Von Kai Rebmann
Erinnern Sie sich noch an Christian Dettmar? Der mutige Richter aus Weimar hat im April 2021 Maskenpflicht und Abstandsregeln an zwei Schulen gekippt. Hausdurchsuchungen und eine Anklage wegen Rechtsbeugung waren die Folge. Der Fall sorgte seither immer wieder für Schlagzeilen, unter anderem war von Querdenkern in der Justiz die Rede. Heute wissen wir, welche massiven Schäden diese und weitere Maßnahmen bei unseren Kindern angerichtet haben. Wo Richter Christian Dettmar Gesinnungsjustiz vorgeworfen wurde, herrscht im Fall eines äußerst fragwürdig erscheinenden Freispruchs durch das Amtsgericht Flensburg auffälliges Schweigen in der deutschen Medienlandschaft.
Im hohen Norden musste sich zu Beginn der Woche ein 42-jähriger Klima-„Aktivist“ wegen des Vorwurfs des Hausfriedensbruchs verantworten. Sie ahnen sicher bereits, wo die Reise hingeht. Denn genau in dem Wort „Klima-Aktivist“ dürfte die völlig unterschiedliche Reaktion der Medien auf die Fälle aus Weimar und Flensburg begründet liegen. Die Richterin sah den Tatvorwurf der Staatsanwaltschaft im vorliegenden Verfahren sogar als begründet an, eine Strafe hat der Angeklagte (zunächst) aber dennoch nicht zu befürchten. Denn: Er handelte aus einem „rechtfertigenden Notstand“ heraus. So sieht es zumindest das Amtsgericht Flensburg. Ein Gerichtssprecher führte dazu aus: „Die Richterin hat den Klimaschutz hier als Rechtsgut von Verfassungsrang mit dem Eigentumsschutz der Waldeigentümer abgewogen und dann entschieden, dass der Klimaschutz hier als Rechtsgut wesentlich überwogen hat und diese Tat des Hausfriedensbruchs in diesem konkreten Fall gerechtfertigt hat.“
Baumbesetzer hielten Polizei tagelang auf Trab
Doch was war eigentlich geschehen? Der Fall nahm seinen Anfang vor knapp zwei Jahren. Im November 2020 verschaffte sich eine Gruppe von „Aktivisten“, darunter der Angeklagte, Zutritt zu einem in der Stadtmitte stehenden Wäldchen, auf dem ein Intercity-Hotel entstehen soll. In der Folge wurden Baumhäuser errichtet, Bauzäune niedergerissen und Fahrzeuge der Investoren in Brand gesetzt, ehe die Polizei dem Spuk im Februar 2021 ein Ende bereitete und das Gelände räumte. Die Aktion dauerte vier Tage, der jetzt angeklagte und in erster Instanz freigesprochene Mann harrte dabei mehrere Monate lang fast durchgehend auf dem Gelände aus.
Die Investoren hatten daraufhin einen Strafbefehl beantragt. Der Angeklagte sollte insgesamt 225 Euro bezahlen, wobei sich die Summe aus 15 Tagessätzen zu je 15 Euro ergab. Da der „Aktivist“ die Zahlung aber verweigerte und ankündigte, stattdessen lieber ins Gefängnis zu gehen, kam es schließlich zur Anklage vor dem Amtsgericht Flensburg. Es ist einerseits zwar zu loben, dass der Staatsanwalt den Fall vor Gericht gebracht hat, andererseits wurde spätestens im Plädoyer deutlich, dass es in der Causa nicht um Rechtsprechung ging, sondern ausschließlich um Politik. Die Forderung der Anklagebehörde nach einer Geldstrafe in Höhe von 150 Euro, die damit noch unter dem ursprünglichen Strafbefehl lag und nach Adam Riese gerade einmal zehn Tagessätzen entsprach, kann wohl nur noch als Alibi und Aufforderung zum Weitermachen bezeichnet werden. Nicht auszuschließen, dass sich die Richterin auch deshalb dazu bemüßigt sah, den Angeklagten ungeschoren davonkommen zu lassen.
Hausfriedensbruch: Ja, Verurteilung: Nein
Dennoch wurde in der Urteilsbegründung ausdrücklich festgestellt, dass der Tatvorwurf des Hausfriedensbruchs grundsätzlich zu bejahen sei. Weshalb kam es aber trotzdem zum Freispruch? Hier kommt laut dem AG Flensburg Paragraph 34 StGB zum Tragen. Dort heißt es: „Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.“
Im Klartext: Straftaten bleiben für den Täter dann folgenlos, wenn rechtfertigende Gründe dafür vorliegen – oder ein Gericht glaubt, dass diese vorliegen. Es erscheint fraglich, ob die Rodung eines Stadtwaldes in Flensburg – beziehungsweise die Verhinderung derselbigen durch die Begehung eines Hausfriedensbruchs – einen nennenswerten Einfluss auf das Klima hat. Umso mehr gilt dies, da die Investoren geplant hatten, als Ausgleichsmaßnahme an anderer Stelle neue Bäume zu pflanzen. Die Verteidigung hatte jedoch angeführt, dass das zentral gelegene Waldstück „eine gute Wirkung auf das Stadtklima“ habe, wie der NDR berichtete. Ganz so, als ob das Klima an Stadt-, Landes- oder Staatsgrenzen haltmachen würde.
Welch seltsame Blüten die Gesinnungsjustiz in den hiesigen Breitengraden treibt, wenn es darum geht, Klima-„Aktivisten“ vor Strafverfolgung zu schützen, zeigt ein besonders absurdes Beispiel aus der Schweiz. Ein Richter in Lausanne hat im Januar 2020 zwölf Angeklagte vom Vorwurf des Hausfriedensbruchs freigesprochen, die in eine Bank eingedrungen waren und dann in der Schalterhalle Tennis spielten. Der Schweizer Jurist Marcel Niggli kommentierte das Urteil in der „Aargauer Zeitung“ damals so: „Rechtlich ist es schlicht falsch. Der Richter hat nicht Recht betrieben, sondern Politik. Im Prinzip müsste man ihn entlassen.“ Auch das Schweizer Strafrecht kennt so etwas wie einen „Notstands-Paragraphen“, der die Begehung von Straftaten unter ganz bestimmten Voraussetzungen rechtfertigt. Niggli stellte in dem Interview dann aber die alles entscheidende Frage: „Können Sie mir erklären, wie man das Klima rettet, wenn man in einer Bankfiliale Tennis spielt?“
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Kai Rebmann ist Publizist und Verleger. Er leitet einen Verlag und betreibt einen eigenen Blog.
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