Der promovierte Soziologe Klaus Roggenthin hält nichts vom „Gendern“ und ist da auch nicht zu Kompromissen bereit. Deswegen, so ist er überzeugt, hat ihm die Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe (BAG-S) gekündigt. Deren Geschäftsführer er seit 2011 war. Die BAG-S wird von Sozialverbänden getragen und im Wesentlichen von Geldern der Steuerzahler finanziert. Ihr Ziel ist es, die Interessen von Straftätern zu vertreten. Roggenthin zieht nun gegen seinen Arbeitgeber vor Gericht. Dabei hilft ihm der Verein Deutsche Sprache.
„Obwohl Gender-Vorgaben inzwischen vielerorts zum beruflichen Alltag gehören, zieht kaum ein Betroffener deshalb vor Gericht – bis jetzt“, schreibt die „Welt„, der die Klage vorliegt. Ohne näher darauf einzugehen, worauf die Klage-Scheu wohl zurückzuführen ist. Ein Klima der Angst? Auch die „Welt“ versteckt den Artikel über die Klage hinter einer Zahlschranke. Was besonders schade ist, denn die Klage hat, wie das Blatt selbst schreibt, „das Potenzial, erstmals rechtliche Pflöcke in das juristisch kaum erschlossene Gebiet einzuschlagen.“
„Das Thema köchelt im Verein schon länger“, schreibt die „Welt“: Die Mitgliedsverbände, die jeweils ein Mitglied in den Vorstand der BAG-S entsenden, gendern ihrerseits und wollen dies auch in der BAG-S verpflichtend machen. Roggenthin hält dem Blatt zufolge dagegen: „Eine unserer Veröffentlichungen, der ‚Wegweiser‘, richtet sich an Menschen, die in Haft waren oder sind. Weil Bildungsstand und Sprachkompetenz bei dieser Gruppe oft nur gering ausgeprägt sind, haben wir die Texte eigens von einer Agentur für verständliche Sprache bearbeiten lassen. Es wäre doch absurd, diesen Gewinn an Lesbarkeit dann durch Einführung einer Kunstsprache zunichtezumachen, die den Regeln der deutschen Rechtschreibung widerspricht und an der Lebenswelt der Adressaten völlig vorbeigeht.“
Im November 2018 hielt Roggenthin dem Bericht zufolge auf einer Mitgliederversammlung eine mit dem Vorstandsvorsitzenden abgestimmten Rede zum Thema Gendern. Das ging nicht gut. „Die Angelegenheit endete, obwohl der Vortrag sachlich-wissenschaftlich aufgebaut war und keine Polemik enthielt, mit einem Eklat. Der Kläger wurde – per Abstimmung – genötigt, seinen Vortrag abzubrechen. Die geplante Diskussion wurde als überflüssig bezeichnet und abgelehnt“, heißt es dazu laut „Welt“ in der Klageschrift.
Das Sitzungsprotokoll der damaligen Versammlung ist ein zeitgeschichtliches Dokument für den Rückfall hinter die Aufklärung im Deutschland des Jahres 2018 – von der weiteren Entwicklung ganz zu schweigen. Es heißt darin dem Bericht zufolge: „Einige der Anwesenden finden es ungeheuerlich, die Verwendung einer gendergerechten Sprache überhaupt infrage zu stellen, sodass es zu Unruhen kommt und in Folge Frau Baumann beantragt, den Vortrag an dieser Stelle zu beenden“. Es kam noch dicker: Bei „Abnahme durch den Vorstand wurde dies zu „Einige der Anwesenden wundern sich“ entschärft und die folgende Passage zum Abbruch des Vortrags gestrichen, wie die „Welt“ berichtet.
