Von Kai Rebmann
Die Aufarbeitung der im Laufe der Corona-Jahre verhängten Maßnahmen, insbesondere solcher, mit denen massiv in die Grund- und Freiheitsrechte der Bürger eingegriffen wurde, geht in Deutschland nach wie vor – und bestenfalls – im Schneckentempo voran. Drängende Fragen, nicht zuletzt auch die nach der Verhältnismäßigkeit der ergriffenen Maßnahmen, bleiben damit bis auf weiteres unbeantwortet. Unterdessen kommen immer mehr Ungereimtheiten ans Licht, die mindestens ein eklatantes Versagen der zuständigen Behörden nahelegen, wenn nicht gar bewusstes Verschleiern.
Im Zentrum eines dieser Fälle steht einmal mehr das Paul-Ehrlich-Institut (PEI). Dabei handelt es sich um eine dem Geschäftsbereich des Bundesgesundheitsministeriums unterstehende selbstständige Bundesbehörde, zu deren wichtigsten Aufgaben die Pharmakovigilanz gehört, sprich die Überwachung der Sicherheit von Arzneimitteln. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) definiert diese Pflicht auf seiner Homepage so: „Die wichtigsten Aufgaben der Abteilung Pharmakovigilanz bestehen in der Bewertung von eingehenden Verdachtsfällen von Nebenwirkungen nach der Zulassung und Markteinführung sowie in der fortlaufenden Überwachung der Risiken in Relation zum Nutzen eines Arzneimittels nach der Zulassung.“
In seiner oben beschriebenen Eigenschaft unterliegt das PEI nach Paragraf 77a AMG (Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln) verschiedenen Pflichten zur Protokollierung seiner Sitzungen. Darauf weist der Rechtsanwalt Sebastian Lucenti in mehreren Schreiben unter anderem an die Mitglieder der vom Bundestag zur Aufarbeitung der Corona-Krise eingesetzten Enquete-Kommission (liegen reitschuster.de vor) hin. Der Jurist verfügt eigenen Angaben zufolge über eine intensive forensische Erfahrung und setzt sich seit mehreren Jahren für eine faktenbasierte juristische Untersuchung und Neubewertung der staatlichen Corona-Rechtssetzungen und -maßnahmen ein.
Mutmaßliche Verstöße gegen nationales und EU-Recht
Dabei gelangte Lucenti zu der Einschätzung, dass das PEI fortlaufend über mehr als drei Jahre hinweg unter anderem gegen die sich aus Paragraf 77a AMG ergebenden Vorschriften verstoßen hat und beruft sich dabei auf die Antwort der Bundesbehörde vom 27. Oktober 2025 auf eine entsprechende Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 24. Juni 2025. In seiner Antwort teilt das PEI unter anderem mit:
„Für den Zeitraum vom 20.02.2020 bis zum 19.06.2023 liegen dem Paul-Ehrlich-Institut keine schriftlichen Protokolle vor. Auf die Erstellung schriftlicher Protokolle wurde innerhalb dieses Zeitraums verzichtet, da aufgrund der außergewöhnlich hohen Arbeitsbelastung während der Pandemie die Ressourcen vorrangig auf die Erledigung der Amtsaufgaben konzentriert wurden und die fakultative Dokumentation der Sitzungen daher zurückgestellt wurde.“
Im Klartext: Das PEI hat trotz anderslautender Vorschriften offenbar ganz bewusst auf die Erstellung und Archivierung von Sitzungsprotokollen verzichtet und begründet dies mit einer „außergewöhnlich hohen Arbeitsbelastung“. Lucenti lässt dies nicht gelten, da der Zweck des Paragrafen 77a AMG gerade darin liege, „größtmögliche Transparenz für die Öffentlichkeit (zu schaffen) und das Vertrauen in die Arzneimittelüberwachung zu erhöhen“, wie der Anwalt in einer Stellungnahme gegenüber reitschuster.de betont.
