Zeitenwende in Österreich: Drohen jetzt (wieder) Bußgelder fürs Masketragen? "Burka-Verbot" als Zwickmühle

Von Kai Rebmann

Die Masken sind gefallen, zumindest in Österreich. Während Karl Lauterbach die Deutschen in einigen letzten Teilbereichen noch bis mindestens 7. April 2023 hinter den symbolträchtigen Maulkorb zwingt, wird in der Alpenrepublik seit etwas über einer Woche wieder durchgeatmet. Zum 1. März 2023 wurde die Maskenpflicht auch im öffentlichen Nahverkehr in Wien aufgehoben. Die Hauptstadt galt bis dahin als die letzte Bastion der austrianischen Maßnahmen-Gläubigen.

Der Polizei und den Ordnungsämtern drohen deshalb jetzt eine unangenehme Zwickmühle. Schon seit dem 1. Oktober 2017 gilt in Österreich das sogenannte Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz (AGesVG), das im Volksmund als „Burka-Verbot“ bekannt wurde. Dagegen verstößt, wer „an öffentlichen Orten oder in öffentlichen Gebäuden seine Gesichtszüge durch Kleidung oder andere Gegenstände in einer Weise verhüllt oder verbirgt, dass sie nicht mehr erkennbar sind.“ Als Faustregel galt und gilt der Grundsatz, dass das Gesicht vom Haaransatz bis zum Kinn erkennbar sein muss. Bei Zuwiderhandlungen drohen Geldbußen bis zu 150 Euro.

Im Zuge des allgemeinen Corona-Alarmismus wurde das AGesVG gegenüber der konträren Maskenpflicht zwar als nachrangig eingestuft, das „Burka-Verbot“ hat grundsätzlich jedoch nie aufgehört zu existieren. Jetzt, nach dem Ende dieser Maskenpflicht, ist das AGesVG wieder vollumfänglich in Kraft, rein formal jedenfalls.

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In der Vergangenheit verstand die Polizei keinen Spaß

Aber die Behörden scheinen sich bei der Umsetzung von geltendem Recht plötzlich schwer zu tun. Wie der „Kurier“ berichtet, arbeite die Regierung derzeit an einer Lösung, „um Irritationen zu vermeiden“. Aus dem Innenministerium ist zu hören, dass die Polizei bei entsprechenden Kontrollen mehr oder weniger nach eigenem Ermessen vorgehen kann und soll. Die Beamten würden „vor allem in den nächsten Monaten verhältnismäßig einschreiten“. Mit anderen Worten: „Wenn die Person eine gesundheitliche Begründung glaubhaft machen kann, liegt keine Verwaltungsübertretung vor“, so das Ministerium.

Mit so viel Nachsicht seitens ihrer Polizei konnten die Österreicher bis Anfang 2020 beim AGesVG nicht rechnen – und erst recht nicht in der Zeit danach in Bezug auf die Maskenpflicht. Mehrere Medien im Nachbarland haben irrwitzig anmutende Beispiele aus der Prä-Corona-Ära aus der Versenkung ausgegraben. So wurden unter anderem – kein Witz – ein mannsgroßer Plüschhase namens „Lesco“ (Maskottchen des Parlaments) sowie Clowns und Straßenmusiker auf dem Weg zu ihren jeweiligen Auftritten von der Polizei aus dem Verkehr gezogen und mit einer Geldbuße bedroht.

Kommt jetzt die Renaissance der Masken-Atteste

Weder der überdimensionierte Nager noch die freien Künstler konnten den Beamten damals eine glaubhafte Begründung für ihre offensichtlichen Verstöße gegen das AGesVG liefern. Eine solche sah und sieht das Gesetz zum Beispiel für Veranstaltungen des Brauchtums vor, etwa Fasching, oder eben beim Vorliegen gesundheitlicher Gründe. Die Anzahl der Menschen, denen in Österreich – oder anderswo – beim Nichttragen einer Maske im Alltag akute Gefahr für Leib und Leben droht, dürfte indes an einer Hand abzuzählen sein.

Feiern die Masken-Atteste in Österreich jetzt also ein großes Comeback? Und wenn ja, werden diese dann ebenso hart auf Herz und Nieren geprüft, wie dies in den letzten drei Jahren der Fall war? Befreiungen von der Maskenpflicht per Attest waren faktisch ausgeschlossen. Erstens, weil diesen per se der Verdacht entgegengebracht wurde, dass es sich nur um „Gefälligkeitsatteste“ handeln kann, und zweitens, weil sich schon bald kein Arzt mehr traute, ein Attest auszustellen – und wenn noch so triftige medizinische Gründe vorgelegen haben.

Der „Falter“ erinnert sich noch an die Zeit vor Corona: „Wenn sich die Polizei auf die Verwaltungspraxis vor der Pandemie zurückbesinnt, kann sie von Maskenträgern wieder ein ärztliches Attest verlangen.“ Aber „so recht weiß niemand, wie man damit umgehen soll“, gibt sich das Magazin ratlos.

Hierzu folgender Praxis-Tipp: Am besten genauso wie mit den sogenannten „Maskenverweigerern“ und deren Attesten. Denn vor dem Gesetz sind schließlich alle gleich, nicht wahr?

Ausschreibung zur Fahndung durch die Polizei, Kontenkündigungen, Ausschluss aus der Bundespressekonferenz: Wer in Deutschland kritisch berichtet, sieht sich Psychoterror ausgesetzt. Und braucht für den Spott der rot-grünen Kultur-Krieger nicht zu sorgen. Ich mache trotzdem weiter. Auch, weil ich glaube, dass ich Ihnen das schuldig bin. Entscheidend fürs Weitermachen ist Ihre Unterstützung! Sie ist auch moralisch sehr, sehr wichtig für mich – sie zeigt mir, ich bin nicht allein und gibt mir die Kraft, trotz der ganzen Schikanen weiterzumachen! Ganz, ganz herzlichen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung, und sei es nur eine symbolische!

Aktuell sind (wieder) Zuwendungen via Kreditkarte, Apple Pay etc. möglich – trotz der Paypal-Sperre: über diesen Link. Alternativ via Banküberweisung, IBAN: DE30 6805 1207 0000 3701 71. Diejenigen, die selbst wenig haben, bitte ich ausdrücklich darum, das Wenige zu behalten. Umso mehr freut mich Unterstützung von allen, denen sie nicht weh tut.

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Kai Rebmann ist Publizist und Verleger. Er leitet einen Verlag und betreibt einen eigenen Blog.

Bild: Letzte Generation

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