Gestern habe ich ausführlich über die Verurteilung des Arztes Heinrich Habig zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft berichtet. Dazu habe ich geschrieben: Hätte der Arzt Dr. Habig jemanden mit einem Messer angegriffen oder Minderjährige missbraucht, statt Impfatteste auszustellen an Menschen, die ihn wegen der staatlichen Nötigung zur Impfung um Hilfe und Impfbescheinigungen baten, dann hätte er gute Chancen gehabt, heute als freier Mann aus dem Gericht zu kommen – vor allem wenn er einer bestimmten Personengruppe angehören würde.
Und als ob es nicht genug Beispiele für diese These gäbe, bin ich heute sofort auf ein neues gestoßen:
Das Landgericht Berlin hat einen 21-Jährigen Praktikanten für schweren sexuellen Missbrauch von Kindern in einer Wilmersdorfer Kindertagesstätte zu einer Bewährungsstrafe von zwanzig Monaten verurteilt. Er muss also nicht ins Gefängnis. Anders als Arzt Habig, der seit mehr als einem Jahr in Untersuchungshaft sitzt.
Justin U.C. hat eine Dreijährige und eine Dreieinhalbjährige schwer sexuell missbraucht. Das jüngere der beiden Mädchen hat ihrer Mutter „von schrecklichen Dingen, die beim Mittagsschlaf in der Kita passiert sind“ erzählt, wie die „B.Z.“ berichtet.
„Das ist der Albtraum aller Eltern, die ein Kind erstmals in fremde Obhut geben“, so die Vorsitzende Richterin Iris Berger laut dem Bericht bei der Urteilsverkündung am Dienstag. „Sie nutzten Ihre Stellung nicht, um Kinder zu schützen, sondern um sie zu missbrauchen.“ Der Missbrauch sei von der Kita „nicht gut aufgearbeitet worden“, kritisierte die Richterin. Ob sie nach Jugendstrafrecht urteilte, obwohl der Mann bereits 21 Jahre als ist, geht aus den vorliegenden Quellen nicht hervor.
Die Kinder wurden per Video vernommen, und diese Aussagen dann unter Ausschluss der Öffentlichkeit gezeigt. Die Richterin sagte laut „B.Z.“ zu dem Angeklagten: „Es bedarf umfassender Therapie, um herauszufinden, was Ihnen wirklich fehlt!“
Als Auflage bestimmte das Gericht, dass der Mann umgehend eine Sexualtherapie beginnen muss. „Er hatte seine Ausbildung zum Sozialassistenten abgebrochen und weiter in der Kita gearbeitet als unbezahlter Praktikant“, schreibt die „B.Z“ und zitiert die Richterin wie folgt: „Man sollte mehr über die Menschen wissen, die man so nah an kleine Kinder lässt! Er konnte fast unbekümmert zwei schwere Verbrechen begehen.“
Dass das Gericht dem Kinderschänder dennoch den Gang ins Gefängnis erspart, wäre bemerkenswert – wenn es nicht Standard wäre in Deutschland. Auch die Staatsanwaltschaft war offenbar mit der Milde des Gerichts zufrieden, denn sie verzichtete auf Rechtsmittel. Deshalb ist das Urteil rechtskräftig.
Es reiht sich ein in eine Vielzahl ähnlicher Urteile. So konnte im Juli 2022 ein Asylbewerber aus Afghanistan nach der Vergewaltigung eines elfjährigen Mädchens im Stadtpark von Neustrelitz das Gericht als freier Mann verlassen (siehe hier).
Doch das ist nur die Spitze des Eisbergs
Am 7. Oktober 2022 habe ich hier unter der Überschrift „Justiz-Irrsinn: Mörder und Kinderschänder kommt auf freien Fuß“ geschrieben: „Es ist unfassbar! Unsere Justiz ermittelt gegen Regierungskritiker und Journalisten wie mich, der Corona-Maßnahmen-Kritiker Michael Ballweg sitzt in Deutschland in Haft, der kritische Journalist Oliver Janich saß lange auf Betreiben der deutschen Behörden in einem Gefängnis auf den Philippinen. Ende Dezember dann die nächste Nachricht: „Weil er zu lange in U-Haft saß: Unfassbar! Zoes (17) Mörder (19) auf freiem Fuß“.
