Reisen bald nur noch mit digitalem Impfzertifikat möglich? G20-Erklärung enthält brisantes Detail

Von Kai Rebmann

Die Freizügigkeit innerhalb der EU ist nur eines von ungezählten Grundrechten, die seit dem Ausbruch des Coronavirus mehrfach über einen längeren Zeitraum hinweg eingeschränkt waren. Abhilfe sollte in diesem Fall das sogenannte „Digitale COVID-Zertifikat der EU“ schaffen, das per entsprechender Verordnung zum 1. Juli 2021 eingeführt wurde. Brüssel rechtfertigte die Einführung damit, dass dieses Zertifikat den freien Personenverkehr innerhalb der EU erleichtern sollte. Mit anderen Worten: Bei der Wahrnehmung eines unveräußerlichen Grundrechts wurde eine Zwei-Klassen-Gesellschaft etabliert. Reisen waren und sind für alle EU-Bürger seither grundsätzlich zwar gleichermaßen möglich, für Geimpfte wurde der freie Personenverkehr aber deutlich „erleichtert“. Böse Zungen sprachen schon damals von der Vorstufe eines verpflichtenden Impfzertifikats, das bei internationalen Reisen schon bald zur Bedingung werden könnte, ähnlich etwa dem Personalausweis bzw. Reisepass.

Jetzt hat sich die internationale Staatengemeinschaft einen weiteren Schritt auf die Realisierung dieser „Verschwörungstheorie“ zubewegt. Beim G20-Gipfel auf Bali (Indonesien) verständigten sich die Teilnehmer „zur Stärkung der Prävention und Reaktion auf künftige Pandemien“ auf die Einführung eines digitalen Impfzertifikats. Als Vorbild sollen dabei die „bestehenden Standards und digitalen COVID-19-Zertifikate“ dienen, zum Beispiel der digitale Impfpass der EU. Zu finden ist dieses brisante Detail aber nur im Kleingedruckten, konkret unter Punkt 23. Dort heißt es unter anderem: „Wir erkennen die Bedeutung gemeinsamer technischer Standards und Überprüfungsmethoden im Rahmen der IHR (2005) an, um nahtloses internationales Reisen, Interoperabilität und die Anerkennung digitaler und nicht-digitaler Lösungen, einschließlich des Nachweises von Impfungen, zu erleichtern.“ Ganz neu sind derartige Überlegungen freilich nicht, wie reitschuster.de an dieser Stelle bereits im Frühjahr 2022 berichtete.

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Erleichterung oder Voraussetzung?

Bei den IHR handelt es sich um die International Health Regulations, die Internationalen Gesundheitsvorschriften also. Diese wurden von den Unterzeichnerstaaten im Jahr 1969 in Boston beschlossen, traten zum 1. Januar 1971 in Kraft und verstehen sich als „völkerrechtlich bindende Vorschriften der WHO“. Der ausdrückliche Hinweis auf das Jahr 2005 bezieht sich auf die letzte Aktualisierung dieser Vorschriften. Laut dieser Fassung gelten für die Länder folgende Vorschriften: Sicherstellung, dass Überwachungssysteme und Labors potenzielle Bedrohungen erkennen können; Zusammenarbeit mit anderen Ländern, um Entscheidungen in Notfällen im Bereich der öffentlichen Gesundheit zu treffen; Meldung bestimmter Krankheiten sowie potenzieller internationaler Notfälle im Bereich der öffentlichen Gesundheit durch Teilnahme an einem Netzwerk nationaler Anlaufstellen; Reaktion auf Ereignisse im Bereich der öffentlichen Gesundheit.

Ähnlich wie in den Verlautbarungen der EU aus dem vergangenen Jahr in Bezug auf die damalige Einführung des digitalen COVID-Zertifikats lautet die entsprechende Passage in der G20-Erklärung nahezu wortgleich. Ziel sei es demnach, internationale Reisen „zu erleichtern“. Fest steht aber auch, dass der Schritt von einer „Erleichterung“ hin zu einer „Verpflichtung“ für den grenzüberschreitenden Personenverkehr nur noch ein sehr kleiner ist. Und wir erinnern uns: Auch die Einschränkungen von Freiheits- und Grundrechten im Zuge der Corona-„Pandemie“ erfolgten per Salami-Taktik, sprich Scheibchen für Scheibchen. Darf es noch etwas mehr sein? Besonders alarmierend sollte der Verweis auf die IHR sein. Die Erfahrungen der vergangenen drei Jahre lassen befürchten, dass die WHO und die internationale Staatengemeinschaft künftig sehr schnell dabei sein werden, wenn es darum geht, eine „Pandemie“ auszurufen, sobald irgendwo ein „neuartiger Erreger“ oder auch nur eine neue Variante eines bekannten Erregers entdeckt wird, an dem weltweit mehr als drei Menschen erkranken. Es ist zudem bezeichnend, dass sich die Medien über Punkt 23 der vorliegenden G20-Erklärung ausschweigen.

G20 wollen verstärkt auf mRNA-Technologie setzen

Nicht minder überraschend wirkt, dass die G20 ein gesteigertes Interesse an der Verbreitung von mRNA-Impfungen zu haben scheinen. Überraschend deshalb, weil Häufigkeit und Schwere der Nebenwirkungen im Zusammenhang mit den Corona-Impfungen weder von der WHO noch von der internationalen Staatengemeinschaft ernsthaft geleugnet werden können. Dessen ungeachtet heißt es in dem Papier in der Einleitung zu Punkt 23: „Wir unterstützen die WHO beim Transfer von Technologie und technischem Know-How auf freiwilliger Basis und im gegenseitigen Einvernehmen. Wir begrüßen die gemeinsame Forschung und gemeinsame Herstellung von Impfstoffen, einschließlich einer verstärkten Zusammenarbeit zwischen den Entwicklungsländern.“ Darüber hinaus sollen lokale und regionale Produktionskapazitäten gestärkt, Kooperationen im Bereich der „Gesundheitsprodukte“ ausgebaut und der weltweite Zugang zu Impfstoffen erleichtert werden.

Abschließend und zur nochmaligen Klarstellung: Die in der G20-Erklärung enthaltene Möglichkeit von Reisebeschränkungen bezieht sich nicht alleine auf Corona-Impfungen, sondern ganz allgemein auf den „Nachweis von Impfungen“, wie es wörtlich heißt. Auch wenn man mit Begriffen wie „Gesundheitsdiktatur“ sehr vorsichtig umgehen sollte, so wäre ein für internationale Reisen verpflichtendes digitales (oder nicht-digitales) Impfzertifikat ein nicht zu bestreitender und nur in sehr, sehr seltenen Fällen zu rechtfertigender Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Einzelnen. Wie die Corona-„Pandemie“ aber leider auch gezeigt hat, sind die Hürden für derartige Einschränkungen auf ein erschreckend niedriges Niveau abgesenkt worden, so dass man fast schon von einer „Barrierefreiheit“ sprechen möchte.amzn

Diejenigen, die selbst wenig haben, bitte ich ausdrücklich darum, das Wenige zu behalten. Umso mehr freut mich Unterstützung von allen, denen sie nicht weh tut!

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Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben immer die Meinung des Autors wieder, nicht meine. Ich schätze meine Leser als erwachsene Menschen und will ihnen unterschiedliche Blickwinkel bieten, damit sie sich selbst eine Meinung bilden können.

Kai Rebmann ist Publizist und Verleger. Er leitet einen Verlag und betreibt einen eigenen Blog.

Bild: Juergen Nowak/Shuttserstock

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