Verfassungsgericht, Regierung und Gebührensender im Schulterschluss Gleichtaktung von Karlsruhe nimmt erschreckende Ausmaße an

Seit Stephan Harbarth mit tatkräftiger Unterstützung der Bundeskanzlerin aus der CDU-Fraktion im Bundestag in den Chefsessel des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe wechselte, ist Deutschlands oberstes Gericht auffallend handzahm der Regierung gegenüber. Eilanträge zu den Corona-Maßnahmen ließ es erst gar nicht zu. So zementierte es die Zersetzung der Grundrechte unter Angela Merkel. Mit dem höchst umstrittenen Klimaurteil machte es die Einschränkung der Grundrechte aufgrund einer abstrakten Gefahr zugunsten künftiger Generationen regelrecht zur Pflicht. Nun hat das Gericht eine neue Entscheidung getroffen, die auch wieder ganz im Sinne der Kanzlerin ist: Es hebelte faktisch die Entscheidungsgewalt der Parlamente aus. Auch an denen vorbei darf der Rundfunkbeitrag nun erhöht werden – ganz so, wie es sich Merkels Haussender wünschen.

Der Hintergrund: Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) hatte 2020 die Erhöhung des Rundfunkbeitrags verhindert, indem er ihn im Landtag nicht zur Abstimmung stellte. So konnte das kleine Bundesland das Inkrafttreten der Beitragserhöhung um 86 Cent im Monat verhindern. Denn die tritt nach der aktuellen Gesetzeslage nur in Kraft, wenn alle 16 Landtage in Deutschland zustimmen. Aber Regeln sind im „besten Deutschland aller Zeiten“ offenbar dazu da, dass die Regierenden und die, die ihnen nahestehen, dagegen verstoßen. ARD, ZDF und Deutschlandfunk zogen gegen die Blockade aus Sachsen-Anhalt vor das Verfassungsgericht. Das gab ihnen nun recht. Der Rundfunkbeitrag steigt jetzt auf 18,36 Euro.

Die Begründung der Richter: Aus der Rundfunkfreiheit im Grundgesetz leite sich ein Anspruch der Rundfunkanstalten auf „funktionsgerechte Finanzierung“ ab. Ohne die 86 Cent Erhöhung sei der nicht erfüllt. Das Gericht teilte in einer Pressemitteilung mit: „Für die funktionsgerechte Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten besteht eine staatliche Gewährleistungspflicht, mit der ein grundrechtlicher Finanzierungsanspruch der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten korrespondiert.“ Daraus leiten die Richter eine konkrete Handlungspflicht ab. Parlamentarismus hin oder her – „wat mutt dat mutt“, so könnte man die Entscheidung definieren. Die Propaganda – und selbstverständlich auch die üppigen Pensionskassen der Öffentlich-Rechtlichen – müssen natürlich finanziert werden.

Was das Gericht weiter ausführt, klingt wie Hohn – wie man ihn sonst eher aus sozialistischen Staaten gewöhnt ist, in denen Institutionen systematisch die Realität auf den Kopf stellen: „Dabei wächst die Bedeutung der dem beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk obliegenden Aufgabe, durch authentische, sorgfältig recherchierte Informationen, die Fakten und Meinungen auseinanderhalten, die Wirklichkeit nicht verzerrt darzustellen und das Sensationelle nicht in den Vordergrund zu rücken, vielmehr ein vielfaltsicherndes und Orientierungshilfe bietendes Gegengewicht zu bilden.“

Faktisch erteilt Karlsruhe damit den öffentlich-rechtlichen Anstalten ohne Hinsehen einen finanziellen Freibrief. Teure Fußball- und Sport-Rechte, teure Shows, die Finanzierung von Hetzern wie Böhmermann, extrem teuren Bauten wie dem neuen WDR-Funkhaus, Auslandsreisen ganzer Big-Bands für die Jubiläen von Auslandsstudios (selbst erlebt in Moskau) – für all das gibt es nun einen Blankoscheck. Die parlamentarische Kontrolle ist damit ausgehebelt, die 16 Landtage in Deutschland haben faktisch nichts mehr mitzureden, wenn es darum geht, wieviel Geld sich die Sender noch genehmigen dürfen. Dafür zuständig ist allein die umstrittene KEF, die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten.

Die Tragweite dieses Urteils ist aber nicht nur wegen des Blankoschecks für die öffentlich-rechtlichen Wahrheitsverkünder so immens. Es zeigt endgültig, wie es Angela Merkel gelungen ist – insbesondere durch die Installation eines Vertrauten auf dem Chefsessel – Deutschlands oberstes Gericht wie so viele andere Institutionen gleichzutakten. Würde Ähnliches in Polen oder Ungarn geschehen – das Wehgeschrei dieser Regierung wäre sehr laut. Die Zersetzung von Demokratie, Rechtsstaat, Meinungsfreiheit und Gewaltenteilung hat ein Ausmaß erreicht, das atemlos macht.

Angela Merkel mit dem heutigen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts
Diejenigen, die selbst wenig haben, bitte ich ausdrücklich darum, das Wenige zu behalten. Umso mehr freut mich Unterstützung von allen, denen sie nicht weh tut!
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Bild:  Shutterstock
Text: br

 

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