Von Mario Martin
Am 18.12.21 fand in der baden-württembergischen Stadt Reutlingen eine Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen statt. Nach offiziellen Angaben nahmen an der Demonstration rund 1.000 Menschen teil. Die Anzahl lag also möglicherweise höher.
#Reutlingen: Ein einzelner #Demonstrant stoppt einen #Wasserwerfer#Coronaprotest #Coronademo#BadenWuerttemberg #Protest #Demonstration pic.twitter.com/Uiy5vapMB7
— Dr. David Lütke (@DrLuetke) December 20, 2021
Im Zuge der Demo kam es zu einem Großeinsatz der Polizei. Wieder einmal wurde die Demonstration mit dem Verweis auf die Nichteinhaltung der Hygienemaßnahmen untersagt.
Etwa 570 Demonstranten wurden eingekesselt und ihre Personalien aufgenommen.
#Reutlingen 18.12.2021
🤔
Vor welchen Spaziergänger hat die Staatsmacht Angst?
Vor dem Freiheitsvirus? pic.twitter.com/aMmJJkIAcY— Haveanice1 (@Haveanice110) December 19, 2021
Während in anderen Bundesländern manchmal Wochen vergehen, bis die Bußgeldbescheide bei den Teilnehmern eintreffen – oder gar nicht erst erlassen werden –, beginnt die Zustellung in Reutlingen laut “Süddeutsche Zeitung” schon heute.
Bis zu 500 EUR Strafe müssen die Teilnehmer für die Teilnahme an einer Demonstration befürchten.
Internes Sitzungsprotokoll legt Vorgehen offen
Im Anschluss an die Demonstration kam es zu einer Nachbesprechung zwischen der Polizei, der Stadt Reutlingen und dem Landkreis Reutlingen. Die Teilnehmer waren Herr Herrmann als Vertreter der Stadt Reutlingen, für den Landkreis der Erste Landesbeamte Stede, und Herr Maier als Vertreter des Polizeipräsidiums.
Das Sitzungsprotokoll der Besprechung wurde uns von einem Insider zugespielt. Es gibt Einblicke in die von der Polizei zur Verhinderung der Demonstration angewandte Taktik. Die Echtheit wurde uns von der Pressestelle der Polizei Reutlingen zwar nicht bestätigt, verneinen wollte man sie allerdings auch nicht. Hier die Antwort der Pressestelle:
Im Protokoll (siehe unten) ist festgehalten, dass die sogenannten “Lichtspaziergänge” das Polizeipräsidium Reutlingen “weiterhin sehr beschäftigen”. Die Teilnehmer seien über Telegram vernetzt, sehr flexibel und schnell im Zusammenfinden.
Auf den Demos gebe es “Späher”, die z.B. innerhalb von Minuten Bilder der eingesetzten Wasserwerfer veröffentlichen würden.
Die Planungen für eine Demonstration am 1. Weihnachtsfeiertag liefen bereits.
Wieder wird klar, warum gerade der Druck auf Telegram immer stärker wird.
'Kein Mekka für diese Veranstaltungen'
Der Vertreter des Polizeipräsidiums Reutlingen, Maier, bekräftigt, es sei wichtig, dass Reutlingen “kein Mekka für diese Versammlungen” werde. Um das zu vermeiden, bittet Maier darum, “die Bußgeldbescheide mit dem Höchstsatz schnellstens an diese Personen” zuzustellen.
Die Daten würden so schnell wie möglich an ein Ordnungsamt übermittelt, damit die Bescheide noch vor Weihnachten bei den Betroffenen zugestellt werden können, äußert Maier.
Der Vertreter der Stadt Reutlingen, Herr Herrmann, möchte wissen, ob die Veranlassungen der Politik der Polizei auch ausreichend geholfen haben. Auch der Erste Landesbeamte, Hans-Jürgen Stede, erkundigt sich, ob der “Plan, dass durch die erlassene Allgemeinverfügung zum Maskentragegebot in der Innenstadt ein frühzeitiges Handeln ermöglicht werden sollte, erfolgreich war?”
Dies wird von Maier bejaht, “denn durch das Maskengebot können die Menschen gezielt angesprochen und geahndet werden.”
Weiterhin wird von Maier festgehalten: “Das Versammlungsverbot ist die Grundlage für die Erstellung des Bußgeldbescheids für die ca. 570 festgesetzten Personen, weil eine Ahndung über die Maskenpflicht nicht umsetzbar gewesen wäre.”
