Zwei-Klassen-Gesellschaft in deutschen Krankenhäusern Hausrecht oder Hippokratischer Eid – dürfen Ungeimpfte abgewiesen werden?

Von reitschuster.de

Die sogenannte Pandemie liegt in ihren letzten Zügen, außerhalb der bundesdeutschen Grenzen spielt Corona kaum noch eine Rolle. Bei unseren Nachbarn hat man längst erkannt und akzeptiert, dass das Wuhan-Virus gekommen ist, um zu bleiben. Nachdem inzwischen erwiesen ist, dass die Impfung nicht vor einer Ansteckung schützt, ist man in den meisten Ländern auch wieder dazu übergegangen, den Impfstatus eines jeden Einzelnen als dessen Privatsache zu respektieren. Nicht so im „besten Deutschland aller Zeiten“, wo Ungeimpfte nach wie vor als Aussätzige gelten. Nachdem man die finsteren Zeiten der 2G- und 3G-Regeln im Einzelhandel und bei Veranstaltungen überwunden geglaubt hatte, sind unserer Redaktion jetzt zwei aktuelle Fälle bekannt geworden, in denen Krankenhäuser eine Zwei-Klassen-Gesellschaft etabliert haben.

Privatklinik Nordsee pocht auf Hausrecht und weist Ungeimpfte ab

Auf Twitter machte der Fall einer Ungeimpften die Runde, die in der Privatklinik Nordsee in Horumersiel um Aufnahme zwecks einer stationären Therapie ersucht hatte. Mit Schreiben vom 29. Juli 2022 antwortete die Klinikleitung der Frau: „Leider müssen wir Ihre stationäre Aufnahme/Therapie in unserem Hause ablehnen, da wir grundsätzlich nur vollständig gegen Covid-19 geimpfte Patienten stationär aufnehmen und behandeln.“

Zu betonen ist, dass es sich im vorliegenden Fall um eine Privatklinik handelt, die sich offenbar auf ihr Hausrecht beruft. Ob eine derartige Diskriminierung Ungeimpfter rechtlich zulässig ist, ist eine Frage, mit der sich Juristen befassen sollten. Eine andere, eher ethische Frage ist jedoch, ob Ärzte ein privates Hausrecht über den von ihnen geleisteten Hippokratischen Eid bzw. das modernere Genfer Gelöbnis stellen dürfen. Hinzu kommt, dass die Privatklinik Nordsee auf ihrer Homepage eigens eine Unterseite eingerichtet hat, auf der die „Aufnahmekriterien“ erläutert werden. Weder dort noch an irgendeiner Stelle findet sich ein Hinweis darauf, dass eine stationäre Aufnahme und Behandlung von einer Corona-Impfung abhängig gemacht würde.

Etwas verstörend wirken die Kommentare von einigen Twitter-Nutzern, die ihrer Schadenfreude über die Abweisung der Patienten freien Lauf lassen, sich dabei aber gleich in mehrerlei Hinsicht selbst entlarven. Immer wieder taucht der Hinweis auf einen vermeintlichen Schutz vor Ansteckung auf, den eine Impfung biete. Und sicher sei die Impfung ja obendrein, so der allgemeine Tenor. Dass derartige, längst widerlegte Behauptungen auch trotz ständiger Wiederholung nicht richtiger werden, scheint für die ewigen Träumer keine Rolle mehr zu spielen. Wie gesagt, Hausrecht ist das eine, aber das Genfer Gelöbnis das andere. Die Privatklinik Nordsee in Horumersiel sollte sich dann aber wenigstens so ehrlich machen und auf ihrer Homepage ganz offen darauf hinweisen, dass sie Ungeimpfte ausgrenzt. Dieser Hinweis unterbleibt bisher und das wohl aus gutem Grund.

Ist das Kind gegen Corona geimpft?

Während es sich bei dem oben beschriebenen Beispiel nicht um einen akuten Notfall gehandelt hat und die Patientin auf eine andere Klinik ausweichen kann, liegen die Dinge im folgenden Fall völlig anders. In einer Zuschrift an unsere Redaktion wird von einem zweijährigen Mädchen berichtet, dem beim Spielen ein Stehtisch auf die Hand gefallen sei, wodurch der Kleinen zwei Finger abgetrennt worden seien. Als der herbeigerufene Rettungswagen mit dem Kind im nächstgelegenen Krankenhaus angekommen war, lautete dort die erste und anscheinend wichtigste Frage: Ist das Kind gegen Corona geimpft? Anzumerken sei an dieser Stelle, dass die Impfung von Zweijährigen – von Karl Lauterbach mal abgesehen – von keiner offiziellen Stelle empfohlen wird, insbesondere nicht von der STIKO.

Da das Mädchen nicht geimpft war, bestand man im Krankenhaus zunächst auf einem Test. Es dauerte eine geschlagene Stunde, ehe das negative Ergebnis vorlag und mit der Not-OP begonnen wurde, um die beiden Finger zu retten. Dies wiederum wirft die Frage auf: Was hätten die Ärzte gemacht, wenn das Testergebnis positiv gewesen wäre? Hätte man das Kind und seine Eltern dann wieder nach Hause geschickt? Wohl kaum – zumindest wollen wir das mal hoffen. Dann wiederum stellt sich die Frage nach der Sinnhaftigkeit eines solchen Alibi-Tests.

Auch in diesem Fall suggerierten Ärzte (!), die es inzwischen eigentlich besser wissen sollten, dass eine Impfung vor Ansteckung schütze. Der Corona-Test wurde ja erst durchgeführt, nachdem die Frage nach einer vorhandenen Impfung verneint worden war. Das Narrativ von der wirksamen und sicheren Impfung hat sich nach eineinhalb Jahren Dauer-Propaganda offenbar fest in den Köpfen der Bundesbürger verankert. Bei unserem Informanten, der uns über diesen erschütternden Fall berichtet hat, führte dieser Umstand zu einer nüchternen Feststellung: Wir werden von Wahnsinnigen regiert!

Ärztin muss wegen Maskenattesten in Haft – hier stellt sich die Frage, ob jetzt Gerichte entscheiden, was eine ausreichende Untersuchung ist. Und ob künftig Ärzten generell Haft droht, wenn ihre Auffassung dazu im Widerspruch zur Regierung steht?
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Bild: Shutterstock
Text: reitschuster.de

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