Richter wollte Kritiker von Vergewaltiger-Urteil höher bestrafen als Täter Kritik an Urteil: Was darf man sagen, ohne selbst verurteilt zu werden?

Keine Übertreibung, keine Zuspitzung und keine Satire wird im öko-sozialistischen Neu-Deutschland nicht von der Realität eingeholt. Dass „Meinungsdelikte“ – schlimm genug, dass es so etwas überhaupt gibt – heutzutage zuweilen härter bestraft werden als schlimmste Gewaltdelikte wie Vergewaltigungen, ist leider nicht neu. „Frau muss für Beleidigung von Vergewaltiger länger hinter Gitter als er – weil sie vor Gericht keinen Migrations-Bonus hatte?“ – unter dieser Überschrift habe ich hier im Juni von einem unglaublichen Fall aus Hamburg berichtet.

Eine 20-jährige Frau, die einen der Gruppenvergewaltiger einer 15-Jährigen in Hamburg via Chat beleidigt hatte, wurde länger weggesperrt als der Sexualstraftäter selbst. Das Amtsgericht Hamburg-Wandsbek verurteilte sie zu einem Freizeitarrest – wegen Beleidigung und Bedrohung. Der Täter selbst, den sie beleidigt hatte, verbrachte dagegen keinen einzigen Tag hinter Gittern.

Ein klares Signal, wo der Linksstaat, der an die Stelle des Rechtsstaats getreten ist, seine Prioritäten setzt, wen er für schutzbedürftig hält und wen nicht.

Konnte man sich, wenn man zum Tragen einer rosa bzw. rot-grünen Brille neigt, bisher noch mit der Illusion trösten, dass es sich dabei um einen Einzelfall handelte, ist diese Hoffnung nun dahin. Ein Mann, der ein unglaublich mildes Urteil gegen einen syrischen Vergewaltiger kritisierte, sollte nach dem Willen eines Richters mehr Strafe zahlen als der Vergewaltiger – dem eine Gefängnisstrafe natürlich erspart blieb, wie das mittlerweile Brauch ist bei Sexualstraftätern, so sie denn einen Migrationshintergrund haben. Fast bekommt man den Eindruck, Gewalt gegen Frauen sei für Teile unserer Justiz bei Tätern aus bestimmten Kulturkreisen quasi „eingepreist“ beziehungsweise als landesüblich angesehen.

Im konkreten Fall, über den das Portal „Nius“ berichtet, hatte ein Mann einen Richter in einer E-Mail als „offenbar geistig gestört“ bezeichnet. Auslöser für die Beschimpfung: Der Richter ließ einen Syrer, der eine 15-Jährige auf ihrem Heimweg vergewaltigt hatte, mit einer Bewährungsstrafe davonkommen. Er begründete das mit der angeblich „positiven Entwicklung“ des Mannes. Wörtlich sagte er in der Urteilsbegründung: „Sie sind ja auf einem guten Weg, hier ein ganz normaler Mitbürger zu werden“. Zudem bekäme das Mädchen durch seine Entscheidung wenigstens Schmerzensgeld; und die Intensität der Vergewaltigung sei „am unteren Rand“ gewesen (siehe unseren Bericht über das Urteil vom März 2023).

Ganz ehrlich: Auch mir fällt es schwer, solche Urteile nicht so zu kommentieren, dass die Staatsanwaltschaft einschreitet, die ja an Weisungen der Politik gebunden ist und mittlerweile in vielen Fällen wie eine Art oberste Zensurbehörde agiert. Dass sie Kritiker der Regierung wie Michael Ballweg oder Ärzte, die sich der staatlichen Impf-Nötigung widersetzten, brutal verfolgt und hinter Gitter bringt, aber bei importierter Gewalt regelmäßig Samthandschuhe anzieht.

Tatsächlich musste der Vergewaltiger nur 3.000 Euro Schmerzensgeld an sein 15-jähriges Opfer bezahlen. Dem Mann, der die böse Mail an den Richter schrieb, wurde dagegen per Strafbefehl wegen Beleidigung zunächst eine Strafe von 5.000 Euro aufgebrummt – 50 Tagessätze à 100 Euro. Er ließ das nicht auf sich sitzen und hatte den Mut, Einspruch gegen den Strafbefehl einzulegen. Er kam am Ende mit einem Drittel der zuerst angesetzten Strafe davon. Und hatte offenbar auch noch Glück, dass nicht, wie in vielen anderen ähnlichen Fällen, im Morgengrauen die Polizei seine Wohnung stürmte. Denn das ist heutzutage ein gängiges Mittel gegen „unliebsame Meinungen“.

In dem Strafbefehl, der dem Portal vorliegt, schrieb das Amtsgericht Wiesbaden, es gebe dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf eine so hohe Bestrafung deshalb statt, weil die an den Richter adressierte E-Mail diesen in „ehrverletzender Weise“ als „offenbar geistig gestört“ bezeichnet hatte. Eine solche Beleidigung mag juristisch gesehen strafwürdig sein. Doch der schreiende Widerspruch liegt darin, dass dasselbe Gericht für die Vergewaltigung eines minderjährigen Mädchens lediglich eine Bewährungsstrafe verhängte – mit der Begründung, der Täter sei „auf einem guten Weg“. Was sagt das über die Maßstäbe aus, die in unserem Justizsystem gelten?

Man mag sich fragen, warum man sich als Journalist die Mühe macht, solche Fälle zu thematisieren. Sie sind längst Alltag, könnten manche sagen, und regen ohnehin kaum jemanden mehr auf. Doch genau das ist das Problem: Die Abstumpfung, die Gleichgültigkeit – und die Angst, sich gegen diesen Irrsinn zu stellen, weil man als Nestbeschmutzer, Querulant oder Schlimmeres abgestempelt wird. Aber wer schweigt, macht sich mitschuldig. Solche Urteile mit einer derartigen Diskrepanz, solche Prioritäten der Justiz und solche Botschaften an die Gesellschaft zementieren das Bild eines „Linksstaats“, in dem der Rechtsstaat nur noch eine Fassade ist. Es ist die Chronik eines Vertrauensverlustes, der sich nicht mehr kitten lässt. Und es sind genau solche Entscheidungen, die zeigen, warum immer mehr Menschen nicht mehr an den Rechtsstaat glauben – und warum sie damit leider recht haben.

„Wer die Wahrheit sagt, braucht ein schnelles Pferd“

sagt ein altes chinesisches Sprichwort. Bei uns ist es wohl eher ein guter Anwalt – und der kostet Geld. Augsburgs CSU-Oberbürgermeisterin Eva Weber hat mich gerade angezeigt, weil ich es gewagt habe, ihre Amtsführung zu kritisieren. Es geht um mehr als nur diesen Fall. Es geht um das Recht, Kritik an den Mächtigen zu üben, ohne kriminalisiert zu werden. Helfen Sie mir, dieses wichtige Recht zu verteidigen! Jeder Beitrag – ob groß oder klein – macht einen Unterschied. Zusammen können wir dafür sorgen, dass unabhängiger Journalismus stark bleibt und nicht verstummt. Unterstützen Sie meine Arbeit:

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