Von Kai Rebmann
Die Ampelkoalition zeigt nur wenig Interesse an der Abschiebung selbst schwerstkrimineller Straftäter und verhindert diese nicht selten sogar durch proaktives Handeln. Im Gegenzug gehört die Öffnung der Grenzen für illegale Migranten, vorzugsweise aus dem „westasiatischen“ Kulturraum, quasi zu den erklärten Zielen der Bundesregierung. Und selbst Politiker, die im Verdacht stehen, sich als Schleuser zu betätigen, sind im Deutschland anno 2023 längst nichts Besonderes mehr. Dennoch müssen die Vorgänge im Auswärtigen Amt um die Erteilung eines Visums an einen vermeintlich minderjährigen „Afghanen“ als eine neue Dimension bezeichnet werden. Inzwischen steht sogar der Vorwurf der Rechtsbeugung im Raum.
Recherchen des „Cicero“ und der „Nürnberger Nachrichten“ förderten eine nahezu unglaubliche Geschichte zu Tage. Demnach versucht ein seit 2014 hier lebender Afghane seinen angeblichen Bruder nach Deutschland zu holen. Khan G. wäre eigentlich selbst ausreisepflichtig, profitiert aber von dem derzeit verhängten „Abschiebeverbot“ nach Afghanistan. Dennoch klagte er jetzt vor dem Berliner Verwaltungsgericht auf Familiennachzug seines angeblich 14-jährigen Bruders. Der Familiennachzug richtet sich im Regelfall an Ehepartner, Eltern und Kinder und ist insbesondere Flüchtlingen mit einem gesicherten Aufenthaltstitel vorbehalten.
Deutsche Botschaft meldet Zweifel an
Um aber doch in den Genuss einer Härtefallregelung kommen zu können, tischten die Anwälte von Khan G. dem Gericht eine Geschichte auf, bei der kein Auge trocken bleibt. Dessen minderjähriger Bruder, Mohammad G., habe vor dem Taliban-Regime nach Pakistan fliehen müssen, wo er ohne Papiere und „vollkommen verwahrlost“ auf der Straße lebe. Da er sich dort illegal aufhalte, habe er weder Zugang zu Medikamenten noch zu einem Arzt, um eine durch Bombensplitter erlittene Augenverletzung behandeln zu lassen. Das Auswärtige Amt hatte genug gehört und wollte ein Visum für Mohammad G. ausstellen.
Aber die Deutsche Botschaft in Islamabad legte ihr Veto ein und verweigerte die Ausstellung der Dokumente, und das gleich aus mehreren Gründen. Mohammad G., der den Angaben seines vermeintlichen Bruders zufolge über keine Papiere verfügen soll, hat den Behörden in Pakistan offenbar einen gefälschten Pass vorgelegt. Zudem spreche der Antragsteller Dari mit pakistanischem Akzent, so dass die lokalen Mitarbeiter der Botschaft davon ausgehen, dass Mohammad G. in Pakistan aufgewachsen ist.
Das Alter wurde auf 17-20 Jahre geschätzt. Auch konnte eine „Verwahrlosung“ nicht festgestellt werden. Vielmehr habe der junge Mann „bei allen Terminen teure (westliche) Kleidung getragen“ und gepflegt gewirkt. Von einer angeblichen Augenverletzung wusste in Islamabad ebenfalls niemand etwas. Eine solche sei weder von Mohammad G. erwähnt worden noch sei diese „rein äußerlich“ zu erkennen gewesen. Zu guter Letzt wurde die Gebühr für das Antragsverfahren zwar in bar hinterlegt – jedoch mit Falschgeld!
Kurzum: Die Geschichte, die Khan G. in Deutschland erzählt hatte, war und ist offenbar von vorne bis hinten erstunken und erlogen. Zu diesem Schluss kamen jedenfalls die Mitarbeiter der Botschaft in Islamabad. Man habe massive Zweifel an der Identität des Antragstellers, wie es aus Pakistan hieß. Mit anderen Worten: Weder das angebliche Verwandtschaftsverhältnis noch der Name noch das Alter noch die Herkunft von Mohammed G. konnten geklärt werden.
