Von Kai Rebmann
Die Steinert-Kirmes in Lüdenscheid wurde am Wochenende vom tragischen Tod eines 40-jährigen Besuchers überschattet, der nach aktuellem Stand der polizeilichen Ermittlungen ein Zufallsopfer war, sich also zur falschen Zeit am falschen Ort aufgehalten hatte. Der Mann soll aus dem Sudan stammen und wurde am vergangenen Samstag von mindestens einer Kugel in die Milz getroffen und ist in der Folge seinen schweren inneren Blutungen erlegen. Dass das Opfer erschossen worden ist, hat sich laut Staatsanwaltschaft erst bei der Obduktion am Sonntag herausgestellt. Der Tat vorausgegangen war der Streit eines 16-Jährigen mit einer Gruppe „junger Südländer“, wie die Bild berichtete. Als der 52-jährige Vater des Jugendlichen dazukam, ergriff die Gruppe die Flucht, wobei zwei Personen aus dieser Gruppe mit einer Schreckschusspistole sowie einer scharfen Schusswaffe wahllos in die Menge feuerten.
Der mutmaßliche Todesschütze wurde am Montag in seiner Wohnung festgenommen und sitzt seither in U-Haft. Die Polizei war dem Tatverdächtigen nach der Auswertung eines Videos auf die Spur gekommen, das die Gruppe bei ihrer Flucht unmittelbar nach den tödlichen Schüssen zeigt. Nach den übrigen Mitgliedern der Gruppe werde noch gefahndet, man gehe aber davon aus, dass diese sich bald stellen werden, wie ein Polizeisprecher mitteilte. Inzwischen berichteten mehrere Medien darüber, dass es sich bei dem mutmaßlichen Todesschützen von Lüdenscheid um einen 16-jährigen Jugendlichen handeln soll. Aber nur die Bild nennt auch die Nationalität des Syrers.
Richtlinien im Pressekodex zur Nennung von Herkunftsländern wurden angepasst
Den Richtlinien des Pressekodex folgend, war es lange Zeit üblich, die Nationalität von Tätern und gegebenenfalls auch Opfern nur dann zu nennen, wenn ein „begründbarer Sachbezug“ vorliegt. Spätestens mit Einsetzen der Flüchtlingswelle im Jahr 2015 und den Ereignissen rund um die Kölner Sylvesternacht 2015/16 hat hier aber ein Umdenken eingesetzt. Daher wurde die entsprechende Passage im Pressekodex im Jahr 2017 geändert, so dass es dort jetzt heißt: „Die Zugehörigkeit soll in der Regel nicht erwähnt werden, es sei denn, es besteht ein begründetes öffentliches Interesse.“
Diese zugegebenermaßen sehr schwammige Formulierung lässt einen breiten Spielraum für Interpretationen zu. Aus diesem Grund verfahren die Polizeidienststellen und Staatsanwaltschaften auch sehr unterschiedlich damit, wenn sie von Pressevertretern nach der Herkunft mutmaßlicher Täter gefragt werden. Ein „begründetes öffentliches Interesse“ kann in aller Regel aber zumindest dann bejaht werden, wenn ein Tatverdächtiger aus einem der Länder stammt, aus dem im Zuge der Flüchtlingswelle 2015 besonders viele Migranten nach Europa und Deutschland gekommen sind.
Es kann nicht sein, was nicht sein darf
An der Berichterstattung über den Vorfall auf der Kirmes in Lüdenscheid fällt besonders auf, dass die Medien ausführliche Informationen zum Tathergang und die Person des mutmaßlichen Todesschützen preisgeben. So wird unter anderem die Straße genannt, in der die Durchsuchung der Wohnung und die anschließende Verhaftung stattgefunden haben, und auch, dass der Schüler zwar polizeibekannt, aber nicht vorbestraft gewesen sein soll. Und spätestens nach den Veröffentlichungen in der Bild ist auch jedem darüber berichtenden Journalisten die Herkunft des Jugendlichen bekannt. Anstatt diese aber zu nennen, soll diese nicht nur verschleiert werden, sondern es wird teilweise sogar zu suggerieren versucht, es handele sich um einen Deutschen.
Um die unbequeme Wahrheit auch in diesem Fall nicht aussprechen zu müssen, bedienen sich die Medien von Stern über Spiegel und t-online bis hin zur dpa alternativer Formulierungen. Von einer „erdrückenden Beweislast gegen den Lüdenscheider“ ist da die Rede oder von „Gruppenmitgliedern im Alter zwischen 16 und 20 Jahren“. Die Staatsanwaltschaft teilte mit, dass „der Tatverdächtige seinen Wohnsitz in Lüdenscheid“ hat. Alle diese Informationen sind natürlich nicht falsch, aber sie sagen eben auch nicht die ganze Wahrheit bzw. verkehren diese teilweise sogar ins Gegenteil.
Auf welch tönernen Füßen die fast schon dogmatische Negierung der Zunahme von durch Migranten verübte Straftaten, vor allem bei Gewaltdelikten, inzwischen steht, zeigt auch das jüngste Beispiel der Polizei Berlin. In der Hauptstadt dürfen Übergriffe zum Beispiel auf Juden und Homosexuelle von der Polizei nicht mehr gemeldet werden, angeblich aus Gründen des Datenschutzes. Die Wahrheit dahinter dürfte jedoch sein, dass gerade für Straftaten, die sich gegen Angehörige dieser beiden Gruppen richten, nicht selten Migranten aus dem Nahen und Mittleren Osten verantwortlich sind. Und homophobe oder gar antisemitische Migranten darf es im „besten Deutschland aller Zeiten“ auf keinen Fall geben.
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Kai Rebmann ist Publizist und Verleger. Er leitet einen Verlag und betreibt einen eigenen Blog.
Bild: ShutterstockText: kr
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