Bericht zur Coronalage: 7.800 Euro Kopfprämie für wundersame Corona-Vermehrung Mediziner Frank analysiert Corona-Zahlen

Ein Gastbeitrag von Dr. med. Gunter Frank

Vor wenigen Tagen teilte mir der leitende Arzt einer großen Klinik Folgendes mit: Es gibt, gültig seit 1. November, für jeden positiv Corona-getesteten und an das Gesundheitsamt gemeldeten Patienten im Krankenhaus zusätzlich zur normalen Abrechnung 7.800 Euro, wenn er mindestens 2 Nächte im Krankenhaus verbleibt, steigerungsfähig bei längerem Aufenthalt bis knapp 10.000 Euro. Covidsymptome muss der Patienten gar nicht haben, es reicht ein Test. Ein völlig grotesker Anreiz mit Folgen. Knöchel verstaucht, positiver Test: „Bleiben Sie besser zwei Tage zur Beobachtung hier.“ So füllt man die Krankenhäuser mit angeblichen Coronakranken, ganz ohne Arbeit, denn diese Patienten sind ja grundsätzlich fit, und verdient sich dabei eine goldene Krankenhausnase. Die Quote der Belegungsstatistik wird sich durch diese grob manipulierten Daten erhöhen, in einer Zeit, in der wir die Belegung der Krankenhäuser zum Hauptentscheidungskriterium für eine Pandemie-Politik machen. Das Geld kommt dabei direkt vom Bund.

Wieder mal wirft auch der aktuelle „Wöchentliche Lagebericht des RKI zur Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19)“, mit Stand 2.12.2021, einige Fragen auf. Im Folgenden möchte ich auf die Hauptpunkte eingehen. Vorher zwei Bemerkungen:

Erstens: Das RKI spricht bei positiven Corona-Testergebnissen immer noch von Fällen, obwohl es Virustrümmer-Nachweise ohne Beweis einer Infektion sind. Außerdem werden die „Fälle“ in absoluten Zahlen dargestellt und nicht im Verhältnis zur Gesamtzahl der Tests, was kaum Rückschlüsse auf die tatsächliche Infektionslage der Gesamtbevölkerung zulässt. Beides ist meiner Meinung nach grob irreführend.

Zweitens: Das Corona-Sterbegeschehen entspricht nach zutreffender Meinung von RKI-Mitarbeitern im Frühjahr 2020 einer milden und im Winter 20/21 einer schweren Grippewelle. In diesem Artikel des Ärzteblatts (eingereichte revidierte Fassung 3.2.2021) kann man, zwar versteckt auf Seite 5, aber klar und deutlich, bezogen auf das Jahr 2020, lesen:

„Verglichen mit den Vorjahren verlief die Übersterblichkeit im Frühjahr etwa auf dem Niveau der Influenzawelle 2019 und war im Herbst ähnlich wie in den Influenzawellen 2017/2018“.

Covid-Sterblichkeit und Covid-Intensivbelegung passen nicht zusammen. Wer liegt als Covid-Patient auf Intensiv?

Nun zum Wochenbericht des RKI in möglichst kurzen Worten:

  • Abbildung 2 zeigt, dass die Zahl der Covid-„Fälle“ auf dem Niveau des Winters 20/21 liegt.
  • Abbildung 8 und 9 zeigen, dass die hospitalisierten Fälle weiter vor allem die 60- bis 79- und die 80-Jährigen und darüber betreffen.
  • Abbildung 12 zeigt die Gesamtzahl der intensivpflichtigen SARI-Patienten (schwere Atemwegsinfektionen). Sie liegt auf dem Niveau des Frühjahrs 2020 (blaue Balken). Davon ist aber der Anteil an COVID-19-Fällen deutlich gestiegen, aktuell auf 80 Prozent (rote Linie). (Kleine Kritik an der Darstellung: Die rote Kurve übersteigt die blauen Balken, obwohl sie nur 80 Prozent davon ausmachen).
  • Abbildung 13 zeigt die nach dem Intensivregister der DIVI gemeldeten Covid-Intensiv-Fälle. Im Frühjahr max. 2.905, im Winter 20/21 max. 5.762, und aktuell 4.690 Patienten. Aktuell wird laut DIVI ca. die Hälfte davon invasiv beatmet.
  • Und jetzt die entscheidende Abbildung 15. Sie zeigt, dass das Sterbegeschehen auf einem viel niedrigeren Niveau als im Winter 20/21 liegt. Leider fehlt das Frühjahr 2020. Denn die aktuelle Covid-Sterblichkeit liegt sogar darunter. Also unter dem, was RKI-Mitarbeiter als leichte Grippewelle (2019) bezeichnet haben.

