Selbst Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach ist mittlerweile von seinem eigenen Mantra abgewichen, dass Impfungen zuverlässig gegen Ansteckungen helfen. Im Bundestag, vor den versammelten Volksvertretern, sagte der oberste Staatsdiener in Sachen Gesundheit dieser Tage ganz offiziell: „Wir wissen darüber hinaus, dass die Impfstoffe nicht wirklich gut schützen gegen die Infektion.“
Diese nüchterne Tatsache, von der Corona-Maßnahmen-Kritiker seit langem überzeugt sind, ist mit Lauterbachs Eingeständnis quasi amtlich. Doch diese Erkenntnis hindert weder den Landkreis Grafschaft Bentheim noch das Verwaltungsgericht Osnabrück, absurde Entscheidungen wider besseres Wissen und jede Vernunft zu treffen. Der Landkreis verbot einem Zahnarzt zu arbeiten, weil er nicht geimpft ist; und das Gericht wies einen Eilantrag des Zahnmediziners gegen die Entscheidung zurück.
Solche Nachrichten, ja so eine Vergewaltigung von Logik und gesundem Menschenverstand durch Behörden und Gerichte machen einen sprachlos. Das Gericht begründete laut dem Gebührensender NDR seine Entscheidung gegen den Zahnarzt damit, „dass der Mann als Zahnarzt regelmäßig in unmittelbarem Kontakt zu den Mund- und Nasenöffnungen seiner Patientinnen und Patienten stehe. Dadurch sei das Infektionsrisiko für den Mediziner als auch das Übertragungsrisiko für Patienten erheblich erhöht, so die Richter.“ Wie bitte? Wo doch selbst Lauterbach mittlerweile von einem „nicht wirklich guten“ Schutz der Impfung vor einer Infektion spricht.
Das Gericht geht in seiner Absurdität und Realitätsverweigerung zu Gunsten des politischen Zeitgeists noch weiter: „Wer in Heil- und Pflegeberufen arbeite, trage eine besondere Verantwortung gegenüber seinen Patienten.“
Der Zahnarzt geht laut dem Bericht des NDR davon aus, dass seine Zunft von der Nachweispflicht ausgenommen sei. Außerdem gebe es bislang keinen nach dem Arzneimittelgesetz zulässigen Impfstoff gegen das Coronavirus, argumentiert der Kläger dem Bericht zufolge. Diesen Ausführungen folgte die Kammer nicht. Die Nachweispflicht gelte auch für Zahnärzte, so die Richter, und die Impfstoffe seien „international von Experten anerkannt.“ Wen immer sie da als Experten meinen.
Das Tätigkeitsverbot sei demnach im Sinne des Infektionsschutzgesetzes voraussichtlich rechtmäßig, so die Richter. „Voraussichtlich“ – eine interessante Sichtweise. Deshalb verhängt man „vorbeugend“ Berufsverbot. Der Zahnarzt kann gegen diesen Beschluss innerhalb von zwei Wochen vor das Oberverwaltungsgericht Lüneburg ziehen.
Angesichts solcher Nachrichten stelle ich mir die Frage: Ist hier die Grenze zur Rechtsbeugung von Seiten der Behörde und des Gerichts bereits erreicht? Selbst wenn sie sich formal an den Buchstaben des Gesetzes orientiert haben möchten – ist das zulässig, wenn ein Gesetz ganz offensichtlich rechtswidrig ist? Denn spätestens mit dem Eingeständnis von Lauterbach wird ganz klar, dass es sich um reine Schikane handelt, die dem Auftrag des Staates zuwiderläuft.
Bild: askarim/Shutterstock
Text: br