Vergewaltiger einer Minderjährigen „hat Glück“ vor Gericht Nur Bewährungsstrafe für 30-jährigen Syrer

Liebe Leserinnen und Leser!

Ich wende mich heute einmal direkt an Sie, weil ich als Journalist etwas ratlos bin. Gefühlt schreibe ich ständig über Gerichtsurteile, die mich fassungslos machen. Ständig, so fühlt es sich an, kommen Vergewaltiger und Kinderschänder auf freien Fuß, erhalten nur Bewährungsstrafen (unten eine Liste, damit Sie sehen, dass es eben nicht nur ein Gefühl ist). Gleichzeitig geht die Justiz mit voller Härte gegen Regierungskritiker wie Michael Ballweg oder Ärzte vor, die Maskenatteste ausstellten – sie sitzen hinter Gittern.

Es erschreckt mich als Journalisten und als Bürger, dass ich mich daran so gewöhnt habe, dass ich mich inzwischen, wenn wieder eine neue Nachricht kommt aus diesem Bereich, frage: Langweile ich meine Leser, wenn ich schon wieder darüber berichte? Ich fürchte, ja. Aber was wäre die Alternative? Schweigen? Ich fände das unverantwortlich. Und hoffe, Sie verzeihen es mir, wenn ich Ihnen wieder eine neue Nachricht präsentiere, die mich sprachlos macht.

Die Überschrift in der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (NOZ) lautet: „15-Jährige in Osnabrück vergewaltigt: 30-Jähriger kommt mit Bewährungsstrafe davon“. Weiter schreibt das Blatt: „Im Juli 2022 hat ein 30-jähriger Mann in einem Innenhof in der Osnabrücker City ein ihm unbekanntes Mädchen vergewaltigt. Das Amtsgericht verurteilte den syrischen Flüchtling nun zu der höchstmöglichen Bewährungsstrafe.“

Mir bleibt da einfach die Spucke weg. Entschuldigen Sie, wenn ich das so grob sage. Aber als Vater von zwei Töchtern macht mich so etwas unglaublich wütend. Was ist die Botschaft, die von so einem Urteil ausgeht, insbesondere in Milieus, wo man nur eine harte Hand respektiert? Dass man in Deutschland auch Minderjährige vergewaltigen kann, ohne ins Gefängnis zu kommen? Während etwa in Garmisch-Partenkirchen eine Ärztin für Maskenatteste zu zwei Jahren ohne Bewährung verurteilt wurde.

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Solche Diskrepanzen zerstören das Vertrauen der Bürger in die Justiz.

Die Zeitung schreibt: „Der 30-jährige Osnabrücker,“ – gemeint ist der Syrer – „der sich jetzt vor dem Amtsgericht verantworten musste, hatte Glück – wenn er nicht wieder in ähnlicher Weise straffällig wird, kann er die nächsten Jahre in Freiheit verbringen.“ Ein Vergewaltiger, der Glück hatte. Unfassbar! Weiter heißt es in der NOZ: „Beim ersten Blick auf die Tat mag das verstören, denn das Jugendschöffengericht bestätigte die Anklage, wonach der 30-Jährige ein ihm völlig unbekanntes 15-jähriges Mädchen vergewaltigt hat.“ Verstört das wirklich nur beim ersten Blick?

„Warum genau der Angeklagte, der noch nie wegen eines sexuellen Übergriffs auffällig geworden ist, dann die Jugendliche vergewaltigte, blieb offen“, schreibt das Blatt.

„Über den Inhalt der Beratung darf ich nichts sagen, aber wir haben uns schwer getan“, erklärte der Vorsitzende Richter Michael Hune in seiner Urteilsbegründung dem Bericht zufolge: „Schon im Sinne der Generalprävention müsse das Gericht hart durchgreifen, wenn am helllichten Tag mitten in Osnabrück ein 15-jähriges Mädchen vergewaltigt werde. ‚Ich denke, wir wollen alle in einer Stadt leben, in der man so etwas nicht befürchten muss.‘“

Schöne Worte. Aber warum tut das Gericht dann genau das Gegenteil von hart Durchgreifen und von Generalprävention? Dazu sagte der Richter laut NOZ: „Für den Angeklagten spreche aber, dass er alkoholbedingt enthemmt gewesen und nicht nennenswert vorbestraft sei. Die Intensität der Vergewaltigung sei aus rein rechtlicher Sicht zudem ‚am unteren Rand‘ gewesen.“ Wie bitte? „Ohne vollzogenen Geschlechtsverkehr“ – darauf spielt der Richter offenbar an, ist eine Vergewaltigung einer Minderjährigen nicht so schlimm?