Wenn es sehr viele Covid-„Fälle“ gibt und gleichzeitig so wenige sterben, könnte man das als Beleg für den Erfolg der Impfung ansehen. Man könnte aber auch sagen, dass die Schwächsten bereits im Winter 20/21 gestorben sind. Einer schweren Grippewelle folgt meist eine mildere. Man könnte auch argumentieren, dass saisonale Atemwegsviren durch Mutation und Kreuzimmunitäten ihre Pathogenität verlieren und langsam zu einer Endemie werden.

Aber wieso liegen dann so viele alte Covid-Patienten auf Intensiv, fast so viele wie im Winter 20/21 – und davon sogar derzeit die Hälfte invasiv beatmet? Das müsste eine viel höhere Sterblichkeitsrate verursachen, die es aber nicht gibt. Damit stellt sich für mich die Frage: Wer liegt als Covid-Patient auf Intensiv und geht nicht in die deutsche Covid-Sterblichkeitsstatistik ein? Ich habe eine Vermutung, die aber noch nicht ausreichend bestätigt ist, um sie zu äußern.

Komplett irreführende Darstellung drohender Intensivüberlastungen

Auf den ersten Blick suggeriert Abbildung 14 eine erschreckende Überlastung der Intensivabteilungen, verursacht von COVID-19-Patienten. Doch dies ist grob falsch. Bekanntlich ist die Intensivbelegung seit Frühjahr 2020 auf einem fast konstanten Niveau von 20.000 Patienten. Der maximale Anteil an Covid-Fällen betrug dabei im Winter 20/21 ca. 30 Prozent. Im Jahresschnitt aller Kliniken betrug er knapp 4 Prozent, im Bericht zur Coronalage vom 20.09.2021: Zwei-Prozent. Die Skandal-Zahl.

Dass die Belegung von Intensivstationen immer auf einem möglichst hohen Niveau gehalten wird, ist auch abrechnungstechnisch zu verstehen. Wenn wenig los ist, werden auch Fälle dorthin verlegt, bei denen es nicht wirklich notwendig ist. Diese können bei Aufnahme vieler schwerer Fälle wieder auf Normalstation zurückverlegt werden. Business as usual. Abgenommen haben aber im Verlauf der Corona-Krise dennoch die freien Betten, bekanntlich über 5.000.

Die DIVI windet sich heraus, dieser Bettenabbau sei die Folge von Umstrukturierung wegen aufwändiger Quarantäneanforderungen. Doch der größte Rückgang der zur Verfügung stehenden Intensivbetten steht im zeitlichen Zusammenhang mit den Änderungen der Abrechnungsmodalitäten. Da ab November 2020 nur Intensivabteilungen hohe Covid-Zulagen bekamen, die eine 75-prozentige Auslastung gemeldet haben, wurden freie Betten einfach nicht gemeldet, wenn es notwendig war, die 75 Prozent darzustellen. Dies ist ein sehr logischer Schluss. Selbst der Bundesrechnungshof spricht hier höflich von „unerwünschten Mitnahmeeffekten“. Intensivbetten-Recherche: Der Fall Schrappe – WELT (WELT plus, 29.6.2021).

Außerdem macht sich der jahrelang sträflich vernachlässigte Pflegekraftmangel schmerzlich bemerkbar, da nun viele Intensivbetten aus diesem Grund nicht betrieben werden können. Das Testchaos treibt diese Entwicklung weiter an. In dieser Situation eine unheilige Impfpflicht insbesondere für Mitarbeiter im Pflegedienst anzukündigen, kann man nur als verrückt bezeichnen. Ich habe genügend Pflegekräfte gesprochen, die von erheblichen Nebenwirkungen – sogar Todesfällen – von Mitarbeitern nach Impfung berichten, denen nicht offiziell nachgegangen wurde. Viele der bis jetzt ungeimpften Pflegekräfte haben Angst vor dieser Impfung und werden dann den Dienst quittieren (ähnliches ist in Frankreich bereits passiert).

