Lauterbach sagt offen, dass Menschen an der Impfung „verstorben“ sind Geimpft wird aber noch immer

Ein Gastbeitrag von Thomas Rießinger

Es ist nur eine Idee und ich bitte die Juristen unter den Lesern, den einen oder anderen Gedanken daran zu verschwenden.

Die Vergangenheit außer Betracht zu lassen, fällt schwer und auch ich gehöre zu denen, die wie Peter Hahne die Handschellen klicken hören wollen, wenn die Verantwortlichen für die verheerende Corona-Politik verhaftet werden – nicht etwa, weil sie Fehler gemacht haben, das kann jedem passieren, sondern weil sie gegen zumindest mögliches besseres Wissen die Menschen ihrer Grundrechte beraubt und sie ohne jede fachliche Grundlage zur Spritze getrieben haben. Aber lassen wir für einen Moment die Vergangenheit beiseite und wenden uns, wie es sich Politiker und sogenannte Journalisten so sehr wünschen, der Gegenwart und vor allem der Zukunft zu.

Karl Lauterbachs Zukunft beispielsweise, die in hellstem Licht erstrahlt, sofern man außerordenlich lichtempfindlich ist. Immerhin scheint er etwas Neues gelernt zu haben, was man von ihm kaum erwartet hätte. Hatte er noch vor zwei Jahren geäußert, die Impfungen zu Covid-19 seien „halt mehr oder weniger nebenwirkungsfrei“, was man immer wieder betonen müsse, so fiel ihm etwa ein Jahr später plötzlich ein, dass es doch tatsächlich Erkrankungen aufgrund der Impfung gebe: „Diese Schicksale sind absolut bestürzend und jedes einzelne Schicksal ist eins zu viel. Die Menschen tun mir sehr leid.“ Praktische Auswirkungen hatte das nicht, geimpft wird noch immer. Doch vor wenigen Tagen ist der kompetenteste Gesundheitsminister aller Zeiten noch einen Schritt weiter gegangen. „Selbstverständlich,“ teilt er uns mit, „tut es mir um jeden Menschen leid, der durch eine Impfung einen Schaden genommen hat – ob durch eine leichte Impfnebenwirkung oder eine schwere Impfnebenwirkung – oder im Einzelfall auch daran verstorben ist. Aber in der Summe ist es so: Die Impfungen sind damals von der Ständigen Impfkommission, von den Fachexperten, von der gesamten Wissenschaft empfohlen worden. Es ist derzeit unstrittig, dass die Impfungen Hunderttausenden Menschen in Deutschland das Leben gerettet haben.“

Unstrittig ist das nur dann, wenn man sich in der geistigen Blase des Ministers und seiner wissenschaftlichen Zuträger befindet, die ihn immer wieder voller Inbrunst unterstützt haben, aber das soll mich jetzt nicht interessieren. Denn er hat unumwunden zugegeben, dass es Impftote gegeben hat. Ob sie nun „im Einzelfall“ daran verstorben sind oder gar mit bestürzender Häufigkeit, das bleibt sich gleich: Lauterbach stellt die Existenz von Impftoten fest.

Die Impfungen eingestellt hat er allerdings nicht und das könnte Folgen haben. Denn wenn bisher Impftote in welcher Zahl auch immer vorgekommen sind, dann ist nicht ausgeschlossen, dass es wieder geschehen wird; die Impfstoffe sind immer noch die gleichen. Die Impftoten der Vergangenheit kann man heute nicht mehr verhindern, die der Zukunft schon, indem man die Covid-Impfungen sofort einstellt. Das will unser kluger Minister aber nicht, die Impfungen sollen weitergehen. Und somit weiß er auch, dass aufgrund seiner Entscheidung wieder Menschen getötet werden können, die ohne den Weg zur Spritze problemlos in aller Munterkeit ihr Leben weiter genossen hätten.