Schließlich hob der Richter noch hervor, so das Blatt, „dass der 30-Jährige, der 2015 aus Syrien nach Deutschland geflüchtet war, eine Wohnung und demnächst auch einen Job habe. ‚Sie sind ja auf einem guten Weg, hier ein ganz normaler Mitbürger zu werden.‘“

Sorry, da verschlägt es mir die Sprache. Ein Richter lässt einen Vergewaltiger einer Minderjährigen, der als Flüchtling ins Land kam und hier mit offenen Armen empfangen wurde, auf freiem Fuß, weil er „auf dem Weg sei, ein ganz normaler Mitbürger zu werden“? Vergewaltiger als ganz normaler Mitbürger?

Verzeihen Sie mir, aber was mir dazu einfällt, ist nicht mehr druckreif.

Ich bin nur noch entsetzt.

Und hoffe nur, dass der Richter keine Töchter hat, die irgendwann in die Hände von solchen „ganz normalen Mitbürgern“ geraten, die sich durch solche Urteile ermutigt fühlen zu sexuellen Übergriffen.

Wie sich der Richter das Urteil schönredet, ist unfassbar: Der Täter darf sich dem Urteil zufolge „ab sofort seinem Opfer nicht mehr als 50 Meter nähern und muss sich sofort entfernen, wenn er das Mädchen irgendwo sehen sollte“, so die NOZ. Dass die 15-Jährige ihren Peiniger zufällig in Freiheit trifft, nimmt der Richter also in Kauf. Weiß er, was das für das Opfer bedeutet? Wenn sie den Täter etwa fröhlich feiernd in der Stadt sieht?

Eine Leserin, die selbst Opfer von sexueller Gewalt durch Syrer wurde, schrieb mir erst kürzlich, wie sehr es sie aufwühlt und zur Verzweiflung bringt, dass die Täter nach kurzer Haftzeit wieder frei in der Stadt sind und sie ihnen jederzeit über den Weg laufen kann.

„Außerdem muss der Syrer ein Schmerzensgeld in Höhe von 3000 Euro zahlen“, so die NOZ: „Damit, so der Vorsitzende Michael Hune, habe die 15-Jährige von der Bewährungsstrafe schließlich auch mehr, als sie von einem Gefängnisaufenthalt hätte.“

Ich finde keine Worte mehr, um das zu kommentieren.

Was ist nur mit unserem Land los?

Und mit unserer Justiz?

Noch mehr als solche Urteile erschreckt mich die Apathie, das Wegsehen und das Verdrängen der Mehrheit. Wer so etwas hinnimmt, hat es eigentlich nicht anders verdient.

Aber zurück zu meiner Frage, die ich am Anfang dieses Artikels gestellt habe. Sehen Sie es wie ich, dass man solche Fälle einfach nicht verschweigen darf, auch wenn es sie leider allzu oft gibt? Ich freue mich, Ihre Meinung zu lesen!

Weiter unten finden Sie eine kurze Übersicht von Fällen, in denen bei Vergewaltigungen und Kindesmisshandlungen Haftstrafen zur Bewährung ausgesetzt wurden. Sie ist zwei Jahre alt – neue Fälle sind deshalb nicht berücksichtigt. Es gibt sie zur Genüge – etwa den des Afghanen, der für die Vergewaltigung einer Elfjährigen im Stadtpark von Neustrelitz mit einer Bewährungsstrafe davonkam (siehe hier).

Ausschreibung zur Fahndung durch die Polizei, Kontenkündigungen, Ausschluss aus der Bundespressekonferenz: Wer in Deutschland kritisch berichtet, sieht sich Psychoterror ausgesetzt. Und braucht für den Spott der rot-grünen Kultur-Krieger nicht zu sorgen. Ich machte trotzdem weiter. Auch, weil ich glaube, dass ich Ihnen das schuldig bin. Entscheidend fürs Weitermachen ist Ihre Unterstützung! Sie ist auch moralisch sehr, sehr wichtig für mich – sie zeigt mir, ich bin nicht allein, und gibt mir die Kraft, trotz der ganzen Schikanen weiterzumachen! Ganz, ganz herzlichen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung, und sei es nur eine symbolische!
Aktuell sind (wieder) Zuwendungen via Kreditkarte, Apple Pay etc. möglich – trotz der Paypal-Sperre: über diesen Link. Alternativ via Banküberweisung, IBAN: DE30 6805 1207 0000 3701 71. Diejenigen, die selbst wenig haben, bitte ich ausdrücklich darum, das Wenige zu behalten. Umso mehr freut mich Unterstützung von allen, denen sie nicht weh tut.
Diejenigen, die selbst wenig haben, bitte ich ausdrücklich darum, das Wenige zu behalten. Umso mehr freut mich Unterstützung von allen, denen sie nicht weh tut!