Die Abbildung 14 zeigt diesen Abbau der freien Betten, suggeriert aber, dies sei eine Folge der extrem steil ansteigenden roten Kurve der Covid-Fälle. Damit kann man anscheinend Ministerpräsidenten in Panik versetzen, aber niemanden, der eins und eins zusammenzählen kann. Nicht COVID-19 führt zu lokal und zeitlich begrenzten Überlastungen von Intensivabteilungen (die jedoch stets durch Verlegung aufgefangen werden können). Vielmehr führt ein sich verschärfender Pflegekraftmangel in einer immer älter werdenden Gesellschaft Pflegeeinheiten immer häufiger über ihre Belastungsgrenzen. Dies bedeutet nichts anderes als ein tiefgehendes Versäumnis der Gesundheitspolitik und der Krankenhausführungen, für das nun die gesamte Gesellschaft durch Freiheitsentzug und unseligen Impfzwang in Haftung genommen wird. Und das Bundesverfassungsgericht findet das richtig (wer zweifelt daran, dass es auch den Impfzwang abnickt?)

Pandemie der Ungeimpften? Eher Pandemie der Unwissenheit – oder der Lügen?

Auf Seite 21 des RKI-Wochenberichtes steht:

„Für die Berechnung der jeweiligen Inzidenzen wurden die vollständig geimpften und ungeimpften Fälle zur vollständig geimpften und zur ungeimpften Bevölkerung ins Verhältnis gesetzt. Für den in Abbildung 17 dargestellten Zeitraum lagen für 706.863 der 836.135 (85%) übermittelten symptomatischen COVID-19-Fälle bzw. für 41.745 der 60.387 (69%) übermittelten hospitalisierten COVID-19-Fälle ausreichende Angaben zum Impfstatus vor.“

Sprich: Bei Krankenhauspatienten ist bei einem Drittel der Impfstatus unklar.

Tabelle 3 auf Seite 23 gibt Aufschluss über die sogenannten Impfdurchbrüche. Also Erkrankung trotz, wegen, wer weiß das schon, Impfung. Allerdings ohne Bezug zur Gesamtimpfquote der jeweiligen Altersgruppen (Abbildung 16).

Man sieht den Anteil der „Impfdurchbrüche“ insgesamt bei den 18- bis 59-Jährigen bei 50 Prozent (Impfquote ca. 75 Prozent) und bei den 60+-Jährigen bei 71,3 Prozent (Impfquote 85 Prozent). Allein bezogen auf Hospitalisierte liegt der Anteil bei „Impfdurchbrüchen“ entsprechend bei 29 bzw. bei 54,5 Prozent. Bei Intensivpatienten liegt er bei 15,7 bzw. 44,5 Prozent. Bei den Verstorbenen 18,2 bzw. 48 Prozent.

Rechnet man die Impfquoten dazu, sind nach diesen Berechnungen mehr Covid-Ungeimpfte im Krankenhaus, wenngleich die Unterschiede viel kleiner sind, als es die Brachialrhetorik der „Pandemie der Ungeimpften“ glauben machen will. Ganz abgesehen davon, dass mit der Impfung etwas ganz anderes versprochen wurde…

Doch wie funktioniert eigentlich die Ermittlung des Impfstatus. Gibt es Standards? Und wie gehen die Behörden damit um? Markus Söder äußerte sich beispielsweise via Twitter am 18.11. „Leider nehmen die Corona-Infektionen gerade bei Ungeimpften dramatisch zu. Es gibt einen direkten Zusammenhang von niedrigen Impfquoten und hohen Infektionsraten. Lassen Sie sich daher bitte impfen. Nur Impfen hilft.“ Laut einer von ihm geposteten Grafik lag die Sieben-Tage-Inzidenz bei Ungeimpften bei 1.469 und bei Geimpften bei nur 110. Doch dem zuständigen Bayerischen Landesamt für Gesundheit ist der Impfstatus bei den allermeisten Fällen gar nicht bekannt. In der Woche vor dem 24.11. wurden dort beispielsweise 81.782 „Fälle“ gemeldet. Vollständig geimpft 9.641, ungeimpft 14.652. Unbekannt 57.489. Das sind ca. 70 Prozent. Die Behörde zählte diese Zahl der Unbekannten einfach zu den Ungeimpften, und auf dieses Verhältnis bezog sich der bayerische Ministerpräsident. Wie soll man das nennen? Täuschung? Inkompetenz? Lüge? Sie tun es bis heute. Gleiche Praktiken findet man auch beim Hamburger Senat. Ich konnte nicht erkennen, wie das RKI in seinem Wochenbericht bezüglich derjenigen ohne bekannten Impfstatus vorging.

