Weihnachtsbaum-Spender für Kita droht bis zu einem Jahr Haft Nach "Tannenverzicht": Streit in Hamburg eskaliert

Von Kai Rebmann

Es gab mal eine Zeit, es muss wohl vor der Jahrtausendwende gewesen sein, da brachte den Autor dieser Zeilen kaum etwas mehr aus der Fassung, als wenn jemand sagte: „Früher war alles besser!“ Inzwischen weiß ich nicht nur, dass das in vielen Fällen stimmt, sondern benutze diesen Satz selbst immer öfter.

Aufgewachsen und sozialisiert in der Bundesrepublik Deutschland der 1980er-Jahre stand zumindest gefühlt noch jeder Kindergarten unter der administrativen Leitung einer noch nicht von den Jüngern einer Klima-Sekte unterwanderten Kirche. Besuche des Nikolaus dort waren normal, ebenso der entsprechende Schmuck in den Einrichtungen. Auf keinen Fall fehlen durften, sozusagen als Krönung, eine Krippe und – natürlich – der obligatorische Weihnachtsbaum.

Heute, im „besten Deutschland aller Zeiten“, sind das aber nur noch Kindheitserinnerungen, die immer mehr zu verblassen drohen (siehe hier und hier). Selbst Weihnachtsmärkte heißen oft nicht mehr so, sondern müssen als „Wintermärkte“ firmieren. Und Bibelzitate scheinen mittlerweile dazu geeignet, den öffentlichen Frieden zu gefährden.

Dazu passt die Meldung über einen völlig eskalierten Streit um einen Weihnachtsbaum in einem Hamburger Kindergarten. Schon die Ankündigung der Leitung der „Kita Mobi“, dieses Jahr „im Sinne der Religionsfreiheit“ auf eine geschmückte Tanne zu verzichten, ließ viele Eltern fassungslos zurück. Was dann aber folgte, schlägt dem Fass wohl endgültig den Boden aus.

Strafanzeige gegen Weihnachtsbaum-Spender

In öffentlichen Einrichtungen, insbesondere wenn dort Kinder betreut werden, freut man sich über Spenden natürlich immer. Eigentlich! Nicht so in Hamburg, zumindest nicht in der „Kita Mobi“ und noch weniger, wenn die milde Gabe aus einem Weihnachtsbaum und Geschenken für die Kinder besteht.

Der Besitzer einer Gärtnerei hatte sich erlaubt, im Garten der Kita in der Nacht zum Nikolaustag nicht nur einen Weihnachtsbaum aufzustellen, sondern auch noch liebevoll verpackte Geschenke für die Kinder darunter zu legen. Für die „Stiftung Kindergärten Finkenau“ war das des Guten dann doch deutlich zu viel – sie erstattete Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch!

Tage zuvor hatte die Einrichtung die Eltern per E-Mail unter anderem wie folgt über ihr Nein zu einem Weihnachtsbaum informiert: „Wir haben uns im Team dagegen entschieden, da wir kein Kind und seinen Glauben ausschließen sollen.“ Daher sei das Feiern christlicher Feste ausgeschlossen.

Gehören Weihnachtsbäume nicht mehr zu Deutschland?

Florian Schröder, der edle Spender, räumte sein „Verbrechen“ gegenüber der „Bild“ bereits ein. Über sein Motiv sagte der Gärtner: „Wir finden, dass alle Kinder das Recht auf einen Weihnachtsbaum haben. Ein Weihnachtsbaum steht in unseren Augen für Wärme und Gemeinschaft während der besinnlichen Zeit.“ Und weiter: „Auf einen Weihnachtsbaum verzichten zu müssen, wirkt doch gerade der Integration entgegen.“

Damit spricht Schröder durchaus wahre Worte. Was andererseits aber natürlich nur stimmt, wenn man davon ausgeht – und so war es früher einmal –, dass Integration die Anpassung der Minderheit an die Mehrheit meint, egal ob auf gesellschaftlicher oder kultureller Ebene!

Polizei und Staatsanwaltschaft aufgepasst! Schröder spricht in der „Wir“-Form – er scheint bei der Planung und/oder Verübung seiner mutmaßlichen Straftat also noch mindestens einen Komplizen gehabt zu haben. Eine Sprecherin bestätigte den Eingang einer entsprechenden Strafanzeige bei der Polizei. Die Geschenke seien „sichergestellt“ und mit der „Prüfung der Eigentumsverhältnisse“ derselbigen begonnen worden, wie es weiter heißt.

Man fragt sich angesichts solcher Berichte, ob dieser woke Albtraum denn niemals enden will. Oder sollen inzwischen nicht einmal mehr Weihnachtsbäume und letztlich das Christentum als solches zu Deutschland gehören? Und das ausgerechnet in Zeiten, wo ansonsten doch angeblich alles und jeder dazu gehören darf?

Übrigens: Hausfriedensbruch kann in Deutschland nach Paragraf 123 StGB mit Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder Geldstrafe geahndet werden.

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Kai Rebmann ist Publizist und Verleger. Er leitet einen Verlag und betreibt einen eigenen Blog.

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