Im Februar 2019 kam dann ein Vorstandsbeschluss, der besagt, Gendern müsse künftig Standard sein. „Mir wurde vom damaligen Vorstandsvorsitzenden aber noch versichert, dass diese Regelung für Namensbeiträge nicht verpflichtend sei“, erzählt Roggenthin der Zeitung. „Wir können Gastautoren, die bei uns schreiben, ja kaum dazu zwingen, ihre Texte zu gendern. Und auch in meinen eigenen Beiträgen und Interviews sollte mir das angeblich freigestellt bleiben.“
Der Arbeitsrechtler Arnd Diringer sieht die Rechtslage im Gespräch mit der „Welt“ wie folgt: Eine „persönliche Unterwerfung unter eine bestimmte Weltsicht oder Ideologie, und nichts anderes ist das Gendern“, dürfe von Arbeitnehmern nicht verlangt werden. Roggenthin sei dennoch nach eigener Erzählung vom Vorstand zusehends unter Druck gesetzt worden. Die Konflikte hätten zugenommen, der Ton sei schärfer geworden, so die Zeitung: „Mitte Februar 2022 fasste der Vorstand einen neuen Beschluss, der Gendersprache nunmehr unzweifelhaft und umfassend für verpflichtend erklärt.“
Als Roggenthin daraufhin nachfragte, was er denn nun tun soll, wenn beispielsweise Interviewpartner nicht gegendert hätten, „oder wenn die für die BAG-S vorgesehene Doppelpunkt-Schreibweise mit dem in einem der Mitgliedsverbände bevorzugten Unterstrich in Konflikt gerate“, so die „Welt“. Statt einer Antwort habe er acht Tage später die Kündigung erhalten. Kurz bevor er, da er psychisch angeschlagen war, in Reha sollte.
„Ich war damals psychisch angeschlagen, weil ich von Vorstandsmitgliedern in den letzten Jahren immer wieder persönlich angegriffen und schikaniert worden war“, sagt Roggenthin der Zeitung. Der Verein bestreitet das dem Bericht zufolge. Aber: E-Mails der Vorstandsmitglieder an Roggenthin, die der „Welt“ vorliegen, zeugen dem Blatt zufolge von „einem unkollegialen bis feindseligen Ton“. Eine Diskussion in der Sache sei weder erwünscht noch möglich gewesen, so Roggenthin: Die Geisteshaltung im Vorstand laute offenbar: „Gendern ist gut, wer gendert, ist gut – wer es nicht tut, ist böse und wahrscheinlich rechts.“
Bloss keine kritischen Rückfragen!
Besonders pikant: Roggenthin sieht sich selbst als Linken, und tritt etwa für eine Abschaffung der Strafhaft ein, wie die „Welt“ schreibt und ihn wie folgt zitiert: „Nur mit dieser neueren linken Strömung, die sehr stark auf sprachlich-symbolische Moraldarstellung setzt und sich kritische Rückfragen verbittet, kann ich nichts anfangen.“
Die Vorsitzende der BAG-S, Heike Timmen, wollte sich auf Anfrage der Zeitung nicht zu dem Fall äußern.
Die Causa ist in meinen Augen ein erschütterndes Sittengemälde des „neuen Deutschland“. Ausgerechnet ein Verband, den die Wohlfahrtsverbände tragen, die ja ein besonderes soziales Gewissen an den Tag legen, schmeißen einen verdienten und gesundheitlich angeschlagenen Angestellten kurz vor seinem Renteneintritt einfach mit einem Fußtritt raus.
Der Verband macht zwar andere Fehler Roggenthins geltend, wie eine schlechte Vorbereitung auf einen Kongress. Doch das wirkt aufgesetzt und nicht stichhaltig. Es gab laut „Welt“ nie eine Abmahnung, ein Zwischenzeugnis aus dem Jahr 2020 ist voll des Lobes.
Vorauseilendes, fahnentragendes Mitläufertum
Besonders erschütternd ist in meinen Augen der totalitäre Geist, der in der Causa offensichtlich wird. Das Verweigern einer Diskussion, das Setzen auf Dogmen, eine bornierte Intoleranz und Ideologie-Besessenheit gepaart mit vorauseilendem, fahnentragendem Mitläufertum. Phänomene, die einem aus der Geschichte bekannt vorkommen und die umso erschreckender wirken, da sich Deutschland ja vermeintlich der Vergangenheitsbewältigung verschrieben hat.
Das Arbeitsgericht Bonn soll nun am 7. September über den Fall entscheiden.
Text: br