Siziliens Verwaltungsgerichtshof erklärt Impfpflicht für verfassungswidrig „Wer soll über den Anteil der entbehrlichen Bürger bestimmen?“

Von Kai Rebmann

Der Verwaltungsgerichtshof von Sizilien hat mit Urteil vom 16. März 2022 entschieden, dass eine Impfpflicht nicht mit der italienischen Verfassung vereinbar ist. Im vorliegenden Fall war dem Kläger von einer Uni die Teilnahme an einem Pflegestudiengang verweigert worden, wogegen der Student sich gerichtlich zur Wehr setzte. Nachdem seine Klage in erster Instanz noch abgewiesen worden war, hatte seine Berufung vor dem Verwaltungsgerichtshof nun Erfolg. Die Richter in Sizilien haben das Urteil nun an das Verfassungsgericht weitergeleitet, um die oberste gerichtliche Instanz in Italien abschließend über den Fall entscheiden zu lassen.

Im Kern der Urteilsbegründung führten die Richter aus, dass eine Impfpflicht schon dann verfassungswidrig sei, wenn es auch nur zu einem einzigen Todesfall im Zusammenhang mit der Impfung kommt. Darüber hinaus kritisierte der Verwaltungsgerichtshof in Italien die Tatsache, dass die wegen ihres Berufs dazu verpflichteten Menschen ihre schriftliche Einwilligung zur Impfung geben müssen. Die Richter sahen die freiwillige Einwilligung zu einer verpflichtenden Impfung als „sachlich unvereinbar“ an. Auch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) ist zu Beginn dieses Jahres bereits mit einer sehr eigenwilligen Definition des Begriffs der freiwilligen Impfung aufgefallen: „Selbst die Impfpflicht führt ja dazu, dass man sich zum Schluss freiwillig impfen lässt.“

Italienischer Anwalt analysiert das Urteil aus Sizilien

Der italienische Anwalt Marco Mori hat das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs von Sizilien auf seinem Rumble-Kanal analysiert. Mori geht dabei nicht nur auf die schweren bis tödlichen Nebenwirkungen der verschiedenen Impfstoffe ein, sondern äußert auch seine Bedenken bezüglich der Unabhängigkeit der Richter beim Verfassungsgericht. Dessen Vorsitzender ist seit dem 29. Januar 2022 mit Giuliano Amato der ehemalige Ministerpräsident sowie Innenminister Italiens. Auch in dieser Hinsicht gibt es Parallelen zu Deutschland, wo mit ehemaligem CDU-Bundestagsabgeordneten Stephan Harbarth ebenfalls ein Berufspolitiker an der Spitze des höchsten Gerichts steht. Was Marco Mori zu dem Urteil aus Sizilien zu sagen hat, lesen Sie in der folgenden Transkription seines Videos:

„Also, das hier ist ein sehr wichtiges Urteil. Es ist ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs von Sizilien. Der Gerichtshof hat den Fall, in dem es um die Verfassungswidrigkeit der verpflichtenden Impfung des medizinischen Personals geht, an das Verfassungsgericht weitergeleitet. Aber die Begründungen (zu dem Urteil) betreffen die Impfpflicht in ihrer Gesamtheit. Nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofs von Sizilien ist die Impfpflicht verfassungswidrig. Dieses 53-seitige Urteil wird einigen Druck auf das Verfassungsgericht ausüben. Es wird nicht in der Lage sein, die Impfpflicht und die Argumente der Regierung aufrechtzuerhalten, es sei denn, es trifft eine politische Entscheidung. Mit Giuliano Amato wurde jedoch ein Politiker zum Präsidenten des Verfassungsgerichts ernannt. Das sagt wohl mehr als tausend Worte. Ein sehr interessanter Teil sind die Daten von EudraVigilance, der Pharmakovigilanz-Datenbank der Europäischen Union. Und diese Daten sind wirklich schockierend. In dem Urteil steht: Die von der europäischen Datenbank gesammelten Daten zeigen, dass bis Ende Januar 2022 innerhalb der EU bisher 570 Millionen Pfizer-Dosen verabreicht wurden. Hierbei wurden 582.000 Fälle von Nebenwirkungen gemeldet, von denen 7.000 einen tödlichen Verlauf nahmen. Das war Pfizer. Und jetzt AstraZeneca: Bei 69 Millionen Dosen wurden 244.000 Fälle von Nebenwirkungen gemeldet, von denen 1.447 einen tödlichen Verlauf nahmen. Als nächstes geht das Urteil auf Moderna ein: 139 Millionen Dosen, 150.000 Nebenwirkungen, 834 tödliche Verläufe. Dann Janssen: 19 Millionen Dosen, 40.766 Fälle von Nebenwirkungen, von denen 279 tödlich endeten.

