Maskenverbot an Schulen? Kultusministerium pfeift auf Gesetz Vielsagendes Possenspiel in Baden-Württemberg

Von Kai Rebmann

Um den ganzen Irrsinn der Gegenwart zu verstehen, hilft manchmal der Blick in die Vergangenheit. Stellen wir uns nur einen kurzen Moment lang vor, im Jahr 2019 hätte auch nur ein Schüler oder Lehrer während des Unterrichts eine FFP2- oder sonstige Maske getragen. Man kann sich die Verwunderung in den Gesichtern der Klassenkameraden sicher sehr gut vorstellen.

Mehr noch: Eine solche Verhüllung des Gesichts – auch eine teilweise – ist an Schulen in Baden-Württemberg grundsätzlich verboten. Paragraf 72 Absatz 3a SchG lässt hier keinen Zweifel offen: „Schülerinnen und Schülern öffentlicher Schulen ist die Verhüllung des Gesichts bei schulischen Veranstaltungen untersagt, es sei denn, dies ist zur Erfüllung einer durch Gesetz oder Rechtsverordnung angeordneten Rechtspflicht erforderlich.“

Eine solche übergeordnete Rechtsverordnung stellten beispielsweise die Corona-Verordnungen in ihren unterschiedlichsten Varianten dar. Diese sind aber längst ausgelaufen, sodass das Tragen von Masken an der Schule eben nur noch im Einzelfall und mit ausdrücklicher Genehmigung der Schulleitung gestattet ist. Eigentlich!

Kultusministerium pfeift Regierungspräsidium zurück

Auf den oben genannten Paragrafen hat sich zu Beginn der Woche auch das Regierungspräsidium Karlsruhe berufen, als es die ihm unterstellten Schulen darauf hingewiesen hatte, dass „Atemschutzmasken, die Teile des Gesichts bedecken“ nicht mehr getragen werden dürfen, jedenfalls nicht mehr ohne weiteres.

Die „Südwest-Presse“ zitiert zur Begründung eine Sprecherin: „Da es aktuell kein Gesetz oder keine Verordnung gibt, die das Tragen einer Maske vorschreibt, ist das Tragen einer Maske bei schulischen Veranstaltungen grundsätzlich nicht zulässig.“ Ist eh klar, steht ja so im Schulgesetz. Alles richtig gemacht also?

Mitnichten! Der Widerspruch aus Stuttgart folgte prompt. Das Kultusministerium stellte in der Diskussion, die noch vor vier Jahren eine solche um des Kaisers Bart gewesen wäre, klar: „Schulleitungen müssen den Schutz vulnerabler Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte ernst nehmen und entsprechende Vereinbarungen zum Tragen von Masken treffen.“ Und was ist nun mit dem Schulgesetz? Das kann weg, so zumindest die scheinbare Auffassung im Haus von Ministerin Theresa Schopper (Grüne).

Denn: Wo der Gesetzestext noch ausdrücklich von „Einzelfällen“ und „Ausnahmen“ spricht, würde das Kultusministerium gerne generelle „Vereinbarungen zum Tragen von Masken“ sehen.

Karlsruhe rudert zurück

Nach dem Rüffel aus der Landeshauptstadt hat das Regierungspräsidium Karlsruhe inzwischen zum Zurückrudern angesetzt. Die Berichterstattung über ein Maskenverbot an Schulen habe „bei Bürgerinnen und Bürgern zu großer Verunsicherung geführt“, bedauert die Behörde in einer Stellungnahme. Dabei habe das Regierungspräsidium Karlsruhe „nie ein Maskenverbot ausgesprochen“.

Eine Rechtspflicht zum Tragen von Masken bestehe zwar nicht, dennoch dürften Schüler „selbstverständlich Masken aus gesundheitlichen Gründen tragen“, behauptet das Regierungspräsidium Karlsruhe plötzlich und stellt sich damit ebenfalls gegen das Schulgesetz. Denn ein Gesetz oder eine Rechtsverordnung, die generelle Ausnahmen von Paragraf 72 vorsähen, gibt es aktuell (Stand: 30.11.2023) weder in Baden-Württemberg noch auf Bundesebene.

Dass man im Ländle offenbar nicht bereit ist, aus den Fehlern der Vergangenheit zu lernen und sich stattdessen lieber über Recht und Gesetz stellt, belegt diese Schlussbemerkung des umgefallenen Regierungspräsidiums:

„Gerade in Zeiten von zahlreichen Atemwegserkrankungen und einer derzeit hohen Anzahl von COVID-Infektionen steht es außer Frage, dass der individuelle Gesundheitsschutz, der in der Regelung bereits angelegt ist, hier Vorrang hat. Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte haben daher durchaus die Möglichkeit, zum individuellen Gesundheitsschutz eine Atemmaske zu tragen. Die Schulleitungen setzen diese Regelung nach Wissen des Regierungspräsidiums verantwortungsvoll an den Schulen um.“

Des Pudels wahrer Kern

Insbesondere sinnbefreite Maßnahmen wie das Maskentragen an Schulen während der Corona-Jahre haben im vergangenen Winter zu einer beispiellosen Welle von RSV- und ähnlichen Infektionen geführt. Bis Stuttgart und Karlsruhe scheint sich diese inzwischen allgemein bekannte Erkenntnis aber noch nicht herumgesprochen zu haben.

Die Panikmache der vergangenen Jahre hat ihre Wirkung offenbar nicht verfehlt. Politik und Medien haben es geschafft, dass ein nicht geringer Teil der Bevölkerung hinter jeder alltäglichen und saisonbedingten Erkältung ein potenziell todbringendes Virus vermutet, vor dem es sich (und andere …) mit allen Mitteln zu schützen gilt. Anders sind Possen wie die hier vorliegende aus Baden-Württemberg kaum noch zu erklären.

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Kai Rebmann ist Publizist und Verleger. Er leitet einen Verlag und betreibt einen eigenen Blog.

Bild: Mike Mareen/Shutterstock

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