Wie von üblicherweise gut informierten Karlsruher Greisen zu erfahren war, plant die Bundesanwaltschaft eine Anklage gegen Jens Spahn, Karl Lauterbach, Angela Merkel, den früheren Präsidenten des Robert Koch-Instituts Lothar Wieler, den früheren Chef des Paul-Ehrlich-Instituts Klaus Cichutek sowie weitere Verantwortliche für die Corona-Politik der Bundesregierung.
Die Ermittlungen wurden den Angaben zufolge unter größter Geheimhaltung geführt – aus Angst, die Bundesregierung könne sich einmischen und dem Generalbundesanwalt seine Untersuchungen verbieten. Denn anders als in Staaten mit einem funktionierenden Rechtsstaat ist in der Bundesrepublik die Staatsanwaltschaft der Politik gegenüber weisungsgebunden. Was natürlich ihre Bereitschaft, gegen Mitglieder eben dieser Regierung zu ermitteln, erheblich verringert. Und sie umgekehrt motiviert, umso eifriger gegen Gegner eben dieser Regierung, von der sie abhängig ist, zu ermitteln.
Laut den gut informierten Greisen wird gegen die Regierungsmitglieder unter anderem wegen des Verdachts auf Hochverrat ermittelt. Paragraph 82 des Strafgesetzbuches definiert als solchen Versuche, die auf der Verfassung eines Landes beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern. Dafür droht eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
Mit den Corona-Maßnahmen und den massiven Beschneidungen der Grundrechte sei die verfassungsmäßige Ordnung geändert worden, so die Bundesanwaltschaft. Zudem sei mit nicht grundgesetzkonformen Ermächtigungsgesetzen der Bundestag umgangen und mit den Gipfeln von Kanzlerin und Ministerpräsidenten ein nicht im Grundgesetz vorgesehenes, informelles Machtorgan geschaffen worden. Auch gebe es Anzeichen für eine Auflösung der Gewaltenteilung durch Druck auf die Justiz.
Des Weiteren wird wegen „Missbrauchs der Amtsgewalt“ ermittelt. Diesen Straftatbestand definiert das Gesetz wie folgt: „Ein Beamter, der mit dem Vorsatz, dadurch einen anderen an seinen Rechten zu schädigen, seine Befugnis, im Namen des Bundes, eines Landes, eines Gemeindeverbandes, einer Gemeinde oder einer anderen Person des öffentlichen Rechtes als deren Organ in Vollziehung der Gesetze Amtsgeschäfte vorzunehmen, wissentlich missbraucht, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.“
Auch Ermittlungen wegen Nötigung laufen, wegen des Drucks, der auf die Bürger ausgeübt wurde, damit sie sich einer experimentellen, präventiven Gen-Therapie („Impfung“) unterziehen. Den Straftatbestand der Nötigung definiert das Gesetz wie folgt: „Wer einen Menschen insbesondere im Hinblick auf den Druck auf die Bürger, sich impfen zu lassen, wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Gegen Lauterbach laufen auch Ermittlungen wegen Betrugs, weil er öffentlich beteuerte, die sogenannte Impfung sei nebenwirkungsfrei. Betrug ist es laut Gesetz, wenn jemand in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält. Hierfür droht Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
Der Vermögensvorteil für Dritte ist nach Ansicht der Ermittler dadurch gegeben, dass die Pharmaindustrie Milliarden einnahm. Da das Gesetz nur eine Schädigung des Vermögens unter Strafe stellt, wollen die Ermittler die massiven gesundheitlichen Schäden mit einem Vermögensschaden gleichsetzen, da die Geschädigten teilweise nicht mehr erwerbsfähig sind.
Ob Haftbefehle beantragt werden, war zunächst noch unklar. Im Falle von Merkel gehen die Ermittler aber offenbar von einer hohen Fluchtgefahr nach Russland und China aus.
Das Problem bei dem Ganzen ist das Datum dieser Meldung.
Aber man wird noch träumen dürfen.
Zumindest am heutigen Datum – am 1. April.
Und ich denke, diese Meldung, die leider nur ein Aprilscherz ist, wie nötig rechtliche Schritte wären.
PS: Dieser April-Scherz hat tatsächlich bei einigen – Gott sei Dank wenigen – Lesern Protest ausgelöst. Mit so einem Thema scherze man nicht, so das Argument. Aber ich bin damit nicht einverstanden. Im Gegenteil. Ein kluger Leser hat den Sinn und den Zweck meines Aprilscherzes wunderbar verstanden und in einem Kommentar wie folgt auf den Punkt gebracht: In Deutschland ist das Absurde, Bizarre, das eigentlich ein Aprilscherz sein sollte, inzwischen alltäglich geworden. Das, was eigentlich die normalste Sache der Welt sein sollte – Ermittlungen wegen der Corona-Politik – taugt dagegen bei uns als Aprilscherz. Vernichtender kann ein Urteil über die Zustände im Lande eigentlich kaum sein.
PS: Bevor die ersten Korrekturhinweise kommen – ich spreche tatsächlich von gut informierten Greisen, und nicht Kreisen ;-)))
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