Der Bundesgerichtshof hat sich über ähnliche Fälle in aller Deutlichkeit geäußert. „Bedingter Tötungsvorsatz ist gegeben,“ so kann man lesen, „wenn der Täter den Tod als mögliche, nicht ganz fernliegende Folge seines Handelns erkennt (Wissenselement) und dies billigt oder sich um des erstrebten Zieles Willen zumindest mit dem Eintritt des Todes eines anderen Menschen abfindet, mag ihm der Erfolgseintritt auch gleichgültig oder an sich unerwünscht sein (Willenselement). Bewusste Fahrlässigkeit liegt dagegen vor, wenn der Täter mit der als möglich erkannten Tatbestandsverwirklichung nicht einverstanden ist und er ernsthaft und nicht nur vage darauf vertraut, der tatbestandliche Erfolg werde nicht eintreten.“ Und nun nehmen wir einmal an, dass es auch in näherer oder fernerer Zukunft Menschen geben wird, die als Folge ihrer Covid-Impfung einen vorzeitigen Tod erleiden; die Wahrscheinlichkeit ist nicht unbedingt gering und der begabte Minister hat sein Wissen über diese Möglichkeit offen zutage gelegt. Lauterbachs Handeln besteht darin, die Impfstoffe nicht sofort vom Markt zu nehmen und so jede weitere Impfung zu unterbinden. Er hat „den Tod als mögliche, nicht ganz fernliegende Folge seines Handelns“ deutlich erkannt, denn er weiß, dass die Impfung zum Tod führen kann, und hat nichts unternommen, um weitere Impfungen zu verhindern. Ich unterstelle ihm keineswegs, dass er die tödlichen Folgen billigt, aber das muss er auch nicht, denn es genügt, dass er „sich um des erstrebten Zieles Willen zumindest mit dem Eintritt des Todes eines anderen Menschen abfindet, mag ihm der Erfolgseintritt auch gleichgültig oder an sich unerwünscht sein.“ Mit dem Erfolgseintritt ist hier der Todesfall gemeint, Gerichte neigen manchmal zu seltsamen Formulierungen. Sein erstrebtes Ziel ist klar: Er ist der vermutlich irrigen Auffassung, „dass die Impfungen Hunderttausenden Menschen in Deutschland das Leben gerettet haben“, und sein Ziel besteht darin, noch weitere Menschenleben zu retten, auch wenn das andere Menschenleben kosten sollte. Und selbst wenn ihm die durch die Impfung verursachten Todesfälle nicht etwa gleichgültig, sondern „an sich unerwünscht“ sein sollten, sieht es doch ganz danach aus, als sei hier ein „bedingter Tötungsvorsatz“ gegeben.

Denn mit bewusster Fahrlässigkeit hat man es nicht zu tun, weil zwar „der Täter mit der als möglich erkannten Tatbestandsverwirklichung nicht einverstanden“ sein mag, er aber keineswegs „ernsthaft und nicht nur vage darauf vertraut, der tatbestandliche Erfolg werde nicht eintreten“: Er weiß ja, er hat es ja zugegeben, dass die Impfungen in der Vergangenheit zu Todesfällen geführt haben; wie könnte er dann ernsthaft darauf vertrauen, dass der „tatbestandliche Erfolg“ – also der Tod des Impflings – in Zukunft nicht eintritt? Es liegt damit zwar ein bedingter Vorsatz, aber eben doch ein Vorsatz vor, der nach §15 des Strafgesetzbuches in aller Regel Voraussetzung für strafbares Handeln ist.

Verdeutlichen kann man sich den Sachverhalt am Beispiel illegaler Autorennen. Bekanntlich erfreuen sich solche Rennen im Stadtverkehr gerade zu nächtlicher Stunde einer gewissen Beliebtheit. Mit motorstarken Fahrzeugen trifft man sich an einem bestimmten Punkt und tut dann so, als befände man sich auf dem Nürburgring, obwohl es sich um Straßen des öffentlich zugänglichen Verkehrs handelt. Dass es auf diese Weise zu unbeteiligten Opfern kommt, ist nicht überraschend. In der Beschreibung eines Falles dieser Art heißt es über einen der Fahrer: „Er wusste, dass er durch die Maximalbeschleunigung des Fahrzeugs in Sekundenbruchteilen Geschwindigkeiten erreichen würde, die ein rechtzeitiges eigenes Abbremsen vor ihm in die Quere kommenden Fahrzeugen, Personen oder Gegenständen auf der Fahrbahn unmöglich machen und ein eigenes Ausweichen ausschließen oder jedenfalls nicht kalkulierbar erschweren würden.“ Das oben erwähnte „Wissenselement“ ist also unübersehbar. „Dass bei seiner Fahrweise das von ihm gelenkte Fahrzeug eine nicht vorhersehbare Anzahl von Menschen töten könnte, nahm er billigend in Kauf, weil er mit dem teuren und leistungsstarken Fahrzeug vor seinen Freunden angeben und das dazu verabredete Rennen durchführen und gewinnen wollte,“ womit auch das „Willenselement“ seinen Einstand feiert. Und die Lage ist vergleichbar zu der Situation im Hinblick auf die aktuellen Covid-Impfungen. Der Fahrer wusste genau wie der Minister, zu welchen tödlichen Folgen sein Handeln führen kann; im Gegensatz zu ihm hat Lauterbach sein Wissen sogar in aller Öffentlichkeit zugegeben. Und zusätzlich hat der Fahrer diese Gefahr seinem Ziel, seinen Freunden zu imponieren, untergeordnet – Lauterbach wollte vielleicht keinem imponieren, aber dass er sein Ziel, möglichst alle so oft wie möglich der segensreichen Spritze nahe zu bringen, so wichtig fand und findet, dass er sich „mit dem Eintritt des Todes eines anderen Menschen abfindet“, zeigt sein weiteres Verhalten: Die Impfung wird nach wie vor propagiert, sie wird nach wie vor verabreicht, obwohl er von den möglichen tödlichen Folgen weiß.

