann, wie sich aus einer Anfrage der Abgeordneten Joana Cotar und Beatrix von Storch vom 19.11.2022 ergab. Nach dem Telefonat beauftragte der Leiter der Stabstelle „IT- und Cybersicherheit, sichere Informationstechnik“ im Innenministerium, Andreas Könen, seine Abteilung „mit der Erstellung eines Dossiers über Schwächen und Verfehlungen von BSI-Chef Arne Schönbohm“, berichtete NIUS.
Nun klagt Arne Schönbohm sowohl gegen Innenministerin Nancy Faeser in Köln wie gegen das ZDF und Jan Böhmermann in München auf Unterlassung und 100.000 Euro Schadenersatz.
Bei der Verhandlungseröffnung vor der Pressekammer des Landgerichts München I am Donnerstag, 19.9.2024 machte der Vorsitzende Richter Bernhard Zeller klar, dass er der Argumentation der Kläger in wesentlichen Teilen folge. Zeller sprach von einer „im schweren Maße herabwürdigenden Tatsachenbehauptung“ und legte dem ZDF-Anwalt Christian Mensching nahe, dass eine Entschuldigung und eine gütliche Lösung angebracht wären.
Mit erschütternder Arroganz beharrten die von unser aller Gebühren finanzierten ZDF-Anwälte jedoch auf die Richtigkeit von Böhmermanns zusammengegoogelter „Recherche“ und behaupteten dreist, Böhmermann habe Schönbohm niemals als „russischen Agenten“ dargestellt. Dem Gerichtssaal verschlug es ob dieser bornierten Arroganz beinahe die Sprache.
Da sah sich der sonst so kühl und besonnen auftretende Prof. Schönbohm zu einem emotionalen Ausbruch genötigt. Er verdeutlichte eindringlich, was die als „Satire“ getarnte Rufmordkampagne des öffentlich-rechtlichen Senders für persönliche und menschliche Kosten für seine Familie verursacht habe.
Nach Böhmermanns Schmähsendung, die ihn als Handlanger Putins dargestellt hat, hätten die Nachbarn die Straßenseite gewechselt, seine Kinder seien in der Schule gemobbt worden. Man habe ihn gefragt, ob sein Haus „Putin gebaut“ habe.
Schönbohm nannte das Vorgehen des ZDF „eine totale Schweinerei“, die er zwar persönlich aushalten könne. „Für meine Frau und meine Kinder kann ich das jedoch niemals verzeihen“, so Schönbohm.
Am 28.11.2024 wird das Urteil verkündet. Der Streitwert liegt bei 205.000 Euro.
Das ZDF wird auch bei einer Verurteilung vermutlich in Berufung gehen und bis nach Karlsruhe klagen. Es ist ja nicht ihr Geld.
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Collin McMahon ist Autor von „George Soros‘ Krieg“ und „Der Zensurkomplex“. Neu erschienen ist gerade sein Buch „Donald Trump – Kampf gegen den Deep State„.
Bild: Screenshot Youtube-Video ZDF Magazine Royalehttps://www.youtube.com/watch?v=dtZf-A4Qd5k