Pflegeversicherung: Wenn der Staat Ihr Haus will CDU plant Eigenheim-Zugriff – und nennt es Solidarität

Von Thomas Rießinger

Es war ein großartiger Schachzug zur Hebung des Konsumklimas und damit zur Belebung der Konjunktur, bisher hat es nur kaum einer verstanden.

Am 28. Mai war zu lesen, der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion mit Namen Albert Stegemann habe sich für eine wesentliche Neuerung im Hinblick auf die Pflegeversicherung ausgesprochen. Im Pflegefall, so meint er, müsse auch ein eventuell vorhandenes Eigenheim in die Rechnung mit einbezogen werden. „Ein Erbenschutzprogramm auf Kosten der Allgemeinheit kann es nicht geben“, teilte er mit, und: „Wer Vermögen besitzt, muss zunächst eigenes Vermögen einsetzen, auch das Eigenheim, bevor die Gemeinschaft zahlt.“

Gleiche Pflicht, ungleiche Last

„Zunächst“ muss das eigene Vermögen eingesetzt werden, und erst dann kann und soll „die Gemeinschaft“ zahlen. Aber die Gemeinschaft – das ist die Gemeinschaft der Versicherten, der Pflegeversicherten, um genau zu sein, denn um die Pflege geht es hier. Und die Pflegeversicherung pflegt man als Pflegeversicherung zu bezeichnen, weil es sich um eine Versicherung handeln soll. „Die Pflegeversicherung“, erfahren wir vom Bundesgesundheitsministerium, „wurde am 1. Januar 1995 als eigenständiger Zweig der Sozialversicherung eingeführt. Es gilt eine umfassende Versicherungspflicht für alle gesetzlich und privat Versicherten. Alle, die gesetzlich krankenversichert sind, sind automatisch in der sozialen Pflegeversicherung versichert. Privat Krankenversicherte müssen eine private Pflege-Pflichtversicherung abschließen.“ Jeder wird also von der Pflicht zur Pflegeversicherung eingeholt, es handelt sich daher um dasselbe Prinzip wie im Falle der Krankenversicherung.

Und wie es scheint, vertritt der stellvertretende Vorsitzende Stegemann die Auffassung, bevor die Zwangsgemeinschaft der Pflegeversicherten belastet werde, müsse man das eigene Vermögen einsetzen, „auch das Eigenheim“. Ist das bei der Krankenversicherung nicht auch schon lange der Fall? Muss nicht jeder, der sich einer sündhaft teuren Operation unterziehen will, noch bevor der erste Schnitt gesetzt wird, Rechenschaft über sein Vermögen geben und vor allem sein Haus, sofern er eines besitzt, schätzen lassen? Wird nicht von allen Nutznießern teurer und teuerster Therapien verlangt, ihre finanziellen Möglichkeiten offenzulegen, bevor man bei der Krankenkasse auch nur in Erwägung zieht, eine Rechnung zu bezahlen? Eher nicht. Die Krankenversicherung ist noch immer eine Versicherung, vielleicht keine besonders gute, aber doch noch eine Versicherung. Insofern ist Stegemann etwas inkonsequent, denn was der Gemeinschaft der Pflegeversicherten recht ist, das sollte der nicht minder wichtigen Gemeinschaft der Krankenversicherten billig sein.

Wer zahlt – und wer nicht

Doch an das Vermögen der voraussichtlichen Pflegefälle will Stegemann in jedem Fall herankommen. „Wer vorsorgt – mit privater Pflegezusatzversicherung, Aktiensparen oder Wohneigentum –, übernimmt Verantwortung für den Pflegefall.“ Was auch immer wer auch immer wie auch immer angehäuft hat, das muss erst einmal eingebracht werden, bevor die Pflegeversicherung ihre Börsen öffnet. Für manche ist das praktisch. Denn wer kein Vermögen hat, wer keine Immobilie besitzt, wer vielleicht sogar nie in die Kasse eingezahlt hat, weil ihm diese lästige Pflicht das Jobcenter abnimmt – der wird nicht behelligt. Und es ist keine überraschende Information, dass etwa 47 Prozent aller Bürgergeldempfänger „Bedürftige mit ausländischer Staatsbürgerschaft“ sind. Auch die wollen versorgt sein, da kann der brave Bürger, der seit mehr als 30 Jahren seine Beiträge in die Pflegekasse zahlt, schon einmal auf sein Haus verzichten. Für die Gemeinschaft ist kein Opfer zu groß.

Das Beste an der Idee ist aber, dass Stegemann zwei Fliegen mit einer Klappe schlägt. Die deutsche Wirtschaft liegt am Boden und auch das hiesige Konsumklima schwächelt vor sich hin. Was liegt da näher, als die Bürger, vor allem die Älteren unter den Bürgern, mit sanftem Druck zu mehr Ausgaben zu motivieren? Wozu brauchen sie ein Haus oder eine eigene Wohnung, die ihnen der Staat ohnehin jederzeit stehlen kann, wenn er es denn will? Wozu sich mit Immobilien und Vermögen plagen, wenn man weiß, dass es im Alter aufgebraucht werden muss? Dann doch lieber gleich! Und damit profitiert Stegemann in jedem Fall. Es wird Menschen geben, die sich im Alter eher auf der Seite der mehr oder weniger Mittellosen sehen möchten, die niemand mit Vermögensauflösung belästigt, und die daher jetzt, da sie es noch können, ihr Vermögen, ihr Haus, ihre Wohnung in konsumtives Vergnügen verwandeln. Weg mit allem, bevor es der Staat bekommt, die Konjunktur wird es ihnen danken. Doch es gibt auch die anderen, die sich zu solchen Aktivitäten nicht durchringen können – die können dann im höheren Alter zusehen, wie ihr Haus nicht von ihnen selbst, sondern von der Pflegekasse verwendet wird.

In beiden Fällen freut sich Stegemann, da er einerseits ein Konjunkturprogramm durch Androhung initiiert hat und andererseits damit rechnen darf, später noch immer vorhandenes Vermögen zu konfiszieren.

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Nicht nur auf die Pflegeversicherung ist ein Generalangriff geplant – nachzulesen hier: Koalition will Ehen teurer machen: Ideologie auf Kosten der Beitragszahler – Streichung der GKV-Mitversicherung: 2700 Euro Mehrkosten für Ehepaare.

Hier können Sie nachlesen, welche absurden Ausmaße die Verschwendung in der staatlichen Versicherung angenommen hat: Werbung, Bürokratie und Co: Wofür Krankenkassen Ihr Geld verschwenden – Raubzug gegen die Versicherten

Der Autor:

Thomas Rießinger ist promovierter Mathematiker und ehemaliger Professor für Mathematik und Informatik. Er publiziert Fachbücher, philosophische Aufsätze und Beiträge zur Unterhaltungsmathematik. Sein Buch „Wahrheit oder Spiel“ finden Sie hier,  „Umgang mit Formen“ über diesen Link.

Bild: Symbolbild/KI/Grok

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