Zoff um die „Impfung“: Müssen Patienten den Stich bald selbst bezahlen? Milliarden-Geschäft Corona

Von Kai Rebmann

Nach drei Jahren des allgemeinen Abkassierens ist der milliardenschwere Corona-Kuchen weitgehend aufgegessen. Im Streit um die letzten Krümel feilschen Ärzte und Krankenkassen jetzt um die künftige Ausgestaltung der Honorare für die Verabreichung der sogenannten „Impfung“. Bisher wurden pro Stich 28 Euro gezahlt, am Wochenende sowie an gesetzlichen Feiertagen sogar 36 Euro. Die Ärzte, vertreten durch die jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) in den Ländern, wollen, dass das auch so bleibt, die Krankenkassen halten dagegen eine Orientierung an der Grippe-Impfung für angemessen, bei der acht Euro gezahlt werden.

Die Vorstellungen der Parteien liegen also noch sehr weit auseinander. Dementsprechend zäh verlaufen die Verhandlungen. Bisher konnte noch aus keinem einzigen Bundesland ein erfolgreicher Abschluss vermeldet werden, in Bayern erklärte die KV die Gespräche sogar für gescheitert. Man bedauere sehr, dass es zu keiner abschließenden Verständigung mit den Krankenkassen über eine „angemessene Vergütung der Coronaimpfungen“ gekommen sei, wie ein Sprecher gegenüber dem „Deutschen Ärzteblatt“ erklärte. Lediglich über den vergleichsweise kleinen KV-Regionen Bremen und Westfalen-Lippe könnte im Laufe der kommenden Woche noch weißer Rauch aufsteigen.

Ärzte verweisen auf Mehraufwand bei Corona-‚Impfungen‘

In Bayern fordern die Ärzte ganz grundsätzlich eine höhere Vergütung fürs Impfen, was dem Vernehmen nach der wichtigste Grund für das Scheitern der Verhandlungen gewesen ist: „Wir wollten die Impfhonorare insgesamt moderat anheben und an die allgemeinen Kostensteigerungen anpassen – auch um Anreize zu setzen, dass die Impfquoten bei allen Schutzimpfungen in Bayern ansteigen.“ Mit anderen Worten: Wenn es mehr Geld gibt, wird in den Praxen auch mehr geimpft.

Und wenn es richtig viel Asche gibt, dann glüht die Nadel beim Onkel Doktor auch am Wochenende. Aber natürlich muss es irgendwie auch verargumentiert werden, wenn man teilweise mehr als das Vierfache als bei regulären Impfungen abrechnen möchte. Und das geht bei den Ärzten so: Die Höhe des Honorars sei angemessen, weil es bei Corona „mehr Aufklärung und Beratung sowie symptombezogene Untersuchung zum Ausschluss akuter Erkrankungen oder Allergien“ brauche. Außerdem, so die KV Niedersachsen, sei eine „längere Nachsorgephase“ unmittelbar nach der „Impfung“ notwendig.

Und dann schießen einem die Bilder von den Drive-Through-Impfungen in den Kopf und man bekommt sofort eine vage Vorstellung von Art und Umfang dieser „Aufklärung“. Zumal selbst Medizin-Professoren einräumen mussten, dass man eigentlich nichts über die „Impfung“ gewusst hat.

Wird die ‚Impfung‘ zum Privatvergnügen?

Was die Ärzte können, können die Apotheker natürlich schon lange. Und deshalb wollen sich die lokalen Außenstellen der Pharmaindustrie ihren Anteil am Corona-Kuchen auch nicht schmälern lassen und beharren ebenfalls auf jenen 28 bzw. 36 Euro pro Stich. Auch die Verhandlungen zwischen den Krankenkassen und dem Deutschen Apothekerverband (DAV) wurden für gescheitert erklärt. Letzterer bezeichnete die Differenzen als „unüberbrückbar“. Jetzt will der DAV das Schiedsgericht anrufen, da es „dringend“ eine Entscheidung brauche, wer ab Ostern wie viel für die „Impfung“ bezahlt.

Hintergrund des Zoffs um die Genfähren ist das Auslaufen einer Verordnung zum 7. April 2023, die die bisherige Vergütung regelt. Für die Freunde der sogenannten „Impfung“ könnte das bedeuten, dass diese demnächst zum Privatvergnügen wird. Dem Bericht zufolge müssten Patienten, sofern es zu keiner Einigung zwischen Ärzten und Apotheken einerseits sowie Krankenkassen andererseits kommt, den Piks auf Basis der Gebührenordnung für Ärzte zunächst aus eigener Tasche bezahlen. Die Rechnung kann anschließend zwar bei den Krankenkassen eingereicht werden, eine mögliche Erstattung der Kosten sei aber „ungewiss“, wie es hieß.

Wie so oft würde in diesem Fall die einfache, ungeschminkte Wahrheit weiterhelfen. Die Ärzte müssten die „Impfung“ lediglich als das etikettieren, was sie ist – nämlich eine experimentelle mRNA-Gentherapie – und niemand würde sich fragen, warum für diese das mehr als vierfache Honorar als bei einer regulären Impfung fällig werden soll.

Bemerkenswert ist auch, dass das in den Äußerungen der KVen zum Ausdruck gebrachte Eingeständnis des Versagens lediglich im „Deutschen Ärzteblatt“ thematisiert wird, also faktisch unter Ausschluss der Öffentlichkeit, und die großen Medien es einmal mehr verschweigen.

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Kai Rebmann ist Publizist und Verleger. Er leitet einen Verlag und betreibt einen eigenen Blog.

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