Hier die kurze Übersicht von Fällen, in denen bei Vergewaltigungen und Kindesmisshandlungen Haftstrafen zur Bewährung ausgesetzt wurden. So sehr jeder einzelne besondere Umstände aufweisen mag, die vielleicht auch die Milde rechtfertigen, so sehr ergibt sich in der Gesamtheit doch ein gewisses Bild (Fälle sind nur bis 2020 berücksichtigt):

Die Südwestpresse schrieb am 14. August 2020: „Urteil im Fall der Vergewaltigung einer 15-Jährigen. Ein Jahr und zehn Monate auf Bewährung für Mann aus dem Ermstal.“

Die NOZ schrieb am 8. Oktober 2020: „HATTE DER TÄTER EIN „BLACKOUT? Bewährungsstrafe für Lingener nach Vergewaltigung.“

NWZ-Online berichtete am 27. Juni 2020: „Jugendstrafe auf Bewährung nach Vergewaltigung .“

Die NRZ schrieb am 23. September 2020: „Ein Duisburger (46) hat in seinem Kiosk in Neumühl eine 16-jährige Praktikantin vergewaltigt. Dafür gab es nur eine Bewährungsstrafe.“

Die Ostsee-Zeitung vermeldete am 25. Mai 2020: „Nach Vergewaltigung einer 13-Jährigen: Rostocker zu zwei Jahren Bewährung verurteilt.“

OVB-Online vermeldete am 21.5.2020: „17-Jährige vergewaltigt – trotzdem Bewährung für den Täter.“

Die Volksstimme schrieb am 20. August 2020: „Mindeststrafe für Vergewaltiger — Das Amtsgericht Haldensleben hat einen 38-Jährigen wegen Vergewaltigung verurteilt. Er erhielt zwei Jahre auf Bewährung.“

Die Liste ließe sich noch lange mit aktuellen Beispielen fortsetzen. Nur der Vollständigkeit halber hier noch die Fälle von Bewährungsstrafen für Kindesmisshandlung, die ich für einen Artikel im Januar aufgezählt hatte:

Am 12. Januar 2020 berichtete die Fuldaer Zeitung: „Wegen schweren Missbrauchs von Kindern in drei Fällen ist ein 19-Jähriger aus Steinau am Donnerstag vor dem Jugendschöffengericht am Amtsgericht Gelnhausen zu einer Strafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt worden.“ Interessant ist, wie die Überschrift das Thema verschleiert: „Bewährungsstrafe für 19-Jährigen – Fahrdienst vergisst, Angeklagten abzuholen.“

Im Dezember 2019 berichtete RBB: Ein „früherer Berliner Youtube-Kanal-Betreiber Junus W. ist am Freitag in Berlin zu einer achtmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Zwei Mal hatte er eine Jugendliche missbraucht.“ Im Dezember berichtete der Bayerische Rundfunk: „Ein Konditormeister aus Nürnberg ist von der Jugendkammer am Nürnberger Landgericht zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Der 33-Jährige hatte Auszubildende mehrfach sexuell belästigt und vergewaltigt.“

Im November 2019 berichtete der „Zollern Alb Kurier“: „Vor dem Albstädter Amtsgericht wurde ein Mann wegen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger zu eineinhalb Jahren auf Bewährung verurteilt.“ Laut Richterin war der Mann, „in der Vergangenheit zwei Mal wegen sexuellen Missbrauchs an Kindern verurteilt worden.“

Im November 2019 berichtete PZ-News: „Wegen ,Augenblicksversagen´ ist ein 69-jähriger Kroate vom Amtsgericht zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt worden. Der Angeklagte hatte den Tatvorwurf von sexuellem Missbrauch in zwei Fällen gegen eine Minderjährige eingeräumt.“