Die Botschaft teilte schließlich mit, dass man „nachdrücklich“ von der Ausstellung eines Passersatzes abrate, und begründete dies unter anderem damit, dass der Antragsteller die Botschaft vorsätzlich getäuscht hat. Ein solches Dokument soll den Recherchen zufolge von einem Fachreferat im Auswärtigen Amt bei der Auslandsvertretung in Pakistan beantragt worden sein.
Auswärtiges Amt arbeitet mit NGOs zusammen
Doch das Auswärtige Amt wollte diese eigentlich naheliegende Entscheidung nicht akzeptieren. Stattdessen wurden im Haus von Annalena Baerbock höchst ungewöhnliche Schritte in die Wege geleitet, um Mohammad G. doch noch irgendwie nach Deutschland zu holen. Dem „Cicero“ zufolge handelt es sich dabei um keinen Einzelfall. Die Kollegen berichten darüber, „wie das Auswärtige Amt in enger Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen (NGOs) Druck auf die Botschaften ausübt, um Prüfungsverfahren schnell und großzügig abzuschließen“.
Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen: Eine deutsche Regierungsbehörde übt den Schulterschluss mit sogenannten „Aktivisten“, zu deren wichtigsten Zielen es gehört, illegalen Migranten den Weg nach Deutschland zu ebnen. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Detlef Seif wandte sich schriftlich an das Auswärtige Amt und erbat nähere Auskünfte zu den Einzelheiten rund um den „Fall Mohammad G.“. Staatssekretärin Susanne Baumann teilte dazu aber lediglich mit, dass der Bundesregierung dieser „Einzelfall“ bekannt sei und man sich zu „laufenden Verfahren“ grundsätzlich nicht äußere.
Bamf bleibt außen vor
Der letzte Weg zu dem vom Auswärtigen Amt so heiß begehrten Passersatz für Mohammed G. müsste über das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) führen, das beim Bundesinnenministerium angesiedelt ist. Nachdem die Botschaft in Islamabad abgewunken hatte, hätte das Bamf darüber zu befinden, ob es eine Ausnahme von der Passplicht bewilligt und dem „Grenzübertritt und anschließenden Aufenthalt in Deutschland“ zustimmt. Zwingende Voraussetzung für eine solche Ausnahmeregelung wäre aber, dass die Identität des Antragstellers eindeutig geklärt ist, was bei Mohammad G. offensichtlich nicht der Fall war und ist.
Aber: Beim Bamf ist ein solcher Antrag des Auswärtigen Amtes im Fall Mohammad G. offenbar nie eingegangen. Das wiederum kann alles und nichts bedeuten. Im besten Fall, und so mutmaßen es die Kollegen, „war Baerbocks Mitarbeitern im zuständigen Referat die Stellungnahme zu heikel.“ Diese Stellungnahme, konkret das ablehnende Schreiben der Botschaft in Islamabad, müsste einem solchen Antrag nämlich beigefügt werden. So wie das Auswärtige Amt in dieser Angelegenheit bisher agiert hat, muss man wohl aber auch die Möglichkeit in Betracht ziehen dürfen – und das wäre der schlechteste Fall –, dass das Bamf schlicht umgangen werden soll. Denn dass das Auswärtige Amt – warum auch immer – ein großes Interesse an einer Einreise von Mohammad G. hat, ist mehr als offensichtlich.
Neben den vielfältigen Indizien, die die Deutsche Botschaft in Pakistan bisher schon zusammengetragen hat, spricht noch etwas dafür, dass Khan G. dem Verwaltungsgericht in Berlin ein Märchen aus 1001 Nacht aufgetischt hat: Die Staatsanwaltschaft hat inzwischen Ermittlungen gegen den Afghanen eingeleitet, und zwar wegen des „Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz“. Dem Bericht zufolge könnte dies ein Hinweis darauf sein, dass Khan G. „bewusst falsche Angaben“ gemacht hat.
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Kai Rebmann ist Publizist und Verleger. Er leitet einen Verlag und betreibt einen eigenen Blog. Bild: ShutterstockMehr von Kai Rebmann auf reitschuster.de