Professoren fordern: Kernkraftwerke müssen weiterlaufen “Stuttgarter Erklärung”: Wissenschaftler protestieren gegen die klimaschädliche Politik

Ein Gastbeitrag von Annette Heinisch

Der Widerstand gegen die klimaschädliche Politik der Bundesregierung, die Deutschland in den Versorgungsnotstand und hohe Energiepreise getrieben hat, wächst. Kürzlich fand eine interdisziplinäre Fachtagung „20 Jahre Energiewende – Wissenschaftler ziehen Bilanz“ in Stuttgart unter der Ägide von Prof. André Thess, Lehrstuhl für Energiespeicherungen des Instituts für Gebäudeenergetik, Thermotechnik und Energiespeicherung der Uni Stuttgart, statt. Dort entstand die Idee, öffentlich zu machen, dass „die Wissenschaft“ keineswegs geschlossen hinter der Energiewende steht.

Nun haben 20 Wissenschaftler, alles aktive Professoren an deutschen Hochschulen, einen öffentlichen Aufruf gestartet. Die „Stuttgarter Erklärung“ wurde am 26.07.2022 beim Petitionsausschuss des Bundestages eingereicht und eine Veröffentlichung beantragt. Nach einer dreiwöchigen Prüfung bis zum 17.08.2022 kann die Erklärung als Petition vier Wochen lang unterzeichnet werden, also bis zum 17.09.2022. Bei Erreichen von 50.000 Unterschriften werden die Petenten in öffentlicher Ausschusssitzung gehört.

Die Erklärung im Wortlaut:

Stuttgarter Erklärung

Mit einseitiger Ausrichtung auf Sonne, Wind und Erdgas wurde Deutschland in Energienot manövriert. Steigende Energiepreise und sinkende Versorgungssicherheit gefährden Wettbewerbsfähigkeit und Wohlstand. Das Festhalten am deutschen Atomausstieg verschärft diese Gefahren und bremst – zusammen mit anhaltender Kohleverstromung – den internationalen Klimaschutz. Der Weltklimarat IPCC bezeichnet die Kernenergie als ein Instrument des Klimaschutzes. Die Europäische Union ordnet Kernenergie als nachhaltige Energiequelle ein. Auf dieser Grundlage plädieren wir für den Weiterbetrieb der deutschen Kernkraftwerke als dritte Klimaschutzsäule neben Sonne und Wind. Wir fordern die sofortige Aufhebung der Atomausstiegs-Paragraphen (insbesondere §7 Atomgesetz) und eine Prüfung der sicherheits-technischen Betriebserlaubnis, um deutschen Kernkraftwerken den Weiterbetrieb zu ermöglichen.

Prof. Dr. André D. Thess2, Universität Stuttgart
Prof. Dr. Harald Schwarz, BTU Cottbus-Senftenberg
Prof. Dr. Michael Beckmann, TU Dresden
Prof. Dr. Burak Atakan, Universität Duisburg-Essen
Prof. Dr. Alexander Dilger, Westfälische Wilhelms-Universität Münster Prof. Dr. Francesca di Mare, Ruhr-Universität Bochum
Prof. Dr. Kerstin Eckert, TU Dresden
Prof. Dr. Sabine Enders, Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Prof. Dr. Martina Hentschel, TU Chemnitz
Prof. Dr. Dr. Rafaela Hillerbrand, Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Prof. Dr. Antonio Hurtado, TU Dresden
Prof. Dr. Matthias Kind, Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Prof. Dr. Marco Koch, Ruhr-Universität Bochum
Prof. Dr. Andrea Luke, Universität Kassel
Prof. Dr. Axel Meyer, Universität Konstanz
Prof. Dr. Frank R. Schilling, Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Prof. Dr. Klaus Steigleder, Ruhr-Universität Bochum
Prof. Dr. Robert Stieglitz, Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Prof. Dr. Gerhard Wegner, Universität Erfurt
Prof. Dr. Thomas Wetzel, Karlsruher Institut für Technologie (KIT)

Diejenigen, die selbst wenig haben, bitte ich ausdrücklich darum, das Wenige zu behalten. Umso mehr freut mich Unterstützung von allen, denen sie nicht weh tut!

Gastbeiträge geben immer die Meinung des Autors wieder, nicht meine. Ich schätze meine Leser als erwachsene Menschen und will ihnen unterschiedliche Blickwinkel bieten, damit sie sich selbst eine Meinung bilden können.

Annette Heinisch. Studium der Rechtswissenschaften in Hamburg, Schwerpunkt: Internationales Bank- und Währungsrecht und Finanzverfassungsrecht. Seit 1991 als Rechtsanwältin sowie als Beraterin von Entscheidungsträgern vornehmlich im Bereich der KMU tätig.

Bild: Shutterstock
Text: Gast

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