Das Oberlandesgericht Jena hat den spektakulären Beschluss eines Weimarer Amtsrichters zur Maskenpflicht und Testpflicht an Schulen gekippt. Der Familienrichter habe keine Zuständigkeit für die ihm vorgelegte Frage gehabt, so die Richter des Oberlandesgerichtes Jena. Sie widersprechen damit diametral einer Entscheidung ihrer Kollegen vom Oberlandesgericht Karlsruhe. Die wurde als indirekte Rückendeckung für den Weimarer Familienrichter aufgefasst. Gegen diesen ermittelte die weisungsgebundene Staatsanwaltschaft im rot-rot-grün regierten Thüringen wegen des Verdachts der Rechtsbeugung und ließ seine Wohnung, sein Haus und sein Auto durchsuchen sowie sein Handy beschlagnahmen.
Das Oberlandesgericht Karlsruhe zeigt in seinem Beschluss, über den wir hier berichtet haben, auf, dass ein Familiengericht gemäß § 1666 BGB verpflichtet ist, nach pflichtgemäßem Ermessen Vorermittlungen einzuleiten: Ein Familiengericht kann demnach die Prüfung, ob eine Kindeswohlgefährdung vorliege, nicht einfach auf das Verwaltungsgericht verlagern. Das OLG Karlsruhe hatte diesen Beschluss gefasst, weil eine Mutter aus Pforzheim gegen die schulischen Corona-Maßnahmen geklagt hatte. Sie sah, wie die Weimarer Eltern, das körperliche, seelische und geistige Wohl ihrer Kinder gefährdet. Das Pforzheimer Familiengericht wollte den Fall nicht untersuchen und verwies an das Verwaltungsgericht.
Das Oberlandesgericht in Jena sieht das nun offenbar genau umgekehrt. Der Familienrichter habe gar keine Zuständigkeit in der Frage gehabt, heißt es in einer Pressemitteilung des Gerichts. Die gerichtliche Kontrolle staatlicher Anordnungen zum Corona-Schutz obliege „allein den Verwaltungsgerichten“. Die Jenaer Richter ließen wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls die Möglichkeit einer Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof zu. Nun wird dieser möglicherweise entscheiden müssen, welche der beiden diametral entgegen gesetzten Rechtsauffassungen Bestand hat – die aus Jena oder die aus Karlsruhe.
Der Weimarer Amtsrichter hatte entschieden, dass Kinder an zwei Weimarer Schulen keine Corona-Masken im Unterricht tragen müssen und auch nicht der Testpflicht unterliegen. Von Kritikern der Corona-Maßnahmen wurde er für seine ausführliche Entscheidung gefeiert. Diese glich einer Generalabrechnung mit der Corona-Politik (wir berichteten frühzeitig, nachzulesen hier).
Verteidiger der harten Corona-Politik echauffierten sich über den Richter. In vielen großen Medien lief eine regelrechte Kampagne gegen ihn, bereits vor der Durchsuchungsaktion. Auch gegen eine Familienrichterin in Oberbayern, die ähnlich entschied wie ihr Weimarer Kollege, leitete die Staatsanwaltschaft in Bayern Vorermittlungen ein, ebenfalls wegen des Verdachts der Rechtsbeugung.
Vor dem Oberlandesgericht hatte bereits das Verwaltungsgericht Weimar die Maske auch im Unterricht im Eilverfahren für zulässig erklärt und dabei den Beschluss des Familienrichters als „offensichtlich rechtswidrig“ eingestuft – im Einklang mit dem Oberlandesgericht Jena und im Widerspruch zum Oberlandesgericht Karlsruhe.
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Bild: Shutterstock (Symbolbild)
Text: red
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