All diese skandalösen Vorgänge werden in dem Bericht „Pandemie der Unwissenheit“ in der WELT (erschienen hinter einer Bezahlschranke am 3.12.) entlarvt. Meines Wissens gibt es keinerlei Standards, mit dem der Impfstatus erfasst wird. Es gibt keine verbindliche Dokumentation. Erst recht nicht in Kombination mit Patienten, die an Krankheiten erkranken, die im breiten Nebenwirkungsspektrum der neuartigen Covid-Impfstoffe liegen. Also bei einer Impfung, die immer noch lediglich bedingt zugelassen ist.

Man muss es sich einmal klarmachen: Die Krankenhäuser haben als Covid-Ausgleichszahlungen 15 Milliarden Euro erhalten. Für den Aufbau von Intensivkapazitäten 600 Millionen. Das Ergebnis ist Intensivbetten-Abbau und eine Vertretung der Intensivmedizin, die es im Rahmen der DIVI-Tagesberichte immer noch nicht geschafft hat, Alter, Geschlecht und Impfstatus der Intensivpatienten zu übermitteln. Sie bekommen es einfach nicht hin. Vielleicht sind die DIVI-Funktionäre zu sehr damit beschäftigt, in den Talkshows Panik zu verbreiten. Inzwischen musste die DIVI sogar von der Politik dazu beauftragt werden, wie die Welt schreibt:

„Am 13. November wurde die sogenannte ‚DIVI Intensiv-Register-Verordnung‘ aktualisiert. Der Verband DIVI wird darin aufgefordert, künftig neben der Anzahl der Patienten unter anderem auch die Alterskohorten sowie den Impfstatus mitzuteilen, und zwar tagesaktuell. … Aber: Nichts ist passiert. Auf Anfrage erklärte die DIVI, es würde noch ‚ein paar wenige Wochen‘ dauern. Und das RKI, das für die technische Umsetzung verantwortlich ist, erklärte: ‚Eine konkrete Frist zur Umsetzung der neuen Anforderungen (…) ist uns nicht bekannt.‘ Der Prozess der Implementierung brauche ‚einige Zeit‘. Einen genauen Zeitpunkt könne man nicht nennen.“

Angesichts der aktuellen Hetze gegen Ungeimpfte, zu der sich immer mehr Spitzenpersonal in diesem Land hinreißen lässt, fehlen mir die Worte für diesen Abgrund an Versagen. Die Fallhöhe wird immer größer.


Ein Nachtrag, 10.00 Uhr am 7.12.2021:

Aus berufenem Mund erhielt ich eine Präzisierung des anfangs geschilderten Sachverhaltes: Die Regelung bzgl. der Corona-Sonderzahlung steht im neuen Infektionsschutzgesetz auf S. 11 im neuen § 21a KHG (unter Artikel 20e). Die Zahlungen werden nach einem Schlüssel ermittelt – z.B. aus Verweildauer, (ehem.) Leerstandspauschale –, der in jedem Krankenhaus anders ausfallen kann.

Diese Regelung gilt vom 1.11.21 bis zum 19.3.22 für jeden Corona-Patienten zusätzlich. Sie muss beantragt werden und ist wahrscheinlich ausgleichspflichtig. Es ist somit besonders lohnend für Häuser mit wenigen Fällen, Patienten, die keine Arbeit machen und normalerweise ambulant versorgt werden könnten, bei positivem Labortest ein paar Tage als Covid-Patienten stationär aufzunehmen.


