Ein Gastbeitrag von Gregor Amelung
Neben der Kronen Zeitung berichteten am Wochenende verschiedene österreichische Medien über eine Notärztin, die ihren Job verloren hat. Ausschlaggebend für die »fristlose« Kündigung der Mitarbeiterin des Unfallkrankenhauses (UKH) in Graz war ein Vorfall am 22. April. An diesem Donnerstag war die Ärztin zu einem Einsatz in die Behinderteneinrichtung Mosaik, die etwa zwei Kilometer vom Krankenhaus entfernt liegt, gerufen worden. Grund für den Einsatz waren zwei akute Fälle von »Impfreaktionen« gewesen.
Corona-Schutzimpfungen ein 'Experiment'
Vor Ort habe die Ärztin dann ihrem Ärger über die Corona-Schutzimpfungen »lautstark« Luft gemacht, so Anwesende. »Sie schimpfte, dass man den Dreck nicht weiter verimpfen soll. Und man sollte damit aufhören, ›die Menschen damit umzubringen‹.« Darüber hinaus habe sie die Impfungen als ein »Experiment« bezeichnet.
Während die meisten Medien hier von »Anwesenden« sprechen, bezeichnet der eXXpress.at die Personen lediglich als »Ohrenzeugen«, was mehr danach klingt, dass die Notärztin laut gesprochen und / oder gedacht hat während der Notfall-Behandlung. Demgegenüber formulieren der Kurier, die Krone und der öffentlich-rechtliche Rundfunk ORF, die Frau habe »vor den Anwesenden« der Impfungen »lautstark gepoltert«, so als habe die Frau vor anderen und nicht betroffenen Impflingen ihre Meinung kundgetan.
'Impfreaktionen' oder doch Impfkomplikationen?
Diese mehrheitlich verbreitete Darstellung, die überraschende Vermeidung des Begriffs »Notfall« in den Medienberichten und die Beschreibung der beiden Fälle, die Anlass für den Einsatz waren, als »Impfreaktionen« deuten darauf hin, dass der Ernst des Einsatzes in der Presse semantisch abfedert worden ist. Unter »Impfreaktionen« versteht man nämlich Reaktionen, die »Ausdruck der erwünschten Auseinandersetzung des Immunsystems mit dem Impfstoff sind und in der Regel nach wenigen Tagen komplett« abklingen, so das RKI.
Eben dafür wird kein Notarzt benötigt. Für »schwere Impfreaktionen«, die über das »übliche Maß« hinausgehen, allerdings schon. In Deutschland werden diese nach Definition des Paul-Ehrlich-Instituts als »Verdachtsfälle auf Impfkomplikation« bezeichnet.
Mit sofortiger Wirkung entlassen
Laut dem Bericht der Kronen Zeitung ist das Arbeitsverhältnis der Notärztin »nach Bekanntwerden dieses Vorfalls mit sofortiger Wirkung durch Entlassung beendet« worden. Dabei beruft sich die Krone auf die AUVA, den Betreiber des Krankenhauses. Die habe geschildert, dass die Ärztin bereits in der Vergangenheit mehrfach »negativ aufgefallen« sei. So habe sie laut dem ORF etwa Verschwörungstheorien zu Covid-19 im Internet verbreitet.
Die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt, kurz AUVA genannt, ist eine Einrichtung der Sozialversicherung und einer von drei Unfallversicherungsträgern in Österreich. Die Aufsicht über die AUVA mit Hauptsitz in Wien führen das Finanzministerium und das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz. Dessen Chef ist seit dem 19. April Wolfgang Mückstein von den Grünen.
Disziplinarverfahren durch die Ärztekammer
Neben der fristlosen Kündigung leitete die zuständige Ärztekammer Steiermark ein Disziplinarverfahren gegen die entlassene Notärztin ein. Bereits Ende Februar 2021 hatte dieselbe Kammer der scharfen Masken-Kritikerin Dr. Konstantina Rösch die Berechtigung zur Ausübung ihres Berufes in Österreich entzogen.
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Der Autor ist in der Medienbranche tätig und schreibt hier unter Pseudonym.
Bild: edacani/Shutterstock
Text: Gast
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