Von Christian Euler
Die 7-Tage-Inzidenz ist hierzulande zuletzt auf unter zehn gefallen, viele Staaten lockern die Verpflichtung zum Tragen von Masken. Länder wie Israel und USA haben teilweise schon die Maskenpflicht für Geimpfte aufgehoben. Doch die Bundesregierung hält an ihrem harten Kurs fest – und Experten gehen davon aus, dass uns die Mund-Nasen-Bedeckung noch eine ganze Weile erhalten bleibt.
Die Politik hält eine Lockerung der Maskenpflicht trotz des aktuell positiven Umfelds für gefährlich. „Die Maskenpflicht ist ein entscheidendes und wirksames Mittel zur Bekämpfung der Pandemie. Insofern gibt es hier keinen Zeitplan, wann sie abgeschafft werden könnte (…) Es wäre fatal, hier jetzt einzelne Maßnahmen auszunehmen“, hieß es seitens des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg bereits im März auf eine Anfrage von Heidelberg24.
Auch Hiobsbotschaften wie diese scheinen die Politik nicht zum Umdenken zu bewegen: Das europäische Schnellwarnsystem „Rapex“ und die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin warnen aktuell vor insgesamt fünf verschiedenen FFP2/KN95-Masken unterschiedlicher Hersteller. Bei einem Produkt droht laut „Rapex“-Warnmeldung sogar Erstickungsgefahr.
Maske als «Gesundheitsrisiko»
„Der physikalische Widerstand des Filtermaterials ist zu hoch (Messwerte des Ausatemwiderstands: bis zu 3,3 mbar)“, schreibt die Behörde, „dies kann dazu führen, dass keine ausreichende Luftmenge ausgeatmet werden kann und im schlimmsten Fall der Benutzer erstickt.“ Hinzu kommt, dass diese Maske trotz ihrer CE-Kennzeichnung nicht der einschlägigen europäischen Norm EN 149 entspricht.
Bei anderen Masken wie dem Modell SH-ZH12 der chinesischen Marke YWSH ist die Gesamtfilterleistung mit gemessenen Mittelwerten von lediglich 65 Prozent unzureichend. Eine Charge der Marke MDWayson wiederum wird laut Produktwarnung.eu als „Gesundheitsrisiko“ kategorisiert, das Partikel-/Filterrückhaltevermögen des Materials sei mangelhaft.
„Folglich erfüllt das Produkt nicht die Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen; daher kann es, selbst wenn es mit anderen empfohlenen Maßnahmen kombiniert wird, nicht richtig schützen.“
Brisant: Weder das europäische Schnellwarnsystem „Rapex“ noch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin stellen Informationen zur Verfügung, über welche Händler die bemängelten FFP2-Masken hierzulande in den Handel gelangt sind. Gewarnt wird lediglich, dass sie im Handel waren.
Regierung sieht Bedarf an Kindermasken
Umso bedenklicher erscheint, dass die Bundesregierung trotz der gravierenden Mängel nach eigener Aussage FFP2-Masken für Kinder fordert. Dies geht aus der Antwort des Arbeitsministeriums auf eine Anfrage der Grünen hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte habe in Übereinstimmung mit dem Bundesgesundheitsministerium die Standardisierung einer Infektionsschutzmaske beim Deutschen Institut für Normung initiiert, die auch Masken in Kindergrößen berücksichtigen soll (siehe auch Bericht hier).
Dass FFP2-Masken ursprünglich für den Arbeitsschutz konzipiert worden sind und laut der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung vor der Benutzung eine Gefährdungsanalyse durchzuführen sowie eine Unterweisung erforderlich ist, spielt augenscheinlich keine Rolle.
Ebenso wenig, dass laut Arbeitsschutzrecht und Jugendarbeitsschutzgesetz Kinder und Jugendliche einen besonders strengen Schutz vor den Belastungen genießen, die das Tragen einer Maske mit sich bringt.
Bild: Shutterstock Bihlmayer Fotografie
Text: ce
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