Von Kai Rebmann
Wer als Gast in einem fremden Land fortlaufend schwerste Straftaten begeht, hat sein Recht auf Aufenthalt verwirkt. Was in der Theorie einfach und logisch klingt, ist in der Praxis alles andere als das – und gilt in Deutschland noch viel weniger als anderswo. Nur allzu oft dürften sich kriminelle Migranten, etwa solche aus Syrien, noch immer hinter Begrifflichkeiten und Konstruktionen verschanzen und gelten hierzulande als „subsidiär Schutzberechtigte“ – die Länge des Strafregisters spielt dabei nicht die geringste Rolle.
Zu den wohl bekanntesten Beispielen dieser Art gehört eine syrische Großfamilie, die seit 2015 in und um Stuttgart ihr Unwesen treibt. Mehr als 160 zum Teil schwerste Straftaten haben die knapp zwei Dutzend Angehörigen in dieser Zeit auf ihr Kerbholz gebracht. Jetzt sorgt der Clan einmal mehr für Schlagzeilen – weil er Deutschland verlassen hat. Jedoch nicht im Wege der Abschiebung, sondern im Zuge einer „kontrollierten Ausreise“, wie es dazu aus dem CDU-geführten Justizministerium in Baden-Württemberg heißt. Einige Medien nutzen auch den Sprachgebrauch einer „freiwilligen Ausreise“.
Eine Abschiebung ist in diesem Fall rechtlich nicht möglich, da Syrien auch nach dem Ende des dortigen Bürgerkriegs und dem Sturz des Assad-Regimes immer noch als unsicheres Herkunftsland gilt. Nur so sind Lebensläufe wie der der syrischen Clan-Familie in Stuttgart überhaupt erst möglich.
Ausreise direkt aus der Haft heraus
Um solche Straftäter aber trotzdem loswerden zu können, greifen Politik und Justiz immer öfter zum Instrument der sogenannten „kontrollierten“ oder „freiwilligen“ Ausreise – und stecken den Kriminellen noch Handgeld in oft vierstelliger Höhe pro Nase zu. Im vorliegenden Fall waren es 17 Clan-Mitglieder, die Deutschland „freiwillig“ verlassen haben, teilweise direkt aus der U- bzw. Strafhaft heraus. Als „Starthilfe“ für ihr neues Leben in der alten Heimat gab es vom Steuerzahler einen letzten Gruß von durchschnittlich 1.350 Euro obendrauf, insgesamt also 22.950 Euro.
Drei weitere Angehörige des Clans sind jedoch immer noch in Deutschland – weil sie noch teils mehrjährige Haftstrafen zu verbüßen haben. Verurteilt wurde die Bande in den vergangenen Jahren unter anderem wegen schwerer Körperverletzung, schweren Diebstahls und Betrugs, in der Regel auch mehrfach. Und so entlarven sich auch die Worte von BaWü-Justizministerin Marion Gentges (CDU) im Handumdrehen als reines Lippenbekenntnis und klare Verweigerung der Realität: „Jedem, der hier um Schutz nachsucht, muss klar sein, dass er mit kriminellem Verhalten in Deutschland keine Zukunft hat.“
Genau dieses rot-grüne, von Politik und Medien aber längst übernommene Wording, wie etwa hier das von den „Schutzsuchenden“ statt „Flüchtlingen“, das jeden schon länger hier lebenden Bürger, der mit offenen Augen durch dieses Land – und seine Städte – geht, auf die Palme bringt. Und lange genug auf der Nase herumtanzen lassen, hat sich der Staat ja auch. Es kommt selten genug vor, dass auf dieser Seite die „Tagesschau“ zitiert wird, in diesem Fall ist der ARD-Bericht jedoch vielsagend, wenn wohl auch unfreiwillig. Dort heißt es zur Erklärung, weshalb die Großfamilie nicht schon längst abgeschoben werden konnte: „Alle Mitglieder der Familie – der ebenfalls polizeibekannte Vater, zwei noch lebende Ehefrauen sowie alle Geschwister und Halbgeschwister – sind syrische Staatsbürger.“
Politik versteckt sich hinter Rechtslage – anstatt diese zu ändern
Zwei noch lebende Ehefrauen? Wie viele waren es denn ursprünglich? Es sind diese Familienbilder und Wertvorstellungen, die sich mit der hiesigen Kultur nicht nur außerordentlich schlecht vertragen, sondern schon per se rechtswidrig sind – aber offenbar sehenden Auges geduldet werden. Kommt dann noch die notorische Begehung von schwersten Straftaten hinzu, wirkt es umso verstörender, wenn Abschiebungen trotzdem nicht möglich sein sollen.
Gerne wird in diesem Zusammenhang auf die Rechtslage verwiesen, hier also den subsidiären Schutzanspruch von Syrern. Das tut auch Nele Allenberg als Leiterin der Abteilung Menschenrechtspolitik Inland/Europa beim Deutschen Institut für Menschenrechte, die in „bestem“ Gender-Sprech erklärt: „Das Argument, das Sicherheitsinteresse Deutschlands wiege schwerer als das Schutzinteresse der Täter*innen, ist rechtlich nicht haltbar.“
Wenn das so ist, dann wäre es Aufgabe der Politik, genau das zu ändern. Diese belässt es aber allzu oft bei Ankündigungen, anstatt die entsprechenden Fakten zu schaffen. So wird über eine Einstufung Syriens als sicheres Herkunftsland nicht erst seit gestern debattiert. Und anstatt Abschiebungen gibt es dann eben „kontrollierte Ausreisen“, die vom deutschen Staat – und nicht zuletzt dem Steuerzahler – „aktiv und engmaschig begleitet“ werden, wie es Siegfried Lorek (CDU), Migrationsstaatssekretär in Baden-Württemberg, nennt.
Aber: Eine Garantie dafür, dass der Clan nicht schon in wenigen Wochen wieder nach Deutschland einreist, können auch solche Maßnahmen und Geldgeschenke nicht bieten.
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Kai Rebmann ist Publizist und Verleger. Er leitet einen Verlag und betreibt einen eigenen Blog.
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