Polizei bestraft drei Jugendliche bei Bollerwagenausflug Absurde Vorwürfe auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes

Von Mario Martin

In der Gemeinde Neusitz mit zweitausend Einwohnern, im Landkreis Ansbach, wurde am vergangenen Samstagmorgen eine Gruppe von Jugendlichen von der Polizei gestoppt. Die drei Jungs (17,18,19) waren mit einem Bollerwagen und einer Musikbox unterwegs.

Als den Beamten auffiel, dass keiner der drei Jungs einen Mund-Nasen-Schutz trug und die Mindestabstände nicht eingehalten wurden, griffen sie im Sinne des Infektionsschutzgesetzes ein.

Im Rahmen der Kontrolle mussten die Polizisten feststellen, dass zwei der drei Jugendlichen weder geimpft noch genesen waren.

Da die Heranwachsenden nicht zusammen in einem Haushalt wohnen, sei ihnen der Bollerwagenausflug ohne Einhaltung des Mindestabstands und der Maskenpflicht nicht erlaubt gewesen.

„Die Jugendlichen begründeten jedoch jeweils einen eigenen Haushalt. Gegen jeden der drei wird eine Ordnungswidrigkeitenanzeige nach dem Infektionsschutzgesetz vorgelegt.“, teilten die Beamten mit.

Polizisten und ihr Ermessensspielraum

Der Vorgang dürfte einigen Polizisten, die noch mit Sinn und Verstand agieren, die Schamesröte ins Gesicht treiben. Jugendlichen an dieser Stelle eine Ordnungswidrigkeit zu verpassen, die erst noch durch Feststellung von Impfstatus und Wohnsituation konstruiert werden muss, ist nur die nächste Absurdität, die das Ansehen von Rechtsstaat und Polizei schädigt. Erinnert sei an Polizisten, die im letzten Jahr Schlittenfahrer auf den Rodelpisten verfolgten, da diese keine Masken trugen.

Hier schließt sich die Frage an, welche Vorgaben der Führung solche Absurditäten auslösen. Erhalten die Beamten Anreize, um Quoten für Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz zu erfüllen? Anders lassen sich derart peinliche Auftritte wohl kaum erklären.

Entwarnung gibt es hingegen für alle Ausflügler, für den Herrentag am 26. Mai in Bayern. Zumindest die aktuellen Auflagen gelten ab dem 19. März nicht mehr, da die Fünfzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung an diesem Tag ausläuft.

Deutschland noch immer im Testwahn

Dies allerdings erstmal nur unter Vorbehalt. In Brandenburg wurde heute die nächste Verordnung erlassen, die alle Maßnahmen aufgrund der hohen Inzidenz beibehält. Da in Bayern ähnliche Inzidenzen vorliegen, ist es wohl nur eine Frage der Zeit, bis die nächste Infektionsschutzmaßnahmenverordnung nichts mehr vom sogenannten “Freedom Day” übrig lässt.

Solange die Menschen nicht verstehen, dass sie durch die permanenten Tests die Inzidenzen in die Höhe treiben, die dann als Rechtfertigung für die Einschränkungen herhalten muss, wird dieser Teufelskreis nicht enden.

Ein Zeitzeugnis des über den in den letzten zwei Jahren wütenden Wahnsinns, gibt die Wikipedia, die eine Liste mit allen in Deutschland erlassenen Gesetzen und Verordnungen zu COVID-19 bereitstellt. Gäbe es eine bessere Methode, den Rechtsstaat zu schädigen, als eine derartige Flut von Regelungen zu erlassen, die zu überblicken kaum jemand mehr in der Lage ist? Der römische Geschichtsforscher Tacitus sagte: “Je korrupter der Staat, desto vielfacher seine Gesetze.”

Diejenigen, die selbst wenig haben, bitte ich ausdrücklich darum, das Wenige zu behalten. Umso mehr freut mich Unterstützung von allen, denen sie nicht weh tut!

Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben immer die Meinung des Autors wieder, nicht meine. Ich schätze meine Leser als erwachsene Menschen und will ihnen unterschiedliche Blickwinkel bieten, damit sie sich selbst eine Meinung bilden können.

Mario Martin ist Ökonom und arbeitet als Software-Projektmanager in Berlin.

Bild: Shutterstock
Text: mm

mehr von Mario Martin auf reitschuster.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert