Ein Gastbeitrag von Hubertus Voigt
Leise und fast unbemerkt änderte das RKI am 14.1.2022 mit Wirkung zum 15.1.2022 (!) die Dauer des „Genesenenstatus“. Auf der am selben Tag stattfindenden Pressekonferenz wurde darüber kein Wort verloren (reitschuster.de berichtete hier und hier). Weder Bundesminister Prof. Lauterbach noch Amtschef Prof. Wieler, dem Minister direkt unterstellt, berichteten über die neue Maßgabe – zumindest war den öffentlich zugänglichen Mitschnitten nichts dazu zu entnehmen. Das ist für mich der erste Skandal. Wofür sind derartige Pressekonferenzen da, wenn solche Neuigkeiten, die Millionen Menschen betreffen, unter den Tisch fallen? Oder sollte es sogar so sein, dass dies bewusst kein Thema war? Glaubt man in den zuständigen Ministerien inzwischen, die neuen geltenden Maßstäbe würden schon von selbst irgendwann ans Tageslicht kommen? Dies ist einer Demokratie unwürdig.
Nun, wir haben ja in der Pandemie schon oft genug gehört, dass der Minister zwar in „Haawaad“ war, aber dort keinen Abschluss in Epidemiologie gemacht hat. (Wohl aber seine Ex-Ehefrau). Aber dennoch beliest er sich, wie er nicht müde wird zu betonen, insbesondere in diesen so qualvollen Monaten der Pandemie. Manchmal frage ich mich jedoch: Was liest er genau? Epidemiologische Studien aus der ganzen Welt – oder eher Leitfäden à la „Wie drangsaliere ich ein Volk und verweigere oder verschleiere die Fakten so, dass es nicht zu vielen auffällt“? – geschrieben möglicherweise von seinem RKI-Chef Wieler, der in vergangenen Pandemien einschlägige Erfahrungen gesammelt hat?
Aber nun zur veränderten Regelung.
Genesenenstatus verändert sich von einem halben Jahr auf „netto“ 2 Monate
In den „Fachlichen Vorgaben des RKI“ heißt es nun zum Genesenenstatus nach Bestätigung einer Infektion durch einen positiven PCR-Test:
b) das Datum der Abnahme des positiven Tests muss mindestens 28 Tage zurückliegen
UND
c) das Datum der Abnahme des positiven Tests darf höchstens 90 Tage zurückliegen.
Es handelt sich also letztlich nicht nur um eine Halbierung, sondern eine Reduktion der Dauer des bisher anerkannten Immunschutzes um 67 Prozent.
Damit verlieren nun alle Menschen, die seit August 2021 einen positiven SARS-CoV-2-Nachweis hatten, ihren Status als „Genesener“. Der zum einen mit Immunität zu tun hat, aber auch entscheidend mit dem Recht auf gesellschaftliche Teilhabe verbunden ist. Alle Menschen, die sich zwischen dem 15.7.2021 und dem 15.10.2021 infiziert haben (613.742 Menschen), haben also am 15.01.2022 ihren Status als „Genesene“ verloren (Quelle der Daten jeweils der Situationsbericht des RKI). Für die Menschen, die sich zwischen dem 15.10.2021 und dem 31.12.2021 infiziert haben (insgesamt 3.645.964 Menschen) verkürzt sich der Genesenstatus signifikant und sie müssen sich deutlich eher impfen lassen – wenn sie weiter ohne relevante Einschränkungen am gesellschaftlichen Leben teilhaben wollen. Für fast 4 Millionen Menschen hat diese Neueinschätzung des RKI also enorme Bedeutung – aber weder Minister, noch Amtschef trauen sich, die wichtige Nachricht öffentlich zu kommunizieren. Vom Bundeskanzler, der auch Kanzler dieser fast 5 Prozent der Bevölkerung ist, möchte ich gar nicht sprechen. Er ist eh untergetaucht in dieser Debatte.
Was ist die Motivation für diese „heimliche“ Aktion? Schwupps – 4 Millionen Menschen mehr, die der Staat impfen kann, darf, muss und soll? Das mag eine einträgliche Motivation sein, wissenschaftlich ist sie jedoch nicht. Die übrigen – wissenschaftlichen – Begründungen jedoch sind dünn.
Es werden drei Quellen zitiert, die die Neuerung stützen sollen.
1. Neil Ferguson, Azra Ghani, Wes Hinsley and Erik Volz. Hospitalisation risk for Omicron cases in England. Imperial College London (22-12-2021)
2. UK Health Security Agency: SARS-CoV-2 variants of concern and variants under investigation in England. Technical briefing 34
3. Wissenschaftliche Begründung der STIKO für die Empfehlung zur Verkürzung des Impfabstands zwischen Grundimmunisierung bzw. Infektion und Auffrischimpfung auf einen Zeitraum ab 3 Monaten
Zu 1:
Dieser WHO-Bericht beschäftigt sich mit dem Hospitalisierungsrisiko für Omikron-Patienten in England, welches für Omikron signifikant geringer war als bei den vorherigen Varianten.
Zu 2:
Die UK Health Security Agency hat unter dem oben genannten Link mehrere Studien vorgelegt, aus denen sie ihre weitere Corona-Politik ableiten möchte. Dabei geht es zum Beispiel um die deutlich geringere Effektivität der bisherigen Impfung, z.B. mit Comirnaty gegen SARS-CoV-2 bei Omikron. Eine andere Studie kommt zu dem Ergebnis, dass durch Omikron das Risiko zur stationären Aufnahme „ca. nur ein Drittel so hoch ist wie durch Delta (Hazard Ratio 0.33, 95 % CI: 0.30 to 0.37) und signifikant geringer bei dreifach geimpften Menschen im Vergleich zu Nicht-Geimpften.“ Die Autoren schränken allerdings selbst die Allgemeingültigkeit dieser Aussage ein, weil die Studienpopulation „sehr klein“ war.
Zu 3:
Die STIKO empfiehlt in ihrer 16. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung (richtig gelesen, wir impfen schon seit knapp 13 Monaten und haben schon die 16. Aktualisierung – daran sehen wir die Halbwertszeit der Empfehlungen), dass der Impfabstand zwischen der „Grundimmunisierung“ und der „Auffrischimpfung“ auf einen Zeitraum von 3 Monaten verkürzt werden solle. Hintergrund ist, auch wenn dies nicht explizit erwähnt wird, die uns von der Politik im vergangenen Herbst oft vorgetragene Erkenntnis, dass der aktuelle Impfstoff gegen den Alpha-Typ nicht mehr so effektiv gegen die Delta-Variante ist und schon gar nicht gegen die Omikron-Mutation. Um die Dauer der natürlichen Immunisierung geht es an keiner Stelle.
Wo sind die wissenschaftlichen Argumente?
Zusammengefasst kann man sagen, dass in keinem dieser Artikel fachliche und sachliche Argumente angeführt werden, die für eine Verkürzung des Genesenenstatus sprechen. Ganz im Gegenteil, wäre dies der Fall gewesen, so hätte England nicht kürzlich eine Lockerung der Maßnahmen angekündigt. Der nächste „Freedom Day“ ist für den 26. Januar 2022 avisiert. Während England sich also – aufgrund der angeführten Studien – auf die Freiheit vorbereiten kann und darf, werden hierzulande die Maßnahmen, Vorschriften und Verordnungen immer rigider. Mit gleicher Datengrundlage.
Vielleicht haben die fleißigen Beamten im RKI es aber auch nur nicht geschafft, eine gewisse Ordnung und Pedanterie für ihre Quellenlage aufzubringen. Sie werden das hoffentlich nachholen müssen, wenn die eine oder andere Klage vor einem Verwaltungsgericht entschieden werden muss. Das Netzwerk „kritischer Richter und Staatsanwälte“ hat am 16. Januar 2022 schon darüber in einer Eilmeldung berichtet.
Es verbleiben noch viele Fragen
Aber es verbleiben einige Fragen, die leider die „Fachliche Vorgabe“ nicht behandelt und die ich daher hier kurz aufarbeiten möchte.
1. Schon für die bislang gültige sechsmonatige Dauer der Immunität nach einer Infektion gibt es nur wenig belastbare Studien. Besser ist die Datenlage nach einer Impfung gegen SARS-CoV-2. Sie schützt, wie wir jetzt wissen, nur für wenige Monate. Daher sprechen ja auch mehr und mehr Kollegen darüber, dass man sie eher als „prophylaktische Medikation“ bezeichnen sollte. Da wir aber jetzt in der Mehrheit, da sich die Infektionszahlen so rasant nach oben entwickelt haben, mit Menschen zu tun haben, die sich mit Omikron infiziert haben, wird der Immunschutz zumindest gegen diese Variante höher und langanhaltender sein als eine Impfung gegen die Alpha-Variante.
In der Schweiz hat der Bundesrat übrigens inzwischen anerkannt, „dass eine natürliche Immunität besser schützt als die Impfung“, von Wissenschaftlern entsprechend beraten.
Wir müssen aber gar nicht über die Grenzen gehen. Noch im Dezember 2021 erklärte die Deutsche Gesellschaft für Virologie, dass aufgrund der widersprüchlichen Datenlage in dieser Fragestellung zwar „nicht sicher von einem ein Jahr anhaltenden Schutz Genesener ausgegangen werden kann“, weshalb „sich bis zur weiteren Klärung der Sachlage Personen mit durchgemachter SARS-CoV-2-Infektion in der Regel 6 Monate nach durchgemachter Infektion gemäß der aktuellen STIKO-Empfehlungen impfen“ lassen sollten. Zuvor hatte diese Gesellschaft bereits informiert, dass die Annahme einer nur kurzfristigen Immunität nach durchstandener Infektion „auf der Beobachtung beruhte, dass bestimmte Antikörper-Typen bereits wenige Monate nach der Infektion nicht mehr messbar waren.“ Diese Einschätzung ist jedoch mittlerweile überholt. In einer Vielzahl von Untersuchungen konnte gezeigt werden, dass eine SARS-CoV-2 Infektion beim Menschen zur Ausbildung immunologischer Gedächtniszellen führt, welche der eigentliche Schutzmechanismus des Immunsystems gegen eine erneute Erkrankung sind.
2. Es gibt eine Datenbank über medizinwissenschaftliche Artikel, die von der US-amerikanischen Regierung finanziert wird: Pubmed. Deutschland hat nichts Vergleichbares. Warum eigentlich nicht? Sucht man in dieser Datenbank nach der Länge des Immunschutzes nach einer Omikron-Infektion (das habe ich heute getan), so gibt es keine Literatur. Ist das erstaunlich? Nein. Denn solchen wissenschaftlichen Artikeln geht die Dauer der Untersuchung voran, dann müssen diese Beiträge geschrieben werden, von allen Autoren abgesegnet und schließlich an ein Journal eingesandt werden. Nur wenige Journale drucken die Einreichungen dann als Preprint ab. Und erst dann werden sie für die wissenschaftliche Gemeinschaft erkennbar. Dafür ist die Existenz von Omikron, grade mal etwas mehr als zwei Monate, zu kurz. Andererseits gibt es einige Studien (hier und hier), die nachweisen, dass eine klinische Infektion mit dem Virus „highly efficent“ (hoch effizient) oder über 13 Monate lang nachweisbar ist.
Steht der Gesundheitsschutz wirklich im Vordergrund?
Warum also dieser Schritt? Man hat das Gefühl, dass Gesundheitsschutz nicht im Vordergrund steht, sondern der Druck auf die Bevölkerung, sich gegen das Virus impfen zu lassen, stetig erhöht werden soll. Gleichzeitig werden die Argumente für die Impfung – wissenschaftlich – immer schwächer. Drei Hinweise:
1. Die bisherigen Impfungen mit bedingt zugelassenen Stoffen wirken nur begrenzt gegen Omikron. Dies hat nicht nur eine Vielzahl von Studien bereits belegt, sondern es hat uns auch die Regierung immer wieder erzählt (deshalb der Booster…).
