Keine Obduktion von Älteren, die nach einer Corona-Impfung versterben? Mutmaßliches Schreiben eines Generalstaatsanwalts

Von Elias Huber

Ein mutmaßliches Schreiben eines Stuttgarter Generalstaatsanwalts könnte politischen Zündstoff enthalten. Achim Brauneisen soll in dem Brief einem Rechtsmediziner antworten, der die Behörden aufforderte, alle nach einer Covid-Impfung Verstorbenen zu obduzieren. Das schreibt die Seite news2020, die das Dokument offenbar zuerst veröffentlichte und es von einem Whistleblower erhalten haben will.

Ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart ließ eine Anfrage, ob das Schreiben echt sei, vorerst unbeantwortet. Reitschuster.de hatte am Samstagmorgen angefragt, was zeitlich offenbar zu knapp war. Man werde die Anfrage am Montag bearbeiten, teilte der Sprecher mit.

In dem mutmaßlichen Brief lehnt es Brauneisen ab, Covid-19-Geimpfte routinemäßig obduzieren zu lassen. In seriösen Quellen ließen sich „keine fassbaren Hinweise auf eine mögliche Kausalität zwischen Impfung und Todeseintritt bei älteren Menschen” recherchieren, steht darin. Weder auf der Seite des Paul-Ehrlich-Instituts noch beim Robert-Koch-Institut fänden sich valide Hinweise. „Bei den dort angesprochenen Todesfällen erscheint eine Kausalität mit den Impfungen vielmehr eher ausgeschlossen”, heißt es.

Die Begründung verwundert. Schließlich gab es zuletzt immer wieder Todesfälle in Pflegeheimen, die kurz nach einer Corona-Impfung passierten. Größere Aufmerksamkeit erlangte etwa der Seniorenwohnpark Uhldingen-Mühlhofen im Bodenseekreis, in dem über zehn Corona-Geimpfte verstorben sein sollen. Norwegen überarbeitete sogar seine Impfanweisungen, um ältere gebrechliche Menschen zu schützen, berichtete das Ärzteblatt. Wäre es angesichts dessen nicht angebracht, hierzulande die Verstorbenen routinemäßig zu obduzieren – allein aus Vorsicht und im Interesse des Gesundheitsschutzes? Selbst wenn Hinweise darauf, dass Corona-Impfstoffe den Tod verursacht haben könnten, noch so klein sein sollten?

Weiter schreibt Brauneisen in dem mutmaßlichen Brief, er sehe strafprozessual keine rechtliche Grundlage für Obduktionen. „Nach der Strafprozessordnung darf die Leichenöffnung nur dann angeordnet werden, wenn der Anfangsverdacht für einen nichtnatürlichen Tod besteht und Fremdverschulden möglich erscheint”, steht in dem Dokument. Im Klartext: Die Ermittlungsbehörden seien nicht befugt, Obduktionen anzuordnen. Möglich sei höchstens, dass die Gesundheitsämter eine Leichenschau anfordern, heißt es weiter.

Die Seite 2020news zeigt sich „erstaunt“ über diese Einschätzung. Impfungen seien ohne informiertes Einverständnis Körperverletzung und somit strafbar nach dem Strafgesetzbuch. Die Anforderungen an die Impfaufklärung seien hoch. Bei vielen Impfungen liege aber der Verdacht nahe, dass Ältere nicht ordentlich aufgeklärt worden seien, schreibt die Seite. Auch reitschuster.de berichtete mehrmals über entsprechende Informanten-Aussagen, etwa von einem Mitglied eines mobilen Impfteams. Laut news2020 könnten sich also impfende Ärzte strafbar machen, was eine Obduktion der Ermittlungsbehörden rechtfertigen würde.

Doch unabhängig davon, wer Leichenschauen verfügen muss: Selbst wenn Staatsanwälte und Polizei keine Obduktionen anordnen dürfen, bleibt die Frage, warum die Gesundheitsämter inaktiv bleiben sollten. Die Frage stellte sich bereits im vergangenen Jahr bei der Untersuchung von Corona-Toten. Auch damals hatte das Robert-Koch-Institut Schwierigkeiten, seine Empfehlung zu rechtfertigen, Corona-Tote nicht zu obduzieren.

Brauneisen will laut dem mutmaßlichen Schreiben das Justizministerium und den Generalstaatsanwalt in Karlsruhe informieren – „wegen der hohen Relevanz des Vorgangs für die praktische Arbeit der Polizeidienststellen und Staatsanwaltschaften in ganz Baden Württemberg“. News2020 mutmaßt deswegen, dass sich der Generalstaatsanwalt der Strafvereitelung im Amt schuldig machen könnte. Schließlich könne er Ermittlungsbehörden davon abhalten, den Täter nach einer unsachgemäßen Impfung zu ermitteln. Denkbar sei außerdem Anstiftung zur Körperverletzung im Amt durch Unterlassen, weil das Schreiben von Obduktionen abrate, heißt es in dem Artikel.

Der Brief schließt, man sehe keinen Anlass, die bisherige Praxis im Zuständigkeitsbereich der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart zu ändern. „Obduktionen werden weiterhin nur angeordnet, wenn der Anfangsverdacht für einen nichtnatürlichen Tod besteht und Fremdverschulden möglich erscheint. Eine vor dem Todeseintritt erfolgte Impfung allein genügt dafür nicht”, heißt es.

Politik und Medien betonen immer wieder, es gebe keine Beweise für einen Zusammenhang zwischen Impfung und Todeseintritt. Ein Sprecher des Gesundheitsministeriums wies etwa die Formulierung „Tote nach Impfungen“ zurück, die Boris Reitschuster in einer Frage gebrauchte. „Das hat einen zeitlichen Bezug, aber keinen kausalen“, meinte er (siehe hier ab 1:44). Doch solange keine oder nur wenige Impflinge obduziert werden, kann das offensichtlich niemand mit Gewissheit sagen. Zeit also, auch den „kausalen Bezug“ umfassend zu untersuchen.

P.S.: Der NDR berichtete über sechs Corona-Tote in einem Pflegeheim, bei denen der Landkreis Cloppenburg eine Obduktion für unnötig halte. Zuvor waren die Alten zweimal gegen Corona geimpft worden. Das Gesundheitsamt habe die Totenscheine geprüft, aber keine Auffälligkeiten entdeckt, erklärte ein Sprecher des Landkreises demnach. Die Alten seien gestorben, weil sie alt und schwer vorerkrankt gewesen seien, sagte er. Der Bremer Virologe Andreas Dotzauer hatte den Angaben zufolge angeregt, angesichts der Häufung der Todesfälle die Leichen zu untersuchen.

Diejenigen, die selbst wenig haben, bitte ich ausdrücklich darum, das Wenige zu behalten. Umso mehr freut mich Unterstützung von allen, denen sie nicht weh tut!
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Elias Huber arbeitet als freier Journalist in Frankfurt am Main.
Bild: Pimen/Shutterstock
Text: eli

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