Trotz 3000 Euro Straf-Androhung – Münchner gehen auf die Straße Neue Form des Protests

Heute hier einmal eine Frage an das Münchner Ordnungsamt für meine Leser: Wenn man jetzt mal seinen Hund ausführen muss, wo kann man so einen Spaziergang ordnungsgemäß anmelden, und wie kann man die Anmeldung dann auf der Straße gegenüber der Polizei glaubhaft machen?

Auslöser für diese durch einen Tweet angeregte (Galgenhumor-)Frage: Die Polizei in München ging gestern vehement gegen Spaziergänger vor, nachdem Gegner der Corona-Maßnahmen die Menschen aufgerufen hatten, aus Protest gegen diese zum „Spazieren“ auf die Straße zu gehen. Sie drohte Bußgelder von bis zu 3.000 Euro an. Die Form des Protests durch „Spazieren“ ist gewählt, weil die Behörden Versammlungen und Kundgebungen verbieten. Das Grundgesetz garantiert den Menschen zwar Versammlungs- und Demonstrationsrecht, und führende Aerosol-Forscher betonen, im freien gebe es keine Ansteckungsgefahr – doch das ficht die Behörden und Regierungen in Deutschland nicht an. Sie haben wesentliche Grundrechte faktisch außer Kraft gesetzt.

In München sorgte eine Szene für Aufregung, bei der ein Mann einen Polizisten schubst – ausgerechnet, als ein Kamerateam des öffentlich-rechtlichen Rundfunks filmt, direkt vor der Linse. Gegner der Protestbewegung empörten sich über diesen „Gewaltakt“ und ließen das Schimpfwort „Wahnwichtel“ für die Demonstrierenden auf Twitter trennen. Befürworter der Proteste mutmaßten, der Schubser sei ein „V-Mann“ der Polizei. Zudem sei er viel sanfter zu Boden gebracht worden von den Polizisten, als diese dies sonst in vergleichbaren Fällen tun. Ob da aus einem Schubser ein Elefant gemacht wird?  

Anbei Reaktionen aus den sozialen Netzwerken zu den Ereignissen in München gestern:

https://twitter.com/Marie_Kr2/status/1476253479668695050

https://twitter.com/dcremer_/status/1476293038049742855

https://twitter.com/Marie_Kr2/status/1476253007109050376

https://twitter.com/FranzBranntwe10/status/1476126089621786624

Bild: Shutterstock
Text: br

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