Staatliche Hütchenspiele gegen „böse“ Demos Leipzig verbietet Querdenker-Kundgebung

Kaum wurde bekannt, dass bei der großen Demonstration gegen das „Corona-Gesetz“ am 18. November in Berlin kein einziger Polizist von den Corona-Maßnahmen-Kritikern verletzt wurde, aber 78 von den linken Gegendemonstranten (während Medien und Polizeipräsidentin haargenau den gegenteiligen Eindruck vermittelten, siehe hier), schon kommt die nächste Nachricht, bei der man sich vorkommt wie in Absurdistan: Die Behörden in Leipzig, wo sich militante Linksextreme seit Jahren Straßenschlachten mit der Polizei liefern und für Angst und Schrecken sorgen, haben eine für diesen Samstag geplante Demonstration von Corona-Maßnahmen-Kritikern verboten. Zwei linke Gegendemonstrationen wurden gleichzeitig gestattet.

„Eine Versammlung der Bewegung werde zwar bereits seit längerem beworben, sei aber nicht fristgemäß bis zum 17. Dezember 12.00 Uhr angemeldet worden, teilte die Stadt am Donnerstag mit“, wie die Freie Presse schreibt. Offenbar griff die von einem SPD-Oberbürgermeister geführte Stadtverwaltung zu Verfahrenstricks: In einer Allgemeinverfügung legte sie fest, für jedermann im Stadtgebiet seien Kundgebungen untersagt, wenn sie nicht innerhalb der eilig aus dem Hut gezauberten Frist angemeldet würden.

‘Leipzig nimmt Platz‘

Während die Corona-Maßnahmen-Kritiker offenbar kalt erwischt wurden von der plötzlichen Regeländerung – Kundgebungen müssen in Deutschland grundsätzlich nur angemeldet werden, und das kann auch kurzfristig geschehen – waren die linken Gegendemonstranten auf wunderliche Weise offenbar besser informiert. Unter anderem seien „zwei Kundgebungen der Initiative ‘Leipzig nimmt Platz‘ sowie der Linksjugend Leipzig mit insgesamt 1000 Teilnehmern für Samstag angemeldet und bestätigt worden, wie die Stadt weiter mitteilte. Sie sollen auf dem Markt und dem Augustusplatz im Stadtzentrum stattfinden“, wie die Freie Presse schreibt.

Das Vorgehen der Verwaltung erinnert an ein Hütchenspiel. Spielregeln werden schnell und für eine Seite unerwartet geändert – während die andere Seite offenbar nicht unerwartet erwischt wird.

Auch in Bremen und anderen Städten wurden in den vergangenen Wochen Kundgebungen von „Querdenkern“ verboten, während gleichzeitig die Gegendemonstrationen stattfinden durften. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Praxis faktisch abgesegnet. Vielleicht wäre es Zeit, dass sich Justiz und Politik ehrlich machen und Artikel acht des Grundgesetzes ändern. Bis heute heißt es da:

„Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.“

Ehrlich wäre:

„Alle Deutschen, die die Regierung unterstützten, haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.“

Beim Nachschlagen des Artikels kam ich noch ins Grübeln bei Satz zwei. Der besagt: „Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.“ Im Umkehrschluss läge dann nahe, dass so eine Einschränkung durch Gesetz für Versammlungen, die nicht unter freiem Himmel erfolgen, nicht möglich ist. Genau das geschieht aber aktuell in großem Umfang. Fragen über Fragen.


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Bild: zendograph/Shutterstock
Text: br


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