Von Kai Rebmann
Der „Spiegel“ ist in diesen Wochen wahrlich nicht zu beneiden. Zunächst wurde bekannt, dass das Magazin offenbar mit einer stark schwindenden Auflage zu kämpfen hat, dann machten Gerüchte über mangelnde Akzeptanz des neuen Chefredakteurs Dirk Kurbjuweit die Runde und jetzt steuert das Blatt auf die nächste Glaubwürdigkeitskrise zu.
Im Juni 2023 fuhren die Hamburger eine recht unappetitliche Kampagne gegen Till Lindemann. Der Rammstein-Sänger soll, so der „Spiegel“ damals, weiblichen Fans im Anschluss an Konzerte seiner Band regelmäßig K.-o.-Tropfen verabreicht haben bzw. haben lassen, um diese sexuell gefügig zu machen. Als vermeintlichen „Beweis“ für diese Behauptung führte das Magazin die eidesstattlichen Versicherungen zweier angeblicher Opfer auf, die der Redaktion schriftlich vorgelegen haben sollen.
Dumm nur: Die Dokumente sind offenbar das Papier nicht wert, auf dem sie gedruckt sind. Anlässlich des Urteils in einem Berufungsverfahren vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht, wonach es dem „Spiegel“ weiterhin verboten bleibt, die Vorwürfe gegen Till Lindemann weiterzuverbreiten, veröffentlichte der Anwalt des Sängers eine Pressemitteilung. Demnach musste der „Spiegel“ einräumen, „dass die ursprünglich eingereichten eidesstattlichen Versicherungen nicht von ‚Zoe‘ und ‚Sophie W.‘ stammten.“
Mehrere Versionen ein und derselben eidesstattlichen Versicherung
Damit bezieht sich Rechtsanwalt Simon Bergmann auf die Verhandlung vor dem Landgericht Hamburg vom 28. Juni 2023, als der „Spiegel“ die besagten Dokumente als Beweismittel vorlegte. In dem Verfahren stehe Aussage gegen Aussage und eidesstattlichen Versicherungen kämen aufgrund ihrer Strafbewehrung eine besondere Beweiskraft zu, wie das Magazin damals argumentierte, um die eigene Verdachtsberichterstattung gegen den Rammstein-Sänger zu rechtfertigen.
Nachdem sich die Dokumente jetzt als falsch herausgestellt haben, könnte den verantwortlichen Redakteuren tatsächlich ein juristisches Nachspiel drohen. Der „Spiegel“ spricht von einem „Versehen“ und davon, dass bei der Einreichung der Beweismittel bei Gericht „verschiedene Fassungen miteinander vertauscht“ worden seien – und legte bei der jüngsten Berufungsverhandlung im Juli 2024 zwei völlig neue eidesstattliche Versicherungen vor.
Der Lindemann-Anwalt stellt dazu fest, dass diese „nicht unerheblich“ von der ersten Fassung abweichen. Für den Juristen scheint die Glaubwürdigkeit der beiden „Spiegel“-Zeuginnen damit vollends erschüttert: „Soweit nun feststeht, dass zwei eidesstattliche Versicherungen tatsächlich nicht so abgegeben wurden, wie eingereicht, ist dies ein Vorgang, der von den Strafverfolgungsbehörden aufgeklärt werden muss“, so Bergmann.
Till Lindemann werde deshalb „Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Hamburg gegen die Verantwortlichen des ‚Spiegel‘ wegen Urkundenfälschung und versuchten Prozessbetrugs erstatten.“ Mit anderen Worten: Der Sänger will klären lassen, ob der „Spiegel“ nicht nur falsche eidesstattliche Versicherungen vorgelegt hat, sondern davon möglicherweise auch gewusst oder diese gar selbst gefälscht hat.
Kriminell oder einfach nur naiv?
Wenn die Vorwürfe zutreffen sollten, wäre es kriminell – andernfalls bestenfalls naiv. Denn tatsächlich hat die Lindemann-Seite schon im August 2023 vor dem Landgericht auf „Ungereimtheiten“ hingewiesen, die der Anwalt beispielhaft so beschreibt:
„Die eidesstattliche Versicherung von ‚Zoe‘ wies die Besonderheit auf, dass sie auf der vorletzten Seite mit einem Satz begann, der auf der nächstfolgenden Seite nicht fortgesetzt wurde. Dort fand sich nur noch die Unterschrift der Zeugin, so dass davon ausgegangen werden musste, dass einzelne Seiten der eidesstattlichen Versicherung entfernt bzw. ausgetauscht wurden.“
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Kai Rebmann ist Publizist und Verleger. Er leitet einen Verlag und betreibt einen eigenen Blog.
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