Von Daniel Weinmann
Wer hierzulande wegen eines Corona-Impfschadens gegen einen Pharmakonzern klagt, hat einen schweren Stand. Die juristischen Hürden sind extrem hoch. Allein der Wiesbadener Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller vertritt nach eigenen Angaben mehr als 1.000 Impfgeschädigte, in 500 Fällen hat seine Kanzlei ein Klageverfahren bei den deutschen Landgerichten eingeleitet.
Damit sei zumindest das Thema Verjährung vom Tisch, schreibt der Jurist auf seiner Website. Denn auch die Schadensersatz- bzw. Schmerzensgeldansprüche wegen Gesundheitsschäden durch die sogenannte Corona-„Schutzimpfung“ verjähren. „Wenn Impfschäden auf eine Impfung auf das Jahr 2021 zurückzuführen sind, verjähren unwiderruflich zum 31.12.2024 alle Ansprüche“, mahnt Cäsar-Preller.
Die Crux für Kläger: Sie müssen vor Gericht beweisen, dass die Beschwerden tatsächlich durch die Impfung hervorgerufen wurden. “Das ist wie David gegen Goliath”, beschreibt Cäsar-Preller die Lage der Impfgeschädigten. Erst Anfang Januar hatte das Landgericht Rottweil eine Klage abgewiesen. Ein 58-Jähriger warf dem Mainzer Impfstoff-Multi BioNTech vor, infolge einer Covid-19-Impfung auf dem rechten Auge fast vollständig erblindet zu sein.
Veneninsuffizienz und Dickdarmresektion
Zumindest jenseits deutscher Grenzen gibt es neue Hoffnung. In Spanien wurde im April 2021 ein heute 60 Jahre alter Mann gegen das Coronavirus geimpft, ohne über die potenziellen Nebenwirkungen oder verfügbare Alternativen aufgeklärt zu werden. Schon zwölf Stunden nach der Injektion traten „akute Symptome wie diffuse Bauchschmerzen, Übelkeit und Erbrechen“ auf. Im weiteren Verlauf litt der Geschädigte unter Veneninsuffizienz und musste sich einer Dickdarmresektion unterziehen.
Wie die spanische Online-Zeitung „The Objective“ erfahren hat, hat der spanische Nationale Gerichtshof Audiencia Nacional nun die Berufung des Klägers zugelassen, in der er eine Entschädigung von knapp 92.000 Euro fordert. Sein Anwalt Alberto Masiá hat bereits 16 weitere Klagen von Mandanten eingereicht, die nach der ersten Impfung von AstraZeneca absolut oder vollständig arbeitsunfähig sind.
EU befreit Impfstoff-Hersteller von Entschädigungszahlungen
Nach Ansicht von Masiá wäre es jedoch sinnvoller, wenn der Staat ein Entschädigungssystem für die Impfschäden einrichten würde. Die EU-Mitgliedstaaten haben bereits 2021 mit den Impfstoffherstellern vereinbart, dass die Mitgliedstaaten – trotz der Milliardengewinne der Pharmaunternehmen – mögliche Entschädigungsverpflichtungen selbst übernehmen.
Für die Impfopfer ändert dies jedoch nichts. Sollten sie überhaupt einen Erfolg vor Gericht erstreiten, bekämen sie von AstraZeneca, BioNTech und Konsorten Schadensersatz, die sich das Geld dann vom Staat zurückholen könnten. Zahlen müssen letztendlich somit die Steuerzahler.
Nun hoffen viele Tausend betroffene Spanier, dass das Audiencia Nacional einen Präzedenzfall schafft. Mit einer Entscheidung ist aber erst in ein paar Monaten zu rechnen.
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Daniel Weinmann arbeitete viele Jahre als Redakteur bei einem der bekanntesten deutschen Medien. Er schreibt hier unter Pseudonym.
Bild: Cromavision/Shutterstock