Die meisten der oben genannten Nebenwirkungen sind zweifellos mild. Aber unter diesen Nebenwirkungen gibt es auch ernsthafte Pathologien, die in einigen Fällen geeignet sind, die Gesundheit des geimpften Patienten irreversibel zu gefährden. Und das ist genau der Punkt. Sie können zur Invalidität oder im schlimmsten Fall zum Tod führen. Es ist daher zweifelhaft, ob solche medizinischen Produkte und die zu ihren Nebenwirkungen erhobenen Daten die genannten verfassungsrechtlichen Anforderungen erfüllen. Und dann stehen da neun sehr wichtige Zeilen. Und ich bin gespannt, was Giuliano Amato über die Zeilen schreiben wird. Er ist ein Politiker und folgt ganz der Linie der Regierung. Es stimmt, dass die Fälle von schwerwiegenden unerwünschten Wirkungen nur einen kleinen Teil ausmachen. Aber hören Sie sich das an: Gleichwohl dürfte das vom Verfassungsgericht aufgestellte Kriterium für die Durchsetzung ärztlicher Zwangsbehandlungen keine quantitative Bewertung beinhalten. Daher ist die Zulässigkeit einer Zwangsimpfung auszuschließen, wenn dabei Produkte verwendet werden, deren Auswirkungen auf die Gesundheit des geimpften Patienten die Schwelle der normalen Verträglichkeit überschreiten. Das Risiko schwerwiegender oder tödlicher Nebenwirkungen kann dabei nicht akzeptiert werden, selbst wenn diese im Verhältnis zur geimpften Bevölkerung gering sind. Schon ein einziger tödlicher Verlauf reicht also aus, um dies unzulässig zu machen. Und selbst für den Fall, dass wir das Risiko – von auch seltenen – tödlichen Nebenwirkungen akzeptieren, würde dieses Kriterium sensible ethische Implikationen beinhalten. Wer soll zum Beispiel über den Anteil der entbehrlichen Bürger entscheiden? Darüber kann man nicht diskutieren. Das würde uns in den Nationalsozialismus führen. So etwas steht außerhalb jeder Diskussion. Wenn das Verfassungsgericht dieses Urteil kassiert, dann entlarven sich seine Richter als Diener der Politik. Dann sind das Politiker, keine Juristen. Ein Jurist kann nur zu demselben Schluss kommen wie dieses Urteil. Sollten die Richter des Verfassungsgerichts trotzdem anders entscheiden, bedeutet das natürlich nicht, dass sie unwissend sind, sondern nur, dass sie extrem voreingenommen und politisiert sind. So jemand müsste in Lichtgeschwindigkeit seines Amtes enthoben werden. Wir sollten sie in dieser Angelegenheit also daran erinnern, dass sie ihre Urteile auch begründen müssen.“

Fall erinnert an Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Am 15. Februar 2006 ist das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in einem vergleichbaren Fall zu einer ähnlichen Einschätzung gekommen. Im Januar 2005 war das Luftsicherheitsgesetz dahingehend geändert worden, dass ein von Terroristen entführtes Passagierflugzeug von den Streitkräften als „Ultima ratio“ auch abgeschossen werden darf. Die Karlsruher Richter sahen darin einen Verstoß gegen den im Grundgesetz verankerten Schutz der Menschenwürde. Dieser Schutz gelte auch für „Todgeweihte“, die durch die Freigabe zum Abschuss „verdinglicht und zugleich entrechtlicht“ würden. Mit der Billigung eines entführten Luftfahrzeuges behandle der Staat die darin sitzenden unschuldigen Passagiere und Besatzungsmitglieder als Objekte, wie in der Urteilsbegründung ausgeführt wurde.

Übertragen auf die aktuellen Debatten über die Impfpflicht, sei es die allgemeine oder „nur“ eine sektorale Impfpflicht, nimmt der Staat damit billigend in Kauf, dass eine unbekannte Zahl seiner Bürger zum vermeintlichen Schutz der Mehrheit an den Folgen der Impfung verstirbt. In Anlehnung an das oben erwähnte Urteil des BVerfG aus dem Jahr 2006 müsste eine Impfpflicht in Deutschland also wohl selbst dann als verfassungswidrig bewertet werden, wenn dadurch ein Fremdschutz gewährleistet werden könnte, was aber offensichtlich nicht der Fall ist. Was Marco Mori in Italien derzeit nur befürchtet, die politische Instrumentalisierung des obersten Gerichtes, ist in Deutschland leider schon bittere Realität, wie unter anderem die sachlich schwer nachvollziehbare Entscheidung zur Bundesnotbremse gezeigt hat.

DAVID
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Kai Rebmann ist Publizist und Verleger. Er leitet einen Verlag und betreibt einen eigenen Blog.

Bild: Shutterstock
Text: kr

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