Weiter verweist der Jurist auf die Regelungen des Artikel 126b der EU-Richtlinie RL2001/083/EG: „Darüber hinaus tragen die Mitgliedsstaaten dafür Sorge, dass die zuständige Behörde [hier das PEI] ihre Geschäftsordnung und die ihrer Ausschüsse, die Tagesordnungen ihrer Sitzungen, die Protokolle ihrer Sitzungen – mit den Beschlüssen, den Angaben über die Abstimmungen und den Begründungen der Abstimmungen einschließlich der Standpunkte von Minderheiten – öffentlich zugänglich macht.“
„Erhebliche Unvollständigkeit“ bei gesetzlichen Dokumentationspflichten
Auch in der seitens des PEI angeführten personellen Überlastung der Bundesbehörde während des oben benannten Zeitraums von mehr als drei Jahren sieht Lucenti keine zufriedenstellende Begründung, „da die personelle Unterbesetzung ihrerseits auf die unterlassene rechtzeitige Personalaufstockung der Fachabteilung des PEI vor Beginn der Impfkampagne – somit einer weiteren Nichterfüllung ihrer Aufgaben – zurückgeht.“
Alle diese Versäumnisse des PEI, ob es nun bewusst oder unbewusst dazu kam, stellen nach Einschätzung des Anwalts „eine erhebliche Unvollständigkeit“ hinsichtlich der Dokumentationspflichten der Pharmakovigilanz-Abteilung der Bundesbehörde dar. Diese „nicht ordnungsgemäße Aktenführung“ könne grundsätzlich nicht mehr „die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit für sich in Anspruch nehmen“, mit dem Ergebnis der Umkehr der Beweislast zu Lasten der Behörde, hier des PEI.
Das alles wirft ein äußerst schlechtes Licht auf das PEI und wirft Fragen auf. Weshalb wurden gerade während des Zeitraums keine Sitzungsprotokolle angefertigt, in den der ganz überwiegende Teil aller Corona-Impfungen fällt? Wurden kritische, aber sich im allgemeinen Panik-Modus in der Minderheit befindliche Stimmen auch beim PEI schlicht ignoriert und kleingehalten, falls es solche auch innerhalb der PEI-Gremien gegeben haben sollte? In welchem Umfang kam das PEI seinem gesetzlichen Auftrag zur fortlaufenden Überwachung der Arzneimittel-Sicherheit in Bezug auf die zunächst teilweise nur bedingt zugelassenen Impfstoffe nach? Kam es dieser Pflicht überhaupt nach?
Lucenti verweist in seiner Stellungnahme unter anderem auf die „im Vergleich zu den Jahren 2000 bis 2020 deutlich höhere Anzahl von Verdachtstodesfällen und Verdachtsfällen schwerer Nebenwirkungen“ im Zusammenhang mit der Corona-Impfung und stellt seinerseits die Fragen, ob und mit welchem Ergebnis Sitzungen zur „Bewertung möglicher Risikosignale“ und/oder zur „Bewertung des Nutzen-/Risikoverhältnisses der neuartigen Impfstoffe gegen COVID-19“ stattgefunden haben.
Der Jurist unterstellt, dass es solche Sitzungen beim PEI bzw. seinen zuständigen Abteilungen gegeben haben muss, da diese schon „denklogisch erforderlich“ seien, unter anderem um „nebst den zugrunde liegenden Beobachtungen, Überlegungen und unter Umständen kontroverse wissenschaftliche Standpunkte zu den jeweiligen Zeitpunkten zu dokumentieren“. Denn nur so sei der behördliche Arbeitsprozess der Pharmakovigilanz zum Zweck der behördlichen Eigenkontrolle, der Kontrolle durch die Rechts- und Fachaufsicht und der gerichtlichen Kontrolle der Rechtmäßigkeit des Behördenhandelns nachvollziehbar. Insbesondere deshalb stehe dem PEI „auch kein Wahlrecht zu, ob es die Tagesordnungen und Ergebnisprotokolle der Sitzungen der Pharmakovigilanz-Abteilung anfertigt und veröffentlicht“.
PS von Boris Reitschuster:
Bastian Barucker legt – wie er in einem öffentlichen Tweet auf X schreibt – Wert auf die Feststellung, dass die IFG-Anfrage zur Herausgabe der Protokolle von ihm gestellt wurde und die Antwort an ihn adressiert war.
Der Artikel orientiert sich an der juristischen Stellungnahme, die dem Autor vorlag, da es darin um die rechtliche Bewertung der Vorgänge ging. Die IFG-Anfrage spielte dabei eine untergeordnete Rolle und wurde deshalb zunächst nicht erwähnt. Es lag keinerlei böse Absicht vor, sondern eine journalistische Gewichtung – über deren Richtigkeit man selbstverständlich unterschiedlicher Auffassung sein kann.
Dennoch gehen wir selbstverständlich gerne auf seinen Hinweis ein und veröffentlichen hier diese Ergänzung.
Ein kurzer direkter Hinweis – wie unter Kollegen üblich – statt eines öffentlichen Tweets hätte dafür übrigens vollkommen genügt.
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Kai Rebmann ist Publizist und Verleger. Er leitet einen Verlag und betreibt einen eigenen Blog.
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