Ein österreichisches Gericht kam zu dem Schluss, dass ein PCR-Test in der Form, wie er in Österreich angewandt bzw. gewertet wird, nicht dazu geeignet ist, eine Infektion nachzuweisen. Im konkreten Fall ging es um eine Klage der FPÖ. Ihr wurde Ende Januar eine Versammlung in Wien untersagt. Dagegen klagte die Partei vor dem Verwaltungsgericht Wien. Das gab ihr Recht. Die Richter übten massive Kritik an der Corona-Politik der österreichischen Bundesregierung. „Aufgrund des Erkenntnisses steht fest, dass die Polizei auf Basis dieser Zahlen künftig keine regierungskritischen Versammlungen mehr verbieten darf“, schreibt die Internetzeitung „Report 24“. Das Gericht kommt zu dem Schluss, dass Wiens Gesundheitsamt, dessen Informationen die Grundlage für das Verbot der Versammlung durch die Polizei waren, „zum Seuchengeschehen keine validen und evidenzbasierten Aussagen und Feststellungen“ vorgelegt hat. Die gesamte Entscheidung des Gerichts im Wortlaut finden Sie hier.
Das Gericht führt wörtlich aus: „Geht man von den Definitionen des Gesundheitsministers, ‚Falldefinition Covid-19‘ vom 23.12.2020, aus, so ist ein ‚bestätigter Fall‘ 1) jede Person mit Nachweis von SARS-CoV-2 spezifischer Nukleinsäure (PCR-Test, Anm.), unabhängig von klinischer Manifestation oder 2) jede Person, mit Nachweis von SARS-CoV-spezifischem Antigen, die die klinischen Kriterien erfüllt oder 3) jede Person, mit Nachweis von SARS-CoV-spezifischem Antigen, die die epidemiologischen Kriterien erfüllt. Es erfüllt somit keiner der drei vom Gesundheitsminister definierten ‚bestätigten Fälle‘ die Erfordernisse des Begriffs ‚Kranker/Infizierter‘ der WHO. Das alleinige Abstellen auf den PCR-Test (bestätigter Fall 1) wird von der WHO abgelehnt.“
Dem Bericht zufolge kritisierte das Gericht auch die gesundheitspolitische Datenlage. Die Richter stellten fest, dass die Corona-Maßnahmen bis heute ohne jede Evidenz seien, was ihre Wirksamkeit angeht. In dem Gerichtsentscheid wird festgestellt, das die Definitionen für die Zählung einer Corona-Infektion nicht den Richtlinien der Weltgesundheitsorganisation entsprächen, wie „Report 24“ schreibt: „Die vor allem bei symptomlosen Personen höchst fehleranfälligen AntiGen-Tests sind demnach gänzlich ungeeignet, aber auch die PCR-Tests bedürfen einer Bestätigung durch eine ärztliche Untersuchung. All das ist in Österreich nicht gewährleistet, was das Gericht massiv kritisiert hat.“
Das Urteil hat die Geschäftszahl VGW-103/048/3227/2021-2. Kritiker der Corona-Politik sprechen von einer „bahnbrechenden Entscheidung“, einem „Sensationsurteil“ und einer „schallenden Ohrfeige“. Der Richterspruch erteilt der gesamten Corona-Politik in Österreich eine Absage, welche auf dem PCR-Test beruht. Für Deutschland hat das Urteil juristisch natürlich keinerlei Bedeutung, aber politisch ist seine Sprengkraft enorm. Kommentaren von Juristen aus der Corona-Protest-Bewegung im Internet zufolge hat das Gericht eine ordentliche Berufung ausgeschlossen. Das Urteil ist aufgrund anderer Möglichkeiten der Rechtsmittel aber offenbar dennoch noch nicht rechtskräftig. Diese Information ist aber vorläufig und bitte noch mit Vorsicht zu genießen.
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Bild: Shutterstock
Text: red