Polizei fahndet nach U-Bahn-Schlägern – mit einem Jahr Verspätung Täterschutz vor Opferschutz

Von Kai Rebmann

Wie verhindere ich möglichst effektiv schnelle Erfolge bei der Fahndung nach Gewalttätern? Mit dieser Frage scheinen sich viele Ermittler, aber auch Politiker, in ganz Deutschland zu beschäftigen. Zugegeben, das ist eine etwas überspitzt formulierte These, die sich in diesen Tagen aber geradezu aufdrängt.

Erst am Donnerstag berichtete reitschuster.de über die Öffentlichkeitsfahndung der Polizei Mannheim nach einem Mann mit „arabischem Phänotyp“, der zu Beginn dieser Woche in Heidelberg ein Ehepaar angegriffen hatte und veröffentlichte dabei auch Fotos des Täters – die dessen Gesicht aber nur stark verpixelt zeigten. Klare Bilder, die eine Identifizierung für Dritte wesentlich erleichtern oder überhaupt erst erlauben würden, mussten mögliche Zeugen erst umständlich suchen.

Tat im Oktober 2023, Fahndung im September 2024

Jetzt sorgt im unweit entfernt gelegenen Frankfurt am Main eine Öffentlichkeitsfahndung erneut für Aufsehen, vor allem aber für Kopfschütteln. Diesmal mangelt es nicht am Bildmaterial der insgesamt vier Täter, die ebenfalls einem eindeutigen „Phänotyp“ zugeordnet werden können – nur die Gesichter angeblicher „Zeugen“ sind verpixelt. Dafür fehlt es aber umso mehr an der Handlungsschnelligkeit der Polizei. Denn die der Fahndung zugrunde liegende Tat hat sich bereits im Oktober 2023 ereignet, liegt inzwischen also fast ein Jahr zurück.

In beiden Fällen wirkt es so, ja müssen die Bürger fast davon ausgehen, dass der Täterschutz bei den zuständigen Behörden vor Opferschutz geht. Mag sein, dass es irgendwo irgendwelche Paragrafen gibt, mit denen die Polizei in Frankfurt ihr zögerliches Handeln bzw. monatelanges Nichtstun formaljuristisch rechtfertigen kann.

Weshalb aber konnten die Kollegen in Mannheim dann innerhalb weniger Tage tätig werden, wenn dies auch auf sehr unbeholfene Weise erfolgte? Und was hindert die Politik daran, dann eben solche Paragrafen zu ändern? Öffentlichkeitsfahndungen wie jene in Mannheim oder jetzt in Frankfurt müssen von einer Bevölkerung, die sich zunehmend um ihre Sicherheit im Alltag sorgt, fast schon zwangsläufig als fatales Signal verstanden werden – und von den Tätern als Aufforderung zum Weitermachen.

Opfer bis zur Bewusstlosigkeit geprügelt

Und das ist vor knapp einem Jahr in der Main-Metropole passiert: Am 31. Oktober 2023 war ein 20-Jähriger zusammen mit einer 16-jährigen Begleiterin kurz nach 22 Uhr auf der C-Ebene der U- und S-Bahnstation „Konstablerwache“ unterwegs. Nachdem der Mann mit seinen späteren Angreifern in Streit geraten war, wurde dieser niedergestreckt. Die Täter schlugen und traten auf das bereits am Boden liegende Opfer weiter ein, bis dieses das Bewusstsein verloren hat. Als die 16-Jährige dazwischengehen wollte, bekam auch sie noch mehrere Schläge ins Gesicht ab, ehe die Täter die Flucht ergriffen.

Was genau verspricht sich die Polizei von einem Fahndungsaufruf, der mit gut zehn Monaten Verspätung und/oder stark verpixelten Gesichtern erfolgt? Dass die Täter weitere Straftaten verüben können? Dass sie sich ins Ausland, gegebenenfalls in ihre Heimat absetzen können? Die Ergreifung der Täter kann es allem Anschein nach kaum sein, wie die jüngsten Beispiele aus Mannheim und Frankfurt leider vermuten lassen müssen.

Die Polizei Frankfurt bittet Zeugen um Mithilfe. Diese werden gebeten sachdienliche Hinweise bezüglich des Tathergangs und vor allem der Täter sowie deren Begleitung der Frankfurter Kriminalpolizei unter der Rufnummer 069-755 / 5 31 10 oder jeder anderen Polizeidienststelle mitzuteilen. 

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Kai Rebmann ist Publizist und Verleger. Er leitet einen Verlag und betreibt einen eigenen Blog.

Bild: Polizeipräsidium Frankfurt

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