Maier stellt fest, die rechtlichen Grundlagen wären “sehr gut” gewesen. Er bittet darum, dies auch in den kommenden Wochenenden so umsetzen zu können.
'Kein Schutz durch das Versammlungsgesetz'
Stede erläutert, dass die Ahndung einen Abschreckungseffekt für die Menschen mit sich bringe. Woraufhin Maier einwirft, dass die Allgemeinverfügungen auch einen Effekt für den Polizeieinsatz haben. Es sei dann deutlich einfacher, etwas zu unternehmen (z.B. einen Drohneneinsatz), wenn kein Schutz durch das Versammlungsgesetz bestehe.
Auch Hermann ist der Meinung, die Abschreckung habe funktioniert. Denn es wären im Vergleich zur Vorwoche weniger Frauen und Kinder auf der Demo anwesend gewesen.
Kräfteunterdeckung bei der Polizei
Maier berichtet außerdem von einer landesweiten Kräfteunterdeckung bei der Polizei. Diese Aussage korrespondiert mit den weitestgehend reibungslos und friedlich verlaufenden Demonstrationen, die inzwischen deutschlandweit stattfinden. Die Polizei hat nicht genug Personal, um die Menschen überall einkesseln zu können und ihnen Verfahren aufzubürden.
Orte, an denen dieses Vorgehen beobachtet wird, besitzen für Polizei und Politik also einen besonderen Stellenwert. Sollen die Maßnahmen doch zumindest an bestimmten Orten abschreckend wirken, um eine Vergrößerung des Protests zu vermeiden.
Diese Auskunft deckt sich weiterhin mit der Aussage des sächsischen Landespolizeipräsidenten Horst Kretzschmar, der inzwischen kaum noch Hilfe aus anderen Bundesländern erwarte. Es sei außerdem kein Ende der Proteste in Sicht:
#Landespolizeipräsident Horst #Kretzschmar sieht kein Ende der #Corona–#Proteste in #Sachsen. Zudem werde es für die Beamten im #Freistaat schwieriger: Personelle Hilfe von anderen Bundesländern sei kaum noch zu erwarten. #Polizei https://t.co/yfulwacAvk
— LVZ (@LVZ) December 19, 2021
Die vielen kleinen Demonstrationen scheinen der Polizei also ein viel größerer Dorn im Auge zu sein als eine zentrale große Veranstaltung.
Maßnahmen nur Vorwand
Das Protokoll liefert keine bahnbrechenden neuen Erkenntnisse. Diese abschreckenden Taktiken werden schon seit mindestens zwei Jahren von der Polizei regelmäßig angewandt. Aber es bestätigt, dass die genutzten Maßnahmen eben nur Vorwände sind, um friedliche Demonstrationen zu unterbinden.
Den Verantwortlichen ist wahrscheinlich sehr wohl bewusst, dass die Anordnung einer Maskenpflicht unter freiem Himmel völlig irrational ist und natürlich nur der Schikane und als Vorwand dient, die Menschen von der Ausübung ihres Demonstrationsrechts abhalten zu können.
Hier wird gezielt versucht, das Versammlungsrecht und damit das Grundgesetz zu unterlaufen.
Rücktritte sind zwar nicht mehr in Mode, wie am Verhalten bestimmter Landesfürsten ersichtlich ist, wären aber vermutlich auch im vorliegenden Fall angebracht.
Interna an die Öffentlichkeit
Nun gärt es inzwischen immer stärker auch innerhalb der Polizei. Auch die Polizisten haben einen Eid auf die Freiheitlich-demokratische Grundordnung abgelegt. Daran scheinen sich inzwischen immer mehr Polizistinnen und Polizisten zu erinnern.
Bei uns gehen in letzter Zeit verstärkt interne Berichte ein, mit der Bitte, die zur Verfügung gestellten Informationen zu veröffentlichen.
Angesichts solch skandalöser Vorgänge ist es dafür wohl höchste Zeit.
Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben immer die Meinung des Autors wieder, nicht meine. Ich schätze meine Leser als erwachsene Menschen und will ihnen unterschiedliche Blickwinkel bieten, damit sie sich selbst eine Meinung bilden können.
Mario Martin ist Ökonom und arbeitet als Software-Projektmanager in Berlin.
Bild: @DrLuetke | https://twitter.com/DrLuetke/status/1473032215323938816Text: mm