
„Sittenwidrig“: Klatschende Ohrfeige von Gericht für GEZ-Sender "Leistungen in einem groben Missverhältnis zur Gegenleistung"
In dem Richterspruch wird faktisch die Veruntreuung von Gebührengeldern diagnostiziert. Im konkreten Fall ging es um ein Ruhegeld beim RBB in Höhe von 1,8 Millionen Euro, das unter höchst dubiosen Umständen mit Verdacht der Vetternwirtschaft vereinbart wurde.