Extrem bitter, aber leider nicht neu, dass sich Journalisten derart zum Sprachrohr der Regierung machen – in diesem Fall von Berlins linkem Kultursenator. Allein schon die Einseitigkeit des Artikels ist ein journalistisches NoGo – aber besonders schlimm wenn ein Fall nach Zersetzung in Stasi-Manie riecht,
und die SED/Linke einen SED-Aufklärer zu Fall bringt. Und wenn man dann noch diejenigen, die deswegen Fragen stellen und Zweifel äußern – die man im eigenen Blatt sträflich vermissen lässt – als Verschwörungstheoretiker hinstellt, ist das arrogant und ignorant (was es auch wäre, als bewiesen hinzustellen, es sei eine Verschwörung – es ist eben eine sehr merkwürdige Causa die viele, viele Fragen aufwirft und leider an DDR-Methoden erinnert, umso wichtiger ist es beide Seiten anzuhören und ernst zu nehmen – und abschließende Urteile den Gerichten zu überlassen).
Link zum Artikel.
Sehr interessant zu dem Thema ist auch dieser Artikel:
https://www.publicomag.com/…/der-diskrete-charme-des…/
Schon allein dass ein Brief, den namhafte DDR-Bürgerrechtlerin zur Unterstützung Knabes geschrieben haben, in dem Bericht nicht vorkommt, ebenso wenig wie auch nur ein einziger Knabe-Unterstützer zitiert wird, ist einseitig und verstößt gegen das journalistische Grundprinzip der Ausgewogenheit.
Schade, dass der Tagesspiegel so unkritisch den Verlautbarungen der Kulturverwaltung folgt.
Hier noch ein paar detaillierte Kritikpunkte aus einem Leserkommentar unter dem Artikel:
Eindeutig wird, dass in der Kulturverwaltung die Infos zusammenlaufen. Wenn die Kulturverwaltung die rechtliche Vorgesetzte des Vizes ist, hätte sie entsprechend handeln müssen und das seit langem. Statt so lange zu warten, bis genug Material zusammengesammelt ist, dass der Stiftungsvorstand geschasst werden kann.
Knabe werden von der Kulturverwaltung einerseits Verfehlungen zur Last gelegt, die er weder zu verantworten hat noch beeinflussen kann, andererseits soll er Aufgaben erfüllen, die nicht in seinen Bereich fallen.
Beispiel 1: private SMS oder e-mails, offensichtlich die Hauptindizien, verfertigt von Frauenhofer an Arbeitskolleginnen. Damit hat ein Vorgesetzter nichts zu tun, es sei denn sie geschähen in seinem Auftrag. Das Privatleben ist geschützt und das hat gute Gründe.
Die Kulturverwaltung hat im Gegensatz zu Knabe früh davon Kenntnis. Sie hat die rechtliche Handhabe, offensichtlich nicht Knabe. Stattdessen wälzt sie eigene Verantwortung ab.
Beispiel 2:
Das Gremium erteilt Knabe den Auftrag, ein Präventionskonzept gegen Mobbing, Diskriminierung und sexuelle Belästigung vorzulegen. Knabe
bekam sogar eine entsprechende Dienstvereinbarung der
Kulturstaatsministerin als Mustervorlage
Präventionskonzept in der Verkleidung einer Dienstvereinbarung, aber dekretiert von oben? Eine Dienstvereinbarung findet per Betriebsverfassungsgesetz auf Initiative von unten statt: auf Betreiben des Betriebsrates. Nur – das wiederum hat die Vorgesetzte Grütters nicht dekretieren. Eine Dienstanweisung ist etwas anderes. Aber dann muss auch auf die Erfüllung gewartet werden.
Beispiel 3: Knabe überschreitet seine Kompentenzen, wenn er seinen Vize entlässt. D.h. Knabe darf ihn nicht entlassen, soll aber zugleich dafür sorgen, dass der in seiner Freizeit keine privaten e-mails an erwachsene Frauen mehr schreibt.
Die Forderungen an Knabe waren schlichtweg unerfüllbar.