2. Prof. Drosten erklärte in der oben genannten Pressekonferenz vom letzten Freitag sinngemäß, dass sich in den kommenden Wochen und Monaten viele Menschen, die noch nicht geimpft sind, mit Omikron infizieren würden „und hoffentlich einen milden Verlauf“ hätten. Er warnte aber, diese seien dann nicht geschützt, sollte die alte Delta-Variante oder ein ähnliches Virus wiederkommen. Die Konsequenzen könnten unvorhersehbar sein. Fazit: Impfempfehlung.
Die erste Aussage ist aus meiner Sicht zweifelsfrei richtig. Die Folgerung aber nicht: Die Evolution geht zumeist in eine Richtung, selten zurück. Diese hier von Drosten schwarzmalerisch beschriebene Möglichkeit ist hoch unwahrscheinlich. Zumindest wäre er einen wissenschaftlichen Anhaltspunkt schuldig. Zudem gibt es wissenschaftliche Hinweise, dass eine Infektion mit Omikron auch eine deutliche Immunität gegenüber der Delta-Variante schafft – auch, wenn dies noch ein Preprint und nicht publiziert ist. Immerhin aber wissenschaftliche Erkenntnisse, die es bis zum Peer-Review-Verfahren geschafft haben – obwohl die erste Probe mit positivem Nachweis von Omikron vom 9. November 2021 stammt.
3. Noch im November galt die verteufelte Omikron-Variante als viel gefährlicher als alles, was wir bisher gesehen haben (Zitat Spahn: „Wir Deutsche steuern grade auf ein neues 3G zu: Geimpft, genesen, gestorben.“) Aber: Die Hospitalisierungen gehen runter, ebenso die Intensivbelegung. Länder wie Südafrika, Dänemark und England interpretieren die Erkenntnisse über Omikron als Möglichkeit für einen Maßnahmen-Ausstieg.
4. Eine solch eingehende Beschneidung von Grundrechten, und nichts anderes ist faktisch diese „fachliche Vorgabe“ des RKI, obliegt nicht einer Behörde, sondern dem Parlament – zumindest aus meiner Nicht-Juristen-Sicht. Sie mag gefärbt sein von meiner ärztlichen Perspektive auf viele Dinge, die in den vergangenen 22 Monaten passiert sind.
Wissenschaftliches Glaskugellesen nach politischen Vorgaben?
Die hier nicht nur geforderte, sondern über Nacht verordnete Kürzung der Anerkennung der natürlichen Immunität nach einer Infektion ist aus meiner Sicht wissenschaftlich falsch, unbelegt und darüber hinaus juristisch bedenklich. Es gibt zahlreiche Hinweise, dass eine natürliche Infektion mit SARS-CoV-2 dem Immunschutz nach einer sogenannten Impfung deutlich überlegen ist. Es wäre erfreulich gewesen, wenn auch das RKI entsprechende Studien initiiert hätte. Aufgrund der neuen Entwicklung mit Omikron gibt es zwar wenige Daten, aber auch keine, die darauf hindeuten, dass der Immunschutz – plötzlich – nur noch wenige Wochen dauern würde. Es ist auch nicht so, dass mit zunehmender Mutation die Immunität immer mehr nachlassen würde, jahrzehntelange Forschung legt eher das Gegenteil nahe. Die „Nacht-und-Nebel-Aktion“ der Änderung der „Fachlichen Vorgaben“ lässt mich als Mediziner und Wissenschaftler an der Integrität von Regierung und RKI zweifeln.
Gastbeiträge geben immer die Meinung des Autors wieder, nicht meine. Und ich bin der Ansicht, dass gerade Beiträge von streitbaren Autoren für die Diskussion und die Demokratie besonders wertvoll sind. Ich schätze meine Leser als erwachsene Menschen, und will ihnen unterschiedliche Blickwinkel bieten, damit sie sich selbst eine Meinung bilden
Hubertus Voigt ist Arzt und schreibt unter Pseudonym.
Bild: Michael Bihlmayer/ShutterstockText: Gast