Man neigt dazu, hier noch genauer hinzusehen. So schreibt der Bundesgerichtshof: „Die Prüfung, ob Vorsatz oder bewusste Fahrlässigkeit vorliegt, erfordert eine Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Umstände, wobei es vor allem bei der Würdigung des voluntativen Vorsatzelements“ – das ist das Willenselement – „regelmäßig erforderlich ist, dass sich das Tatgericht mit der Persönlichkeit des Täters auseinandersetzt und dessen psychische Verfassung bei der Tatbegehung, seine Motivlage und die für das Tatgeschehen bedeutsamen Umstände ‒ insbesondere die konkrete Angriffsweise ‒ mit in Betracht zieht.“ Ich überlasse es gerne zuküftigen Richtern, sich mit der Persönlichkeit Lauterbachs und seiner psychischen Verfassung auseinanderzusetzen. Sicher bin ich nicht, ob man wissen möchte, was dabei herauskommt. Darüber hinaus kommt es auch auf die subjektive Einschätzung der Gefährlichkeit der Tathandlung durch den Täter“ an, aber die ist im Falle Lauterbachs wohlbekannt: Er weiß seit seinen letzten Äußerungen, dass die Impfung gefährlich ist und zum Tod führen kann. Man kann prüfen und nachsehen, wie man will: Im Falle des Autorennfahrers kam man zu dem Schluss, dass er bedingt vorsätzlich gehandelt hat. Und für den Gesundheitsminister dürfte auch die „Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Umstände“ zu dem gleichen Ergebnis führen.

Es ist nur eine Idee eines Nicht-Juristen, der lesen kann, die hier zur Diskussion gestellt wird. Sie lautet: Sofern es seit dem oben zitierten Ausspruch Lauterbachs auch nur einen einzigen weiteren Impftoten gibt, der nach dem Ausspruch geimpft wurde und somit deshalb gestorben ist, weil der Minister seine Erkenntnis nicht in die Tat umgesetzt hat, liegt ein bedingter Tötungsvorsatz und damit eine vorsätzliche Tötung vor. Doch selbst, wenn meine Argumentation zutreffen sollte, darf man sich keinen Illusionen hingeben. Im besten Deutschland, das es je gab, wird sich wohl kaum ein Richter finden, der die nötigen Folgerungen zieht.

Dem Epilog zu Brechts Stück „Der gute Mensch von Sezuan“ sind die Verse

„Wir stehen selbst enttäuscht und sehn betroffen
Den Vorhang zu und alle Fragen offen“

entnommen. Marcel Reich-Ranicki hat sie stets gerne am Ende seines „Literarischen Quartetts“ zitiert. Doch damals ging es um Literatur und ihre Bewertung, heute geht es, um es mit Gunter Franks Buchtitel zu sagen, um ein „Staatsverbrechen“. Und man muss damit rechnen, dass trotzdem noch für lange Zeit alle Fragen offen bleiben werden.

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Gastbeiträge geben immer die Meinung des Autors wieder, nicht meine. Ich schätze meine Leser als erwachsene Menschen und will ihnen unterschiedliche Blickwinkel bieten, damit sie sich selbst eine Meinung bilden können.

Thomas Rießinger ist promovierter Mathematiker und war Professor für Mathematik und Informatik an der Fachhochschule Frankfurt am Main. Neben einigen Fachbüchern über Mathematik hat er auch Aufsätze zur Philosophie und Geschichte sowie ein Buch zur Unterhaltungsmathematik publiziert.

 

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