Von Daniel Weinmann
Dieser Fall gleicht einer Reminiszenz an die staatliche Willkür, die bei den Demonstrationen gegen die Corona-Politik zum Paradigma für den Umgang mit Bürgern wurde, deren Meinung vom Mainstream abweicht. Am 5. Oktober 2024 nahm der Aktivist und Kommunikationstrainer Daniel Langhans im bayerischen Aichach an einer angemeldeten Solidaritätskundgebung zugunsten der Freilassung des inhaftierten Soldaten Alexander Bittner teil.
Weil der Oberfeldwebel 2022 den Befehl für eine Corona-Zwangsimpfung verweigert hatte, verurteilte ihn das Amtsgericht Ingolstadt zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten und zur Zahlung einer Bewährungsauflage von 2.500 Euro (reitschuster.de berichtete). Bittner musste Mitte September seine Haftstrafe antreten. Bezeichnend für die Behandlung Andersdenkender in diesem Land: Obwohl die Bundeswehr die Impfpflicht wieder aufgehoben hat, ändert sich nichts an dem Urteil. Ebenso passt dazu, dass der Fall von den großen Leitmedien bis heute fast vollständig ignoriert wird.
Langhans hielt mehrere Plakate in den Händen, davon eines mit der Aufschrift „Kein Missbrauch der Polizei durch Regierungs-Faschisten“. Gegen 13:45 Uhr kam ein Bereitschaftspolizist auf ihn zu und wies darauf hin, dass dieses Plakat „nicht zulässig“ sei. Langhans verwies auf sein Recht der freien Meinungsäußerung nach Artikel 5 Grundgesetz und sagte u. a.: „Wo kommen wir denn da hin: AfDler dürfen ‚Nazis‘ genannt werden – und ich darf die Regierung nicht als ‚Faschisten‘ bezeichnen?“
Anfangsverdacht einer Straftat wegen Verleumdung
Auf Nachfrage einer Teilnehmerin, ob er das Schild einpacken werde, antwortete er, dass dies seine Meinung sei: „Wenn wir anfangen, Meinungen zu verbieten – dann ist unser Rechtsstaat am Ende.“ An die Polizisten gewandt, rief Langhans, der die Szene filmte bzw. von Mitstreitern dokumentieren ließ (s. hier): „Lasst Euch nicht instrumentalisieren! Durch diese Typen in der Regierung!“
Da ihm sein Anwalt am Telefon riet, den mittlerweile 15 Polizisten das beanstandete Plakat zu geben, reagierte er entsprechend und sagte: „Ich mache Ihnen ein Angebot: Ich übergebe Ihnen hiermit das Plakat.“ Trotzdem eskalierte die Situation: Einer der Ordnungshüter packte ihn von hinten und stieß ihn zu Boden. Zwei weitere Einsatzkräfte trugen ihn zu einem nur wenige Meter entfernten VW-Bus. In der nahegelegenen Polizeidienststelle erfuhr Langhans, dass es den „Anfangsverdacht“ einer Straftat gemäß § 187 StGB (Verleumdung) gebe. Nach 20 Minuten wurde er wieder auf freien Fuß gesetzt.
„Angeblicher und konstruierter Anfangsverdacht“
Während der Aktivist von „bewaffneter Freiheitsberaubung“ spricht, hat sein Anwalt nun einen reitschuster.de vorliegenden Antrag auf gerichtliche Entscheidung gestellt. Darin bezeichnet der Jurist die Identitätsfeststellung, das Zu-Boden-Reißen, die Beschlagnahme des Plakats und die Verbringung von Langhans zur Polizeistation in Aichach sämtlich als rechtswidrig.
„Unter dem Deckmantel eines angeblichen und konstruierten Anfangsverdachts wurde der Antragsteller rechtswidrig von der Demonstration ausgeschlossen, dabei gegen seinen Willen auf der Polizeistation festgehalten und zuvor körperlich misshandelt“, schreibt der Kölner Rechtsanwalt Gordon Pankalla.
Es wird spannend zu beobachten sein, welchen Stellenwert das Recht auf freie Meinungsäußerung in diesem Land noch hat. Zwar stirbt die Hoffnung bekanntlich zuletzt. Dennoch ist es eher unwahrscheinlich, dass die gerichtliche Entscheidung zugunsten von Daniel Langhans ausfällt.
„Wer die Wahrheit sagt, braucht ein schnelles Pferd“
sagt ein altes chinesisches Sprichwort. Bei uns ist es wohl eher ein guter Anwalt – und der kostet Geld. Augsburgs CSU-Oberbürgermeisterin Eva Weber hat mich gerade angezeigt, weil ich es gewagt habe, ihre Amtsführung zu kritisieren. Es geht um mehr als nur diesen Fall. Es geht um das Recht, Kritik an den Mächtigen zu üben, ohne kriminalisiert zu werden. Helfen Sie mir, dieses wichtige Recht zu verteidigen! Jeder Beitrag – ob groß oder klein – macht einen Unterschied. Zusammen können wir dafür sorgen, dass unabhängiger Journalismus stark bleibt und nicht verstummt. Unterstützen Sie meine Arbeit:
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Daniel Weinmann arbeitete viele Jahre als Redakteur bei einem der bekanntesten deutschen Medien. Er schreibt hier unter Pseudonym.
Bild: Screenshot YouTube-Video