Nachtrag 16 Uhr am 7.12.2021: 

Folgende Mail, die ich den Lesern nicht vorentalten will, erreichte mich heute:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich arbeite als Berufsbetreuer und habe daher mit Heimen und Kliniken zu tun. Ich wundere mich seit Beginn der Pandemie darüber, dass eine Vervielfachung der Covid-Patienten auf Intensivstationen im DIVI-Register nicht sichtbar ist. Diese werden als eigene Graphik ausgewiesen, man sieht diese Wellen aber nicht in der Gesamtbelegung. Dazu folgende Geschichten aus meiner Berufspraxis.

1. Eine ältere Dame litt unter COPD, d.h. die Fähigkeit der Lunge Sauerstoff aufzunehmen wird immer schlechter. Es gibt keine Heilung, man kann den Prozess nur verzögern. Am Ende steht der Tod durch Ersticken. Nach einem akuten Schub wurde die Klientin in eine Klinik gebracht, nach einem Tag aber wieder entlassen. Das Telefonat mit dem Arzt verlief wie folgt: Arzt: Wir können ihr nicht mehr helfen. Wir haben sie zurück ins Heim entlassen, dort wird sie sterben. Sie ist doch noch negativ, oder? (Gemeint ist Covid). Ich: Ja. Arzt: Das ist gut. Wäre sie positiv, hätten wir sie wieder holen müssen. Das wäre nur eine Sterbeverlängerung gewesen, ist aber jetzt Vorschrift. Zusammengefasst: Es ist Usus, lebensverlängernde Maßnahmen zu machen, aber keine sterbeverlängernden. Außer bei positivem Covid-Test, selbst wenn die zum Tode führende Erkrankung eine COPD ist.

2. Bei anderen Erkältungskrankheiten müssen die Heime solange warten, bis ein schwerer Verlauf eintritt, bevor eine Einweisung ins Krankenhaus erfolgt. Macht Sinn, jemand mit Schnupfen und leichtem Husten gehört nicht ins Krankenhaus. Außer bei Covid. Hier müssen die Heime jeden mit noch so milden Symptomen ins Krankenhaus bringen.

3. Zwei ältere Damen kommen mit Covid und leichten Symptomen in eine große Universitätsklinik, auf Normalstation. Logisch, sie sind ja nicht schwer krank. Zwei Tage später kommen beide auf Intensiv. Vorsorglich! Die Symptome sind immer noch leicht. Offenbar kann man das abrechnen ohne große Begründung.

Und jetzt der Bogen zum DIVI: Wenn ich Patienten, die keine Intensivversorgung brauchen, auf Intensivstation legen kann, dann kann ich die gleichen Patienten auch jederzeit zurückverlegen, wenn ich den Platz für echte Intensivfälle brauche. Solange ich Patienten, die positiv auf Covid getestet sind, in der Klinik habe, kann ich die Intensivstation gleichmäßig auslasten.

Mit freundlichen Grüßen

XY

Der Beitrag erschien zuerst auf der Seite Achgut.com. Wir danken für die Erlaubnis zur Zweitveröffentlichung.

Gastbeiträge geben immer die Meinung des Autors wieder, nicht meine. Und ich bin der Ansicht, dass gerade Beiträge von streitbaren Autoren für die Diskussion und die Demokratie besonders wertvoll sind. Ich schätze meine Leser als erwachsene Menschen, und will ihnen unterschiedliche Blickwinkel bieten, damit sie sich selbst eine Meinung bilden können.

Dr. med. Gunter Frank, geb. 1963 in Buchen im Odenwald, ist niedergelassener Allgemeinarzt in Heidelberg und Dozent an der Business School St. Gallen. Er ist Autor mehrerer erfolgreicher Bücher wie: Unternehmensressource Gesundheit, Lizenz zum Essen, Die Mañana-Kompetenz, Schlechte Medizin oder zuletzt Karotten lieben Butter. Er engagiert sich in Fachgesellschaften und publizistisch für eine Medizin, die abseits von Ideologien und Wissenschaftsmissbrauch das Wesentliche nicht aus den Augen verliert: den relevanten Nutzen für den Patienten. Franks aktuelles Buch „Der Staatsvirus – Ein Arzt erklärt, wie die Vernunft im Lockdown auf der Strecke blieb“ ist hier erhältlich

Bild: Shutterstock 
Text: Gast

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