Im November 2019 berichtete der SWR: „Ein 57-jähriger Mann hat nach Auffassung des Amtsgerichts Albstadt ein Mädchen unsittlich angefasst. Der vorbestrafte Mann weigert sich, das deutsche Rechtssystem anzuerkennen. Die Anklage lautete auf sexuellen Missbrauch einer Minderjährigen. Dafür wurde der Mann zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und einem Monat verurteilt.“

Im September 2019 berichtete der NDR: „Vor dem Landgericht Schwerin ist ein 47-jähriger Mann zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Er soll ein minderjähriges Mädchen mehrfach missbraucht haben“, „Die Taten liegen über 15 Jahre zurück…Er gestand auch, die Taten gefilmt und auf seinem Handy gespeichert zu haben.“

Ebenfalls im September 2019 berichtete die Süddeutsche Zeitung: „Weil er die Tochter von Freunden missbraucht hat, ist ein 55-Jähriger vom Landgericht Lüneburg zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden…. Verurteilt wurde er laut Sprecher wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes in drei Fällen, einmal in Tateinheit mit Vergewaltigung. In fünf Fällen wurde er des einfachen sexuellen Missbrauchs für schuldig befunden.“

Die Lübecker Nachrichten berichteten im Juli 2019: „Ein Polizist, der in seiner Freizeit eine Fußball-Mädchenmannschaft in Neustadt betreut hat, ist wegen sexuellen Missbrauchs einer 14-Jährigen verurteilt worden. Der Beamte wurde vom Dienst enthoben und auf einen anderen Posten versetzt. Der 43-Jährige erhielt sechs Monate Haft auf Bewährung und muss eine Geldstrafe von 3000 Euro bezahlen.“

Der Westfälische Anzeiger berichtete im Februar 2019: „Ein 72-Jähriger aus Bergkamen musste sich vor dem Amtsgericht Unna wegen sexuellen Missbrauchs einer minderjährigen Bergkamenerin verantworten….Der Bergkamener erhielt eine Haftstrafe von einem Jahr, die auf Bewährung ausgesetzt wurde.“ Obwohl die Eltern ihm gerichtlich die Annäherung an ihre lernbehinderte Tochter verboten hatten, suchte sie der 72-Jährige in der Schule auf und nahm im Keller sexuelle Handlungen an ihr vor, gegen die sie sich nicht wehren konnte.“

Die Mainpost schrieb im Januar 2020: „Dass sie erst elf Jahre alt war, wusste er. Das teilte ihm die Schülerin schon wenige Minuten nach Chatbeginn über den Online-Nachrichtendienst „WhatsApp“ mit. Auch dass Nacktbilder einer Minderjährigen kinderpornografische Schriften sind, war dem gelernten Maler und Lackierer klar. Dennoch forderte der damals 22-Jährige aus dem Landkreis Schweinfurt Nacktfotos von dem Kind – und bekam sie auch. Wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in zwei Fällen und des Besitzes kinder- und jugendpornografischer Schriften verurteilt ihn das Amtsgericht Schweinfurt nun zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten.“

Ebenfalls im Januar 2020 berichtete der Südkurier: Ein 23-Jähriger aus dem westlichen Landkreis Waldshut wurde gestern vor dem Amtsgericht Bad Säckingen zu einer Bewährungsstrafe von elf Monaten und drei Wochen wegen schwerem sexuellen Missbrauch verurteilt.“

Die Märkische Oder-Zeitung berichtete im Dezember 2017: „Vor dem Landgericht Neuruppin ist am Dienstag ein 20-jähriger Wittstocker verurteilt worden, weil er ein zwölfjähriges Mädchen sexuell missbraucht hat. Der junge Mann zeigte sich geständig, nachdem vereinbart worden war, dass er in diesem Fall nicht gleich ins Gefängnis muss.“

Die Peiner Allgemeine berichtete im März 2017: „Wegen des Verdachts der Vergewaltigung und des schweren sexuellen Missbrauchs in zwei Fällen an seiner damaligen minderjährigen Nichte musste sich am Montag ein 59-Jähriger vor dem Hildesheimer Landgericht verantworten. Der einschlägig vorbestrafte Berufskraftfahrer gestand die Taten gleich zum Prozessbeginn. Das Urteil lautete schließlich zwei Jahre Haft, die auf drei Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden.“

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