Eine Aufzählung ähnlicher Fälle finden Sie unter diesem Artikel – wobei diese Aufzählung nur bis 2020 reicht und sich inzwischen quälend lange fortsetzen ließe.
Der Arzt Habig, der keinem einzigen Menschen Schaden zufügte, berief sich auf sein Gelöbnis bei der Ärztekammer. Nach deren Berufsordnung sei es ihm untersagt, Anweisungen zu befolgen, die in seinen Augen gegen sein Ethos und die Menschlichkeit sind. Genau das sei bei der Nötigung der Menschen zur Impfung aber der Fall gewesen nach der Überzeugung des Arztes.
Ganz anders bei denen, die auf freiem Fuss bleiben
Die Kinderschänder haben viele schutzlose Kinder für ihr Leben lang traumatisiert. Und können ihren Opfern jederzeit wieder auf der Straße begegnen. Ich rede gar nicht von den vielen Fällen sexuellen Missbrauchs Erwachsener, in denen die Täter auf freiem Fuß bleiben. Eine Leserin, selbst Krankenschwester, etwa erzählte mir von einer Gruppenvergewaltigung durch Syrer in unmittelbarer Nähe ihres Krankenhauses. Die Männer kamen mit Bewährungsstrafen davon. Die Frau ist schwerst traumatisiert und hat große Angst, ihren Peinigern auf der Straße zu begegnen.
Wie konnte es zu einer derartigen Verrückung aller Wertmaßstäbe kommen? Ich bin nicht sicher, ob ein Zusammenhang besteht, aber man sollte in diesem Zusammenhang zumindest nicht verschweigen, dass etwa Teile der Grünen in deren frühen Zeiten für eine Legalisierung von Kindesmissbrauch eintraten. Nicht auszuschließen, dass die dahinter steckende Gesinnung ihren Marsch durch die Institutionen machte.
Besonders erstaunlich:
Gerade diejenigen, die in Fällen wie dem der politisch verdächtigen Rockgruppe“ Rammstein“ am lautesten schreien und die Unschuldsvermutung vergessen, scheinen mit der Milde unserer Justiz mit Kinderschändern und Vergewaltigern weitaus geringere Probleme zu haben.
Wie anders ist es zu erklären, dass Rammstein wochenlang die Schlagzeilen beherrschte, nicht aber die Nachsicht unserer Richter mit Sexualstraftätern – die in einschlägigen Kreisen geradezu als Aufmunterung zur Nachahmung empfunden werden dürfte und ganz sicher alles andere als eine abschreckende Wirkung hat? Wenn es wirklich um den Schutz von Frauen ging, müsste das Thema groß in den Medien und in der Politik behandelt werden. Stattdessen: Schweigen bzw. einzelne Fälle im Kleingedruckten.
Das ist schwer zu verstehen
Der Anwalt des Arztes Habig erzählte mir, dass sich seine Mitgefangenen, schwere Jungs, sehr wundern, dass er im Gefängnis sitzt und viele wirkliche Verbrecher nicht.
Im Kontext mit der Milde für Sexualstraftäter wird deutlich, dass es sich im Falle Habig – und ähnlichen – um politische Justiz handelt. Bei der Einschüchterung und Abschreckung in Sachen Zivilcourage eine entscheidende Rolle spielen – also genau das, worauf die Justiz regelmäßig bei Sexualstraftätern verzichtet – Abschreckung in Sachen Vergewaltigung und Kindesmissbrauch.
Hier finden Sie mein Video zu der Verurteilung Habigs mit weiteren hochbrisanten Aussagen des Anwalts.
Adresse für Briefe an den verurteilten Arzt:
Dr. Heinrich Habig, c/o JVA Bochum, Krümmede 3, D-44791 Bochum
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