Regierungspolitiker dürfen nicht mehr als „Versager“ bezeichnet werden … ... aber dafür ihre Kritiker als „Nationalsozialisten“

Was halten Sie für eine schlimmere Beleidigung? Jemand als einen „Versager“ zu bezeichnen, oder als „Nationalsozialisten“? Letzteres ist seit langem gang und gäbe, wenn es um die AfD und ihre Anhänger geht. Gerade erst hat der Polit-Agitprop-Spezialist Jan Böhmermann, der sich selbst als „Komiker“ tarnt und von den Zwangsgebühren der Menschen in Deutschland lebt – auch von denen, die gar kein Deutsch sprechen – die Hälfte der Bevölkerung inklusive CDU-Chef Friedrich Merz als Nazis beschimpft. Wörtlich schrieb er auf Twitter: „Keine Sorge, die Nazis mit Substanz wollen nach aktuellem Stand voraussichtlich nur auf kommunaler Ebene mit Nazis zusammenarbeiten.“ Darunter hat er ein Bild von Friedrich Merz getweetet.

Von irgendeiner Reaktion einer Staatsanwaltschaft ist nichts bekannt. Der Ehrlichkeit halber muss man dazu sagen, dass es auch noch reichlich früh ist. Und Beleidigung ein Antragsdelikt ist, also erst nach Anzeige verfolgt wird. Wobei ich als Nicht-Jurist mir hier auch die Frage stellen würde, ob es sich nicht um Volksverhetzung handelt – zumindest eine „Aufstachelung zum Hass“ und eine „Störung des öffentlichen Friedens“ sind hier gegeben. Doch ich würde viel dafür verwetten, dass Böhmermann nicht einmal mit einer Anklage und schon gar nicht mit einer Verurteilung rechnen muss.

Ganz anders verhält sich das, wenn ein Rechtsanwalt mit unbequemen politischen Ansichten die Regierung als „Versager“ bezeichnet. Was ich eindeutig für eine Meinungsäußerung halte. Ich würde sogar noch weiter gehen: Wenn man der Regierung nicht mehr ohne Angst vor Strafverfolgung Versagen vorwerfen darf, dann lebt man nicht mehr in einer Demokratie.

In Deutschland ist das aber bereits der Fall. Der Rechtsanwalt Markus Roscher wurde zu 60 Tagessätzen verurteilt, weil er die Regierung als „boshafte Versager“ bezeichnete. „Der Übergang zu DDR-Zeiten ist entweder fließend oder schon längst vollzogen. Es ist erschütternd, wie gering der Freiheitswille der Deutschen ist, denn flächendeckender Widerspruch ist nicht zu erkennen“, schreibt das Portal „Report24″.

Roscher schrieb auf Twitter: Mein Einfluss auf die unfähige Regierung dieses Landes ist so stark, dass ich ihr öffentliches Wirken mit der Bezeichnung „boshafte Versager“ erschwere! Das meinen jedenfalls das BKA, die Staatsanwaltschaft und eine Richterin aus Kassel. Ergebnis 60 Tagessätze nach § 188 StGB.“

Paragraf 188 des Strafgesetzbuches bezieht sich auf „gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung“.

Erhebliche Beschwerung

In Absatz 1 steht: „Wird gegen eine im politischen Leben des Volkes stehende Person öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) eine Beleidigung (§ 185) aus Beweggründen begangen, die mit der Stellung des Beleidigten im öffentlichen Leben zusammenhängen, und ist die Tat geeignet, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Das politische Leben des Volkes reicht bis hin zur kommunalen Ebene“. Eine Anzeige erstatten kann jeder – nicht nur der Betroffene.

Das Urteil bzw. der Strafbefehl – wie genau die Gerichtsentscheidung erging, teilt Roscher nicht mit – soll offenbar eine abschreckende Wirkung erzielen. Ganz nach dem Motto Maos, der ja stets viele Anhänger etwa bei den deutschen Grünen hatte: „Bestrafe einen, erziehe Hunderte.“ Offenbar soll über ein Hintertürchen wieder der Straftatbestand der „Majestätsbeleidigung“ eingeführt werden.

Inwieweit eine Beurteilung der Regierenden als „boshafte Versager“ das „öffentliche Wirken eines Politikers erheblich erschwert“ – was für eine Verurteilung nach § 188 notwendig ist, erschließt sich mir nicht. „Report24“ hat dafür folgende Erklärung: „Offenkundig sind Politik und Justiz in Deutschland schon so dünnhäutig, dass sie bei Kindergarten-Beleidigungen Geld- oder gar Haftstrafen verhängen lassen.“

Verfahren und Strafandrohung seien vergleichbar mit dem viel beachteten „Majestätsbeleidigungs“-Prozess, der in Österreich gegen Report24-Chefredakteur Florian Machl geführt wird, weil er dem umstrittenen grünen Bundespräsidenten Alexander van der Bellen vorgeworfen hat, „die Verfassung mit Füßen zu treten“, so das Portal.

Tatsachenbeschreibung als Beleidigung?

Die Kollegen verweisen auch auf den Fall des Bloggers Hadmut Danisch: „Dieser wird strafrechtlich verfolgt, weil er die grüne Bundesvorsitzende Ricarda Lang als ‚dick‘ bezeichnet hatte. Die möglicherweise leicht übergewichtige Grünen-Politikerin missbraucht das deutsche Rechtssystem dazu, um gegen das verfassungs- und menschenrechtlich garantierte Recht auf Meinungs- und Pressefreiheit vorzugehen. Es fällt in Deutschland und Österreich auf, dass vor allem Grüne mit maximaler Staatsgewalt gegen Andersdenkende vorgehen. Das muss die viel zitierte ‚Toleranz‘ dieses Menschenschlages sein, die hier zur Anwendung kommt.“

Umso erstaunlicher ist, dass Vertreter des rot-grünen polit-medialen Komplexes ihrerseits offenbar bei Staatsanwaltschaft und Richtern als immun gelten – und nach Herzenslaune jeden als „Nazi“ beschimpfen.

Ein Rechtsstaat, in dem derartiges Messen mit zweierlei Maß an der Tagesordnung ist, kann nicht mehr als Rechtsstaat bezeichnet werden.

PS: Zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang übrigens auch, wie aktuell die Justizreform in Israel als Ende der Demokratie bezeichnet wird – obwohl die Regierung dort das durchsetzt, was hierzulande seit langem übliche Praxis ist: Dass die Politiker über die Entscheidung des obersten Gerichts entscheiden. Der polit-mediale Komplex sieht den Splitter im fremden Auge, aber nicht den Balken vor dem eigenen.

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Mein Dechiffrier-Video über die Methoden von Markus Lanz hat das ZDF dreimal auf Youtube sperren lassen. Der Schuss ging nach hinten los. Ich habe es im freien Internet auf Rumble hochgeladen. Da wurde es binnen weniger Tage mehr als 5 Millionen Mal aufgerufen. Offenbar, weil die Algorithmen „kritische“ Inhalte nicht ausbremsen wie bei Youtube. Ein Leser rechnete aus, dass damit mehr Zuschauer meine kritische Analyse der Sendung gesehen haben als die Sendung selbst. Auch mein Dechiffriert-Video zu dem Hetzstück des ZDF über Hans-Georg Maaßen wurde auf Rumble über 4,7 Millionen Mal geklickt. Das macht Mut! Aber es kostet auch sehr viel Zeit und Energie – im konkreten Fall eine Nachtschicht. Umso dankbarer bin ich für Ihre Unterstützung. Ohne die wäre meine Arbeit nicht möglich, weil ich weder Zwangsgebühren noch Steuermillionen bekomme, und auch keinen Milliardär als Sponsor habe. Dafür